Plädoyer für ein professionelles Belegarztwesen

Dr. rer. medic. Ursula Hahn, Geschäftsführerin des OcuNet Verbundes

Mehr Intersektoralität, also eine Versorgung über die Sektorengrenze hinweg, die für Patienten unkompliziert verzahnt ist: Diese Forderung zieht sich wie ein roter Faden durch die Gesundheitspolitik der letzten Jahre. Eine zweite Forderung betrifft die sogenannte stärkere Ambulantisierung des Versorgungsgeschehens. Aktuelle Stichworte: Eckpunkte­papier der Bund-Länder-AG „sektorenübergreifende Versorgung“, Neuregelungen zum ambulanten Operieren als „Omnibus“ im MDK-Reformgesetz. Beide Forderungen haben ihre Berechtigung. Aber es ist ein Fehler, Ambulantisierung als Veränderungsprozess innerhalb der stationären Versorgung für den Königsweg zu mehr Intersektoralität zu halten.

Intersektorale Versorgung meint etwas anderes: Einen kontinuierlichen Behandlungsprozess über mindestens eine Sektorengrenze hinweg, der sich am Versorgungsbedarf des Patienten orientiert. Das Belegarztwesen leistet grundsätzlich genau dies. Doch statt endlich „Vorfahrt für das Belegarztwesen“ einzuräumen, schaut man zu, wie es auf Nebenstrecken verkümmert. Um dies zu ändern, bräuchte es allerdings mutige Weichenstellungen, die nicht jedem gefallen würden: Im Sinne von nachvollziehbarer Professionalität und Qualität müssten verbindliche Strukturvorgaben für belegärztliche Einrichtungen einbezogen werden. Die leistungs- und gebührenrechtlichen Rahmendaten müssten eine umfassende Versor­gungsübernahme durch professionelle Belegärztinnen und -ärzte auch erlauben.

Konkret hieße das:

  • Definition von Strukturvorgaben für professionelle belegärztliche Einrichtungen zu Arztzahl, Versorgungsbandbreite, Nähe eines ambulanten Standorts zu Krankenhaus und Notdienstbereitschaft.
  • Entfall des Erlaubnisvorbehaltes, der das belegärztliche Leistungsspektrum in der Regelversorgung artifiziell einschränkt.
  • Ausreichende, am „State of the Art“ sich zeitgerecht adaptierende Finanzierung für alle Akteure (Krankenhäuser und ambulante Einrichtungen) im professionellen Belegarztwesen. Es muss eine einheitliche Gebührensystematik für alle Leistungen im professionellen Belegarztwesen geben, das aktuelle Nebeneinander von EBM und DRG ist schädlich.

 

Kontinuierlicher Behandlungsprozess ohne Versorgungsbrüche

Belegärztinnen und -ärzte sichern die älteste intersektorale Versorgungsstruktur: Patienten werden von Ärzten einer vertragsärztlichen Einrichtung ambulant und – in deren Funktion als Belegarzt an einer Belegabteilung eines Krankenhauses – stationär versorgt. Die Kontinuität in Person des Arztes bzw. der medizinischen Einrichtung ermöglicht genau das, was Kern intersektoraler Versorgung ist und alle als Vorbild nennen: Einen kontinuierlichen Behand­lungsprozess ohne Versorgungsbrüche.

Der Ruf des Belegarztwesens hat in den letzten Jahren allerdings gelitten. Die Vorwürfe: Belegärzte bieten keine State-of-the-Art Versorgung, sind im Notfall schlecht erreichbar, weisen (zu) geringe Belegungsquoten auf bzw. sind schwer in den Krankenhausablauf zu integrieren. Dies alles trifft sicher in Teilen auch zu, vor allem bei der traditionellen Form des Belegarztwesens, in der Ärzte aus Einzelpraxen bzw. kleinen medizinischen Einrichtungen tätig sind.

 

Vorteile Belegarztwesen offensichtlich

„Das“ Belegarztwesen ist jedoch keine einheitliche Versorgungsstruktur. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Nicht nur Krankenhäuser unterscheiden sich erheblich voneinander, sondern ebenso Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Zwischen einer Einzelpraxis und einem Intersektoralen Facharztzentrum liegen Welten. Auch innerhalb der belegärztlichen Versorgung gibt es erhebliche Unterschiede.

Ein professionelles Belegarztwesen nutzt strukturelle Vorteile großer ambulanter Einheiten.

  • Hier arbeiten viele selbstständige und angestellte Fachärzte unter einem Praxisdach bzw. dem eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zusammen. Sie können damit ein größeres Versorgungsspektrum abdecken und sich gegenseitig vertreten. Teamarbeit fördert Qualität und erleichtert es, am Puls der medizinischen Entwick­lung zu bleiben.
  • Der ambulante Standort ist auf dem Gelände von Krankenhäusern oder in deren unmittelbarer Nähe angesiedelt. Das und wie Belegärzte im Notfall erreichbar sind, ist von vornherein organisiert. Zugleich kann bei Bedarf auch eine interdisziplinäre Versorgung erfolgen.
  • Das professionelle Belegarztwesen nutzt arztunabhängige Managementkompetenz; das erleichtert die Abstimmung mit der Verwaltungsebene des Krankenhauses.
  • Existierende Krankenhausstrukturen sind Teil der belegärztlichen Versorgung. Es fallen keine grundsätzlichen infrastrukturellen Investitionen an.

Die Vorteile eines professionellen Belegarztwesens sind offensichtlich:

  • Ärztinnen und Ärzte aus vertragsärztlichen Einrichtungen sind in der ambulanten Versorgung zu Hause: Sie betreuen Patienten von der konservativen Basis- und Spezialversorgung über ambulante Operationen bis hin zur stationären Versorgung.
  • Der Schwerpunkt der Versorgung liegt bei ambulanten Leistungen. Derzeit „bestrafen“ die finanziellen Rahmenbedingungen Vertragsärzte für eine stationäre Versorgung. Eine weitere Ambulantisierung – soweit unter medizinischen Gesichts­punkten möglich – liegt also im originären Interesse eines professionellen Belegarztwesens.
  • Professionelle belegärztliche Einrichtungen sind immer auch „normale“ – wenn auch große – Praxen. Viele dieser Einrichtungen übernehmen über Filialen an peripheren Standorten auch Versorgungsverantwortung in ländlichen Regionen.
  • Die Versorgungskultur der Zentren ist ambulant geprägt. Jeder Arzt des Zentrums versorgt nicht nur deutlich mehr Patienten, gerade chronisch kranke Patienten werden über viele Jahre begleitet und die Kooperation mit den (vielen) anderen ambulanten Versorgern ist tägliche Praxis.
  • Junge Ärztinnen und Ärzte werden im Rahmen der Weiterbildung in Einrichtungen mit professionellem Belegarztwesen an die ganze Bandbreite der Versorgungsheraus­forderungen herangeführt und so zum Facharzt ausgebildet, für den später eine belegärztliche Tätigkeit eine Option sein kann.
  • Belegabteilungen können aufgrund niedrigerer Fixkosten auch in dünner besiedelten Regionen bzw. in medizinischen Fächern mit geringem stationären Behandlungsauf­kommen wirtschaftlich tragfähig betrieben werden.
  • Die fallbezogenen Kosten der belegärztlichen Versorgung (Summe aus Vergütung nach EBM und DRG) sind niedriger als die bei Behandlung in der Hauptabteilung.

 

Reformbedarf besteht

Das Belegarztwesen insgesamt und noch weniger das professionelle Belegarztwesen hat bei den großen Akteuren der Versorgung keine direkte und nachhaltige Lobby. Das ist sicher auch einer der Gründe, warum es in den letzten Jahren unter die Räder gekommen ist. Die fehlende Lobby darf aber nicht dazu führen, dass eine gute und funktionierende Versor­gungsstruktur untergeht. Es gibt sicher Reformbedarf wie erwähnt – mit Blick auf die Anforderungen an die beteiligten Versorger und die rechtlichen und finanziellen Rahmen­bedingungen. Aber die damit verbundenen Herausforderungen sind überschaubar und leichter umzusetzen, als komplett neue Versorgungsstrukturen zu schaffen.


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