Reform der Psychotherapeutenausbildung: Kann die junge Generation auf die alten Polit-Profis vertrauen?

Was PiA von den Bundestagsfraktionen und dem BMG erwarten

Katharina van Bronswijk, Psychotherapeutin in Ausbildung, Vertreterin des Bündnisses des PiA-Politik-Treffen, Sprecherin des Jungen Forums im bvvp

Seit Jahren höre ich in der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung zur Psychotherapeutenausbildungsreform immer wieder einen ganz ähnlichen Satz: „Toll, dass Sie sich in Ihrem Alter schon so engagieren.“ Die aktuelle Lage ist als Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) in Deutschland auch kaum anders auszuhalten, denke ich mir dann immer. Trotzdem engagieren sich wenige PiA tatsächlich längerfristig für eine Veränderung. Woran kann das liegen?

Zunächst muss sich meine Generation immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, wir seien unpolitisch. Spätestens seit den Fridays-For-Future-Protesten sollte diese Hypothese der Vergangenheit angehören. Woran also liegt es, dass sich von ca. 15.000 prekär beschäftigten PiA in Deutschland so wenige für eine gute Reform und für faire Übergangsregelungen einsetzen?

Als das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1998 verabschiedet wurde, kam ein fast 25-jähriges Ringen der psychotherapeutischen Berufe (PsychologInnen, (Sozial-) PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, TheologInnen) um eine Anerkennung ihrer Rolle im Gesundheitssystem zum Ende. Ich kann mir die eklatanten Regelungslücken in Bezug auf die seitdem geltenden Ausbildungsbedingungen nur damit erklären, dass die damals verhandelnden FunktionärInnen entweder sehr unerfahren waren (eher unwahrscheinlich) oder dass ihnen ihre Approbation wichtiger war als die Lebens- und Arbeitsbedingungen der kommenden Generationen.

PiA arbeiten in Deutschland ohne sozial- und arbeitsrechtlichen Status. Sie haben damit keinen Anspruch auf angemessene Vergütung ihrer Leistungen, auf geregelten Urlaub, Sozialversicherung und Mutterschutz. De facto führt das dazu, dass ein Großteil der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken in Deutschland von PiA geleistet wird und sie mit durchschnittlich knappen fünf Euro in der Stunde vergütet werden, obwohl sie ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Das entspricht ca. 500 Euro Monatslohn, brutto! Gleichzeitig haben sie sich selbst zu versichern und Ausbildungsgebühren in Höhe von 20.000 bis 80.000 Euro zu zahlen, häufig in monatlichen Raten zwischen 300 und 800 Euro. Die große Diskrepanz kommt hier durch die höheren Vorgaben zur Selbsterfahrung (Lehrtherapie) in den psychodynamischen Verfahren zustande. Damit geht natürlich auch eine starke soziale Selektivität der Ausbildung einher. Wer nicht reich ist oder sich selbst, unter Aufgabe der persönlichen Lebensqualität, durch zusätzliche Nebenjobs finanziert, kann in Deutschland nicht PsychotherapeutIn werden. Und wie gut kann man hochbelastete PatientInnen versorgen, wenn man selbst kurz vor dem Burnout steht?

 

PiA-Protest vor der Tür, PiA-Politik im Saal

Auch in diesen letzten 20 Jahren seit Einführung des PsychThG mussten Generationen von PiA um eine Verbesserung ihrer Ausbildungssituation kämpfen, zuletzt in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Meine Argumente im Sitzungsaal wurden vom Protest etwa 200 Berliner PiA vor der Tür unterstrichen. Zwar behebt der Reformentwurf die meisten Webfehler des PsychThG, und das Problem der PiA wurde inzwischen weitreichend bekannt gemacht. Trotzdem liegt nun wieder ein Gesetzesentwurf vor, der die PiA (bisher) in ihrer prekären Situation belässt. Die vorgesehenen Übergangsregelungen regeln aktuell lediglich einen Bestandsschutz für die alten Abschlüsse und die Möglichkeit, begonnene Ausbildungen innerhalb von zwölf Jahren zu beenden.

PiA brauchen für die festgelegte Übergangszeit jedoch erstens einen, äquivalent zum Berufsbildungsgesetz, geregelten arbeits- und sozialrechtlichen Status mit allen seinen Konsequenzen (Bezahlung über eine tarifliche Eingruppierung, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch etc.), zweitens eine rechtssichere Berufsbezeichnung und drittens die Übernahme der Ausbildungskosten, ähnlich wie die gesetzlich geregelte Übernahme des Schulgelds bei den PhysiotherapeutInnen. Damit die festgelegte Übergangsfrist nicht zu kurz greift, braucht es Regelungen für Härtefälle (Angehörigenpflege, Elternschaft, Behinderungen etc.) sowie die Möglichkeit, über einen Kenntnisnachweis in das neue Weiterbildungssystem zu wechseln.
Darüber hinaus müssen die Institute als Anbieter der Ausbildung verpflichtet werden, auch tatsächlich während der gesamten Übergangsdauer die Ausbildung anzubieten. Einige Institute vergeben mit Blick auf die potenzielle Reform schon jetzt zeitlich auf wenige Jahre befristete Ausbildungsverträge. So kommt zum finanziellen Druck noch zeitlicher Druck dazu.

 

Historische Grabenkämpfe und die Katze im Sack

In der Anhörung des Gesundheitsausschusses waren die PiA die GewinnerInnen der Herzen: Spätestens jetzt, wenn nicht schon in der Bundestagslesung am 09.05.2019, ist allen Fraktionen bewusst geworden, dass wir in einer untragbaren Situation stecken. Am meisten Unterstützung bekamen die PiA von den VertreterInnen der Linken und der Grünen.

Enttäuschend war jedoch erneut die Unterstützung aus unserem eigenen Berufsstand: Zwar sprach sich der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer für eine Verbesserung der PiA-Situation aus und bewies Weitblick, indem er die notwendige zusätzliche Finanzierung der zukünftigen ambulanten Weiterbildung forderte.

Bei vielen weiteren Punkten ist sich der Berufsstand aber noch nicht einig und das führt dazu, dass viele (Neben-)Schauplätze gleichzeitig bearbeitet werden müssen. So etwa bei der Ausgestaltung der Praxisanteile im Studium. Hier reichen die Einschätzungen von der Forderung nach einem Praxisjahr bis hin zu der abwehrenden Aussage, dass für uns ja bereits (entsprechend einem Anhang zum Referentenentwurf) mehr fachspezifische Praxis im Studium als bei ÄrztInnen vorgesehen sei. Auch ist noch unklar, wie sich die Verfahrensvielfalt im Studium abbildet. Um einschätzen zu können, was uns hier tatsächlich erwartet, fehlt eindeutig der Entwurf einer Approbationsordnung, wie im Ausschuss von juristischer Seite bestätigt wurde: Im Moment kaufen wir die Katze im Sack.

Damit verbunden ist die Kontroverse, ob und unter welchen Voraussetzungen das zukünftige Studium auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften angeboten werden sollte. Dabei bilden letztere schon heute die Verfahrensvielfalt deutlich besser ab als dies die Universitäten tun.

Hinter dieser Diskussion stecken jedoch andere Fragen: Zum einen, ob wir die Parallelität zum System der ärztlichen Aus- und Weiterbildung komplett übernehmen (müssen), zum anderen die Frage, auf welchem Bildungsweg welche Kompetenz erworben werden kann, die sich dann auch in dem entsprechenden Berufstitel niederschlägt. Bei der Frage nach der Berufsbezeichnung kommt weiterhin Protest von ärztlichen FunktionärInnen gegen die angedachte Bezeichnung der zukünftigen AbsolventInnen des Psychotherapie-Studiums als „PsychotherapeutInnen“. Ein Berufstitel stiftet eben immer auch Identität und bildet bestimmte Kompetenzen ab.

Die alte Kluft zwischen ÄrztInnen und den anderen psychotherapeutischen Heilberufen bricht hier erneut auf und zeigt sich ebenfalls in der Debatte um die zukünftige Definition dessen, was eigentlich eine Heilbehandlung durch PsychotherapeutInnen ist oder in der Bewertung der Erweiterung der Befugnisse der psychologischen PsychotherapeutInnen (Verordnung von Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege, Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen). Eine Heilbehandlung bezeichnet bei ÄrztInnen im Endeffekt alles, was eine ÄrztIn beruflich tut. Die derzeit vorgesehene eng gefasste Legaldefinition von zukünftigen PsychotherapeutInnen schränkt die Berufsausübung hingegen unangemessen und unnötig ein.

Der Reformvorschlag beinhaltet auch einen abgeänderten Entwurf des § 92 im SGB V für eine strukturierte und koordinierte Versorgung psychisch erkrankter PatientInnen. Der Gesetzgeber hat hier eine wichtige Problematik erkannt: Die gemeinsame Versorgung von PatientInnen mit besonderem Behandlungsbedarf funktioniert nicht so gut, wie sie könnte. Die Psychotherapie-Richtlinie, in der eben genau keine BehandlerInnen übergreifende Versorgung definiert wird, sondern nur die klassische Psychotherapie, ist hier aber eindeutig nicht der richtige Regelungsort. Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen an Behandlungsleitlinien und Diagnosecodes auszurichten greift darüber hinaus zu kurz. Jede PsychotherapeutIin weiß, dass jede PatientIn eine sehr individuelle Konstellation der Entstehung und Aufrechterhaltung für die jeweilige Symptomatik vorweist. Mehrfachdiagnosen sind die Regel, Schweregrade werden durch Diagnosen gar nicht erfasst. Diagnosecodes sind deshalb per Definition zu vereinfachend und werden den PatientInnen nicht gerecht.

Im alltäglichen kollegialen Umgang ist von den auf der Funktionärsebene ausgetragenen Grabenkämpfen zwischen ärztlichen und psychologischen bzw. Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen tatsächlich häufig nichts zu spüren. Wie schön wäre es doch, wenn wir einfach gute Politik für eine Versorgung mit Blick auf die PatientInnen machen könnten, ohne dass in Elfenbeintürmen solche Konkurrenzkämpfe ausgetragen würden! Wie schön wäre es doch, wenn die Ausbildungssituation für alle BehandlerInnen im Gesundheitssystem erträglich wäre! Unsere Berufe sind auch so fordernd genug.

 

Vertrauen muss man sich verdienen

Jetzt ist die Generation der alten Polit-Profis aufgerufen, uns als jungen Engagierten zu beweisen, dass sie Engagement nicht nur fordern, sondern auch honorieren – nicht nur mit nett gemeinten Worten, sondern mit konkreten Handlungen, die endlich wirkliche Veränderungen zu unseren Gunsten durchsetzen. Das gezeigte Interesse an den PiA-Themen im Gesundheitsausschuss des Bundestages war groß, dem müssen jetzt auch konkrete Aktivitäten bei den Änderungsanträgen und Prüfanfragen der Fraktionen folgen. Wir sind die Zukunft des Berufsstandes und werden nun ein genaues Auge darauf haben, welche Parteien welche Änderungen für uns anstoßen.

Die Gesundheitspolitik der Zukunft wird mit uns gemacht werden, und wir werden nicht vergessen, wer sich in Wort und Tat für uns eingesetzt hat.


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