Zeitpunkt für die Rückführung der Entscheidungsgewalt in die Hände des Parlaments ist gekommen

Christine Aschenberg-Dugnus MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion

Am 25. März haben wir Abgeordnete im Deutschen Bundestag gemeinsam den Gesundheitsnotstand, die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite, für unser Land beschlossen. Damals war noch völlig offen, ob die Länder dazu in der Lage wären, die Verantwortung eigenständig zu übernehmen. In Anbetracht der in die Höhe schnellenden Infektionszahlen von 4.000 bis 6.000 Neuinfizierten pro Tag war eine schnelle Reaktion dringend nötig. Nur so konnten wir die Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden.  

Als Gesundheitspolitikerin hat das Wohlbefinden der Bevölkerung und deren gesundheitlicher Schutz immer oberste Priorität. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen hart daran gearbeitet, diejenigen, die Verantwortung für das Krisenmanagement übernehmen und vor Ort gegen die Krankheit kämpfen, mit den nötigen Mitteln und der ausreichenden Unterstützung zu versorgen. Die Verordnungen des Gesundheitsministeriums haben wir Freie Demokraten aus damaligem Anlass mit unseren Stimmen ermöglicht.

 

Rechtsgutachten zum Gesundheitsnotstand erstellen lassen

Heute können wir die Lage dank aller Akteure im Gesundheitswesen wesentlich differenzierter beurteilen. Wir verzeichnen (Stand 22.06.2020) nur wenige Neuinfektionen im gesamten Bundesgebiet. Zuhause in Schleswig-Holstein haben wir derzeit fünf Infizierte, die im Krankenhaus behandelt werden. Erst kürzlich wurde im größten Bundesland NRW die Geltungsdauer der im Landespandemiegesetz vorgesehenen epidemischen Lage nicht verlängert.

Das Covid-19-Virus stellt zwar noch eine Bedrohung dar, und anlassbezogene Beschränkungen, wie Abstands- und Hygieneregeln, können deshalb nicht einfach wegfallen. Auch die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten ist entscheidend. Das Virus ist aber beherrschbarer geworden, und die Ausgangsbeschränkungen werden vielerorts entsprechend gelockert. Mit neuen Maßnahmen, wie der lange von uns geforderten Corona-Warn-App für das Smartphone, stehen wir heute deutlich besser da als noch vor einigen Wochen. Daraufhin haben wir Freie Demokraten uns gefragt, inwieweit der Gesundheitsnotstand aktuell noch vorliegt und ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Im Ergebnis setzt die epidemische Lage nach deutschem Recht eine Überforderung des öffentlichen Gesundheitswesens voraus. Sie geht davon aus, dass es einer zentralen Steuerung auf Bundesebene bedarf und die Bundesländer nicht mehr in der Lage sind, die Situation eigenständig zu bewältigen.

 

Anlassbezogenes und differenziertes Handeln erforderlich

Momentane Ausbrüche finden hingegen regional statt und haben einen ersichtlichen Grund. Etwa in Göttingen, wo Familien gemeinsam das Zuckerfest gefeiert haben, oder auf den Schlachthöfen, wo die Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Die ersten Maßnahmen haben wir befürwortet und würden sie, wenn nötig, auch weiterführen. Indes stehen aber 35 Prozent der Intensivbetten zur Verfügung. Testkapazitäten und Schutzkleidung sind ausreichend vorhanden. Von einer Überforderung des öffentlichen Gesundheitswesens und einer epidemischen Notlage kann somit keine Rede mehr sein: Die Sonderrechte der Bundesregierung müssen aufgehoben werden.

Anlassbezogenes und differenziertes Handeln ist jetzt erforderlich, und das setzen die Länder schon seit Wochen vorbildlich um. Regionale Ausbrüche, auch in größerem Ausmaß wie zurzeit in Gütersloh bei der Firma Tönnies, müssen und können regional bekämpft werden. Sie führen nicht zu einer Überforderung des gesamten Gesundheitswesens. Die Frage nach dem richtigen Maß für die Beschränkungen stellt sich insofern zurecht. Denn im Fall von Corona wurden Grund-, Parlamentsrechte und die föderale Aufgabenverteilung durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage in außergewöhnlicher Weise eingeschränkt.

 

Konkrete politische Initiative der FDP-Fraktion

Mit einer Aufhebung des Gesundheitsnotstands noch vor der Sommerpause wollen wir die Entscheidungsgewalt wieder zurückführen. Sodass anschließend parlamentarisch diskutiert werden kann, wo am effektivsten nachgesteuert werden muss. In den vergangenen Tagen haben wir einen Antrag und einen ergänzenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, die unsere Forderungen nach einer Aufhebung des gesundheitlichen Notstands unterstreichen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Verordnungen in Bezug auf Rettungsschirme, die jetzt an der epidemischen Lage hängen, bis 30. September weitergeführt werden. Im September soll dann durch Parlamentsbeschluss entschieden werden, ob verlängert oder vielleicht sogar ausgeweitet wird.

Höchstwahrscheinlich werden wir künftig eine Normalität erleben, die nicht der vor Covid-19 entspricht. Wo es erforderlich ist, müssen Einschränkungen berücksichtigt und die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin eingehalten werden. Gegenseitiges Aufeinanderachten hat Priorität. Der Zeitpunkt für die Rückführung der Entscheidungsgewalt in die Hände des Parlaments ist aus unserer Sicht aber gekommen und damit auch das Ende der BlackBox-Verordnungen durch den Gesundheitsminister. Als selbstbewusste Parlamentarier ist uns klar: Die Entscheidungen müssen dorthin zurück, wo sie hingehören. Ins Parlament.


Observer Gesundheit Copyright
Alle Kommentare ansehen