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Das AMNOG funktioniert – wenn man es lässt

Eine Entgegnung auf den Beitrag „Im Fokus: Kostentreiber neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen"

Christian Hilmer, Geschäftsführer RX, Pharma Deutschland

Der Beitrag der drei Autorinnen vom GKV-Spitzenverband im Observer Gesundheit vom 23. Februar verdient Respekt für seine Detailtiefe – und scharfen Widerspruch in mehreren Kernpunkten. Denn, wer die öffentliche Debatte über das AMNOG mit selektiv aufbereiteten Zahlen führt und dabei die Schiedsstelle als institutionellen Sündenbock aufbaut, schadet dem System mehr als er es schützt.

Besonders schlagkräftig klingt die Behauptung, bei „80 Prozent der Wirkstoffe ohne Zusatznutzen" entstünden Mehrausgaben gegenüber der wirtschaftlichsten Vergleichstherapie. Diese Zahl ist jedoch methodisch nicht haltbar. Sie setzt voraus, dass bei einem zweckmäßigen Vergleichstherapie-Korb (ZVT-Korb) stets das günstigste Element als alleiniger Preisanker gilt. Das ist weder die Intention des Gesetzgebers noch die Praxis des G-BA. In einer patientenindividuellen Therapie – etwa bei Kontraindikationen gegen einzelne Wirkstoffe oder bei Therapiephasen, die verschiedene Substanzen erfordern – werden alle Komponenten des ZVT-Korbs tatsächlich benötigt. Der G-BA legt sie deshalb bewusst als Korb fest. Die Schiedsstellenentscheidungen, die die Autorinnen kritisieren, folgen damit dem geltenden Recht.

Die 80-Prozent-Zahl: eine Rechenaufgabe mit dem falschen Ansatz

Hier ist auch ein weiteres Faktum relevant: Rund 90 Prozent aller AMNOG-Verfahren werden durch bilaterale Einigung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband abgeschlossen – ohne Schiedsstelle. Das bedeutet: Der GKV-Spitzenverband hat selbst in der Hand, welche ZVT-Kosten in den einvernehmlich vereinbarten Erstattungsbeträgen berücksichtigt werden. Wenn in dieser Mehrheit der Fälle ein Ergebnis entsteht, das der GKV-SV nachher als zu teuer bewertet, stellt sich die Frage, ob die Kritik wirklich der Schiedsstelle gilt – oder ob es hier um etwas anderes geht.

Faktenbasiert sollten die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern durchaus im Sinne der Kostenersparnis und der GKV sein: Folgendes zeigt zum Beispiel die wissenschaftliche Analyse von Kleining et al. (2023), die zehn Jahre AMNOG-Nutzenbewertung ausgewertet hat: Zwar wurden in 54 Prozent der Fälle höhere Erstattungsbeträgen als im ZVT-Korb verhandelt – aber in 42 Prozent auch niedrigere, in 3 Prozent waren es eine Punktlandung. Und die entscheidende Zahl: Die potenziellen Einsparungen, die aus Erstattungsbeträgen unterhalb des ZVT-Korbs resultierten, überstiegen die Mehrausgaben um rund 523,5 Millionen Euro. Auch nach der gesetzlichen Öffnung der Soll-Regelung im Jahr 2017 verblieb ein Einsparüberhang. Ein systematischer Preisanstieg durch die Schiedsstellenentscheidungen lässt sich ebenfalls empirisch nicht belegen.

Die Schiedsstelle: Unabhängigkeit ist wichtig

Besonders besorgniserregend ist die Haltung im Beitrag gegenüber der Schiedsstelle. Die Autorinnen beschreiben deren Entscheidungen mit Begriffen wie „kreativ", „fragwürdig" und systemverzerrend. Das klingt nach legitimer Sachkritik – ist aber im Lichte des institutionellen Rahmens eine problematische Darstellung.

Die Schiedsstelle ist kein Anhängsel des GKV-Spitzenverbandes oder von Herstellern, sondern ein unabhängiges Gremium, das genau für jene rund 10% Fälle geschaffen wurde, in denen die Vertragsparteien keine Einigung erzielen. Ihre Entscheidungen sind rechtlich verbindlich, von Gerichten anerkannt und in einem transparenten Verfahren getroffen. Wenn der GKV-Spitzenverband Schiedssprüche öffentlich als preistreibend diskreditiert, statt den Rechtsweg zu beschreiten, wird die institutionelle Glaubwürdigkeit eines Instruments untergraben, auf das das gesamte AMNOG-System angewiesen ist.

AMNOG: ein System, das Vertrauen braucht

Das AMNOG ist ein Erfolgsmodell. Es hat seit 2011 Milliarden an Mehrausgaben verhindert, mit denen Hersteller einen großen Beitrag zur Kostendämpfung in der GKV beitragen. Wer ernsthaft über Schwachstellen diskutieren will – und das sollte jeder tun – muss dies auf Basis vollständiger und korrekter Daten tun.

Die Pharmaindustrie teilt das Grundanliegen: Keine Mehrkosten ohne Mehrwert. Aber ein funktionierendes System braucht Regeln, die verlässlich angewendet werden – durch alle Beteiligten. Wer Schiedsstellenentscheidungen öffentlich desavouiert, anstatt sie als verbindliche Grundlage der weiteren Arbeit zu akzeptieren, signalisiert: Verbindlichkeit gilt nur, wenn das Ergebnis passt. Das ist kein Beitrag zu einem tragfähigen Gesundheitssystem.

Eine konstruktive Debatte über das AMNOG ist dringend notwendig – aber sie beginnt mit ehrlichen Zahlen und gegenseitigem Respekt vor den Spielregeln, die wir uns alle gemeinsam gegeben haben.

 

Lesen Sie auch:

Dr. Antje Haas, Dr. Kristina Günther, Dr. Anja Tebinka-Olbrich: „Im Fokus: Kostentreiber neue Arzneimittel ohne Zusatznutzen“, Observer Gesundheit, 23. Februar 2026.

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