Falsche Anreize drohen, gute Zielsetzung des TSVG zu konterkarieren

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2018 mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einen Katalog von Steuerungsinstrumenten vorgelegt, mit denen der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden soll. Damit wird das hierzu im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm umgesetzt.

Der Gesetzentwurf ist ein erneuter Versuch der Bundesregierung, ein in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiertes Dauerthema der letzten Jahre für die nähere Zukunft politisch zu befrieden. Seien es Presseberichte über Patientenschlangen vor Arztpraxen, mehrmonatigeWartezeiten auf einen Facharzttermin oder Umfragen zur ungleichen Behandlung von Privat–  und GKV-Versicherten – die tatsächlichen oder gefühlten Barrieren für gesetzlich Versicherte beim Zugang zur ambulanten Versorgung sind ein bislang weitgehend ungelöstes Problem mehrerer Gesundheitsminister gewesen.

 

Ansätze weisen in richtige Richtung

Die aktuelle Lösung wird erneut in einer Kombination aus strukturellen Vorgaben und finanziellen Anreizen gesehen. Die Ärzte sollen zur Ausweitung der Sprechstundenkapazitäten und zur Behandlung von Akutpatienten motiviert werden. Die Ansätze des Regierungsentwurfs weisen dabei grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Anzahl der Mindestsprechstunden von 20 auf 25 Stunden sowie die Beschränkung dieses Stundenumfangs auf die gesetzlich Versicherten ist dabei ein guter Schritt nach vorn. Auch wenn die Mehrzahl der Ärzte diesen Sprechstundenumfang bereits anbietet, ist die Erhöhung geeignet, bei den übrigen Ärzten neue und zeitnahe Behandlungskapazitäten für die gesetzlich Versicherten zu mobilisieren.

Auch die strukturellen Vorgaben für die Terminservicestellen sind ein Fortschritt. Künftig sollen die Terminservicestellen rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen, derzeit nur für den ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst geltenden Nummer 116117 erreichbar sein.

Die Strategie einiger Kassenärztlichen Vereinigungen, die Erreichbarkeit der Terminservicestellen auf das gerade noch Vertretbare zu reduzieren und gleichzeitig die geringe Inanspruchnahme zu kritisieren, hätte sich damit als erfolglos herausgestellt.

 

Zweifel an offener Sprechstunde

Neu ist das Konzept der sogenannten „offenen Sprechstunde“. Zukünftig sollen Fachärzte feste Sprechzeiten anbieten, die von Patienten ohne Termin in Anspruch genommen werden können. Inwieweit dieses bei Hausärzten übliche Vorgehen auch bei Fachärzten sinnvoll ist, kann jedoch bezweifelt werden. Die Verkürzung von Wartezeiten soll dazu dienen, denjenigen Patienten eine schnellere Behandlung zu eröffnen, die ihrer tatsächlich auch bedürfen. Allerdings soll die offene Sprechstunde nicht nach Dringlichkeit differenzieren. In der Praxis werden termingebundene Sprechstundenzeiten vermutlich einfach in offene Sprechstunden umdeklariertwerden. Ob in diesen dann wirklich die dringenden Patienten schneller an die Reihe kommen, bleibt dem Zufall überlassen.

 

Regierungspläne schießen weit übers Ziel hinaus

Auch auf der Vergütungsseite sind in dem Gesetzentwurf gute Ansätze zu erkennen. So bekennt sich der Gesetzgeber ausdrücklich zu einer Aufwertung der sogenannten sprechenden Medizin zulasten der technischen Leistungen. Auch die Anreize für die Behandlung von neuen Patienten weist durchaus in die richtige Richtung.

Insgesamt schießen die Regierungspläne jedoch weit über das Ziel hinaus. Die von den Interessenvertretern der Vertragsärzte intonierte Forderung nach Abschaffung der Budgetierung hat im Gesetzentwurf einen bemerkenswert lauten Widerhall gefunden. Künftig sollen nach Willen der Bundesregierung einer Praxis sämtliche Leistungen extrabudgetär vergütet werden, die sie innerhalb eines Quartals an einem Patienten erbringt. Die einzige Voraussetzung dafür: Er muss infolge der Vermittlung durch eine Terminservicestelle oder einen Hausarzt behandelt werden.

Diese Anreizsetzung ist unverhältnismäßig, höchst strategieanfällig und – mit Blick auf die Ziele des Gesetzes – kontraproduktiv.  Den höchsten wirtschaftlichen Nutzen hat nämlich diejenige Praxis, die keine Termine mehr selbst vergibt, sondern Patienten mithilfe der Terminservicestelle oder eines Hausarztes akquiriert und an diesen Patienten im Rest des Quartals das Maximum an Einzelleistungen erbringt, unabhängig von dem Bedarf nach einer zeitnahen Behandlung. Damit bieten sich insbesondere für fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren, die gleich den überweisenden Hausarzt im Haus haben, große Spielräume für erlösoptimierende Geschäftsmodelle. Das Nachsehen haben die Patienten, die in dauerhafter kontinuierlicher Betreuung sind, die chronisch Kranken, die sich jedes Mal brav einen Termin geben lassen und geduldig auf die nächste Vorstellung beim Arzt warten. Sie werden sich – den Terminus kennen wir schon – „einfach nicht mehr lohnen“.

 

Zielgenaue Anreizsetzung statt Förderung mit Gießkanne

Aber auch weniger erlösorientierte Ärzte können schon bei geringen organisatorischen Umstellungen mit einem kräftigen Honoraranstieg rechnen. Neue Patienten gibt es bereits heute in allen Arztgruppen, die offenen Sprechstunden sind ohnehin verpflichtend, die zusätzliche extrabudgetäre Vergütung dieser Fälle wird da gerne mitgenommen. Aber an der Versorgung der Menschen ändert sich nichts.

Anstelle einer Förderung mit der Gießkanne bedarf es daher einer zielgenauen Anreizsetzung, möchte man die Wartezeiten für dringende Behandlungen verkürzen. Die geplante Förderung für neue und dringliche Patienten weist in die richtige Richtung, droht aber durch Fehlanreize an anderer Stelle überschattet und konterkariert zu werden.

 


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