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Der ökonomische Druck auf und der Fachkräftemangel in den Krankenhäusern sind derzeit allgegenwertig. Beides wird zwangsläufig zu einem „kalten“ Strukturwandel der deutschen Krankenhauslandschaft führen – wenn der Gesetzgeber nicht aktiv gegensteuert. Derzeit sind es in erster Linie kleinere Krankenhäuser, bei denen die Schließung droht. Aber auch größere Krankenhäuser stehen unter erheblichem Druck – auch weil sie die Versorgung in Folge von Krankenhausschließungen oder temporärer Aufnahmestopps übernehmen müssen.
Dass die Versorgungsstrukturen neu ausgerichtet, die Sektorengrenzen überwunden und Parallelvorhaltungen auf dem Krankenhausmarkt abgebaut werden sollten, ist inzwischen allgemeiner Konsens. Es geht aber …
Nach meiner Einschätzung brauchen wir keine allgemeine Impfpflicht mehr. Das sehe ich inzwischen anders als beispielsweise noch im Dezember, als ich mir unter dem Eindruck der Delta-Virusvariante eine allgemeine Impfpflicht vorstellen konnte, um das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen. Die Pandemie ändert sich allerdings, und wir müssen unsere Maßnahmen entsprechend anpassen. Omikron verläuft zum Glück eher mild, und es stehen gleichzeitig erste Medikamente gegen schwere Verläufe zur Verfügung. Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens kann ich nicht mehr erkennen. Ich empfinde den schweren Grundrechtseingriff durch eine allgemeine Impfpflicht deshalb …
Wir alle erinnern uns noch an die „1.000 Dollar-Pille“ gegen Hepatitis C, die 2014 Schlagzeilen machte und eine heftige Preisdiskussion auslöste. Längst haben wir uns an ganz andere Preise für neue Arzneimittel gewöhnt, die sicher nicht wenige noch vor einigen Jahren für unmöglich gehalten haben. Das zeigt auch wieder der aktuelle Innovationsreport, den Prof. Gerd Glaeske von der Universität Bremen jährlich gemeinsam mit der TK herausgibt. So ist der jährliche Packungspreis für neue Medikamente in der Auswertung um 140 Prozent gestiegen. Nach oben scheinen die Preisgrenzen mit Blick auf Antikörper, …
18.11.2019
Nach dem DVG I ist vor dem DVG II
Deutschland ist wirklich genügsam geworden. Es begnügt sich bei der Digitalisierung seines Gesundheitswesens offensichtlich mit einem DVG, das vor allem Fassaden errichtet. Das ist bedauerlich, denn 2015 ist nach der Verabschiedung des sicher unvollkommenen eHealh-Gesetzes Aufbruchsstimmung entstanden. Das Gesetz wurde als Weckruf des Gesetzgebers aufgefasst: Die Zeit der politisch zumindest geduldeten, wenn nicht sogar unterstützen digitalen Stagnation im deutschen Gesundheitswesen sollte endlich beendet werden. Diese Erwartung wurde nun mit dem DVG enttäuscht – jedenfalls für die, die Digitalisierung nicht als Selbstzweck betrachten, sondern als Instrument, um unser Gesundheitswesen zu verbessern…