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Der aktuelle Kabinettsentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht „zur Förderung der Verordnung und Abgabe von Biosimilars“ u.a. auch eine automatische Austauschbarkeit in Apotheken von Biologika und Biosimilars nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren vor (Aut-idem-Regelung vergleichbar Generika). Kriterien zur Austauschbarkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes regeln. Innerhalb der drei Jahre sollen Erfahrungen und Erkenntnisse zur Austauschbarkeit sowie der Versorgungspraxis gesammelt und bewertet werden.
GSAV-Kabinettsentwurf verbessern
- Die automatische Substitution von Biologicals in der Apotheke wäre ein dirigistischer Eingriff ohne
11.12.2018
Bedarfsplanung von morgen
Die Vernetzung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen steht seit Jahren in jedem Koalitionsvertrag und ist politisches Ziel aller Parteien. Auch alle Beteiligten im Gesundheitswesen proklamieren die sektorenübergreifende Versorgung als hehres Ziel.
Nun stehen wir wieder einmal in einer Situation, in der das Thema einerseits bei der Selbstverwaltung, aber anderseits auch auf der politischen Ebene ganz oben auf der Tagesordnung angekommen ist. So hat die im Koalitionsvertrag ausgewiesene Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung ihre Arbeit aufgenommen. Parallel wurde mit der Vorstellung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung im …
23.04.2021
Reformen im Gesundheitswesen angehen
Die Neuauflage der Großen Koalition regiert in dieser Legislaturperiode seit März 2018. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik stand dabei Gesundheitspolitik so im Fokus wie derzeit. Dies ist unzweifelhaft mit der Coronavirus-Pandemie verbunden. Aber auch abseits des pandemischen Geschehens stand die Gesundheitspolitik im Fokus der Berichterstattung. Der amtierende Gesundheitsminister hat über die vergangenen drei Jahre viel Staub aufgewirbelt und für medialen Rummel gesorgt. Ein halbes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl sollte daher der Frage nachgegangen werden, wie die Bilanz dieses Wirbels abseits der Pandemie zu bewerten ist. Um das …
Als Healthcare-Investor haben wir einen guten Überblick über die innovativen Entwicklungen im Gesundheitssektor. Deutschland ist zwar einer der größten Gesundheitsmärkte in Europa, doch damit noch lange nicht Vorreiter – leider. Ein Beispiel für ein gelungenes Zusammenwirken im Bereich des digitalen Gesundheitsmarktes ist Norwegen.
Die norwegische Regierung veröffentlichte bereits Anfang der 2000er Jahre das eNorway-Papier. Darin wurde die Telemedizin schon damals nicht als Option, sondern als Notwendigkeit dargestellt. Das Gesetz für Gesundheitspersonal §2, 6, 16 regelt die Telemedizin liberal: Die behandelnden Ärzt:innen können frei wählen, ob sie ihre medizinischen Beratungen …