Das bundesweite Leitbild für die Zukunft

Gestufte Versorgung in regionalen Netzwerken

Jens Bussmann

Franz Knieps

Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht überstanden, und dennoch wird an vielen Stellen der Republik schon über die Lehren aus der Pandemie diskutiert. Sicherlich ist in den letzten eineinhalb Jahren – und auch davor – nicht alles rund gelaufen. In der Krankenhausversorgung gibt es dennoch sehr positive Erfahrungen und Entwicklungen, die integraler Bestandteil zukünftiger Versorgungsstrukturen bzw. eines Leitbildes werden sollten.

In der ersten Welle der Pandemie haben sich mit Blick auf die erwarteten stationären COVID-Fallzahlen vielerorts Krankenhäuser einer Region ad hoc abgestimmt, um die vorhandenen regionalen Versorgungskapazitäten bestmöglich zu nutzen. Dabei wurde die Rolle der einzelnen Akteure entsprechend ihrer Versorgungskompetenzen und -kapazitäten festgelegt. Als zentral bei diesen regionalen Versorgungsnetzwerken hat sich das gestufte, abgestimmte Vorgehen in der Versorgung gezeigt.

Es entstanden regionale, stationäre Netzwerke, in denen ferner Universitätsklinika oder Maximalversorger als zentrale Koordinatoren fungiert haben. Darüber hinaus wurde in diesen Netzwerken die Expertise der Universitätsmedizin in relevanten Fächern wie Intensivmedizin, Epidemiologie und Virologie geteilt. So konnten Versorgungsengpässe oder unnötige Verlegungen von Patientinnen und Patienten vermieden und eine bestmögliche und effiziente Patientenversorgung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gewährleistet werden.

 

Erfahrungen verstetigen

Diese positiven Entwicklungen aus der laufenden Pandemie dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Das ist notwendig, da es bei der Frage zukünftiger Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich dringenden Handlungsbedarf gibt:

  • Der demografische Wandel ist bereits jetzt im Gesundheitswesen spürbar. Das Ausscheiden der Baby-Boomer-Jahrgänge aus dem Arbeitsleben steht noch bevor. Unbesetzte Stellen gehören in den meisten Krankenhäusern schon heute zum Alltag. Die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ist schlichtweg zu gering, um den Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen, aber auch in anderen Branchen zu decken. Gleichzeitig hat Deutschland im internationalen Vergleich eine überdurchschnittliche Beschäftigtenquote im Gesundheitsbereich.
  • Die bisherige Krankenhausplanung der Bundesländer ist davon geprägt, die bestehenden Kapazitäten fortzuschreiben. Gleichzeitig sind die verfügbaren Mittel der Länder für die Investitionskostenfinanzierung anerkanntermaßen vollkommen unzureichend, um den Investitionsbedarf der bestehenden Krankenhausstrukturen angemessen zu decken. Krankenhäuser werden durch die Investitionsmisere genötigt, die Fallzahlen zu erhöhen und wirtschaftlich lukrative Leistungen zu priorisieren.
  • Die Probleme der fallorientierten DRG-Vergütung sind seit Jahren bekannt und auch in der Pandemie wieder deutlich geworden. Unterschiedliche Vorhaltungen und Kostenstrukturen werden in dem sogenannten „Ein-Haus-Ansatz“ bei der jährlichen DRG-Kalkulation nicht berücksichtigt. Es bedarf somit einer Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik. Zukünftig sollte ein Krankenhausvergütungssystem berücksichtigen, dass sich Krankenhäuser je nach Versorgungsstufe hinsichtlich Komplexität der Leistungen, Menge, bedarfsgerechter Vorhaltekosten und Kostenstrukturen im Allgemeinen unterscheiden.
  • Mit Hilfe von Digitalisierung und Telemedizin sind kooperative Versorgungsansätze möglich, die eine Einbeziehung besonderer medizinischer Expertise „aus der Ferne“ gewährleisten.
  • Unterschiedlichen Versorgungsaufträgen muss zukünftig bei der Bewertung von Versorgungsqualität Rechnung getragen werden, weshalb eine Risikoadjustierung zwingend erforderlich ist. Es sind umfassende Ansätze zu verfolgen, welche konsequent auf Qualitätsverbesserung, Patientensicherheit und Risikomanagement abzielen. Eine qualitativ hochwertige Versorgung zeichnet sich durch stetige Patientenorientierung aus und berücksichtigt den individuellen Patientennutzen.

Neben dem grundsätzlichen Reformbedarf im Krankenhausbereich ist festzuhalten: Auf eine Pandemie waren die Krankenhausstrukturen bislang nicht ausgerichtet. Diese Herausforderung muss zukünftig mitgedacht werden.

Wir brauchen Versorgungsstrukturen, die schnellstmöglich auf eine neue Pandemie reagieren können. Dabei kann auf die Expertise und Infrastrukturen des vom BMBF initiierten „Netzwerk Universitätsmedizin“ (NUM) zurückgegriffen werden. Mit dessen Verstetigung können so bundesweit gewonnene Erkenntnisse der Universitätsmedizin schnell in die regionalen Versorgungsnetzwerke eingespeist werden. Weder jedes Bundesland für sich noch der Bund alleine werden die bevorstehenden Herausforderungen lösen können. Sie müssen hier den Schulterschluss suchen und einen im deutschen Gesundheitssystem nie da gewesenen gemeinsamen Kraftakt wagen.

 

Gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern 

Das oben skizzierte Leitbild der regionalen Versorgungsnetzwerke ist hierfür ein wichtiger Impuls. Ziel muss sein, dass wir trotz der Herausforderungen des demografischen Wandels eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung dauerhaft und flächendeckend gewährleisten. Der Kraftakt von Bund und Ländern muss dabei mit weiteren Maßnahmen flankiert werden. Hierzu zählen die Beseitigung der Investitionsmisere durch eine gezielte Co-Finanzierung des Bundes zu Gunsten eines Strukturumbaus, die Förderung der Digitalisierung auf allen Ebenen des Gesundheitssystems und eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Letzteres darf dabei nur in Anlehnung an die veränderte Krankenhausplanung erfolgen. Dabei muss ein Ansatz gewählt werden, der die bedarfsnotwendige Versorgung in der Fläche und die besondere Vorhaltung und Rolle der Hochleistungsmedizin gewährleistet.

 

Fazit

Der Reformbedarf im Krankenhausbereich ist „common sense“. Ideen und Vorstellungen dazu variieren je nach Perspektive. VUD, BKK Dachverband und vdek haben mit ihrem gemeinsamen Thesenpapier aus dem Juni 2021 einen „lagerübergreifenden“ Impuls eingebracht. Er greift bestehende Schwächen und die Herausforderungen des demografischen Wandels auf, vermeidet eine finanzielle Überforderung des Systems, setzt auf die Innovationskraft des Systems und behält das Ziel einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung fest im Auge.

Wir benötigen alsbald das politische Bekenntnis von Bund und Ländern, die Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich neu auszurichten – für eine bessere Versorgung für den Normal-, aber auch für den Krisenfall.

 

Jens Bussmann

Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)

Franz Knieps

Vorstand des BKK Dachverbandes e.V.


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