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24.06.2020
Was die KV-45-Statistik (noch) nicht verrät
Die Katze ist aus dem Sack: Seit dem Spitzengespräch zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn und Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände am 11.05.2020 erhärten sich die Konturen der COVID-19-Auswirkung. Es ist die Rede von einem 14 Milliarden Euro Defizit für die GKV, das sich im ersten Quartal mit knapp 1,3 Milliarden Euro erst andeutet. Das Drängen auf Bundeszuschüsse zur Vermeidung von Beitragserhöhungen hat zumindest eine schnelle politische Reaktivierung der 40prozentigen Grenze für die Sozialabgaben – gelabelt als Sozialgarantie 2021 – und einen zusätzlichen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds in Höhe von 3,5 …
Jeder und jede Versicherte soll die Medikamente bekommen, die er oder sie braucht. Diesem Grundsatz würde wohl niemand widersprechen. Doch die extreme Preisentwicklung bei neuen Arzneimitteln wird das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in absehbarer Zeit an die Grenzen der Finanzierbarkeit bringen – und dann ist der genannte Grundsatz in Gefahr. Deshalb muss sich die Preisbildung für diese Medikamente ändern.
Wie viel darf ein neues Medikament kosten? Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Klar ist jedoch: Die steigenden Arzneimittelpreise werden zu einem ernstzunehmenden Problem für unser Gesundheitssystem. …
In unserer heutigen Gesellschaft gilt Diabetes mellitus als eine der bedeutendsten Volkskrankheiten Deutschlands. Mit derzeit rund 12 Millionen Betroffenen[1], inklusive einer Dunkelziffer von zehn bis 20 Prozent und bei einer relativen Zunahme der Typ-2-Diabetesfälle um 54 bis 77 Prozent (+3,8 Mio. + 5,4 Mio. Fälle) bis 2040, können wir von ca. 16 Millionen Diabetiker innerhalb der nächsten 20 Jahre ausgehen[2]. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen sind nur einige der Folgeerkrankungen, die auftreten können und einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit sich bringen. Dies stellt sich zusehends als eine starke Belastung für das …
Für die Pflegeberufe ist in den letzten Wochen dieses Jahres die Regelung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eine der wichtigsten Maßnahmen der Politik zur Verbesserung ihrer Situation. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ setzt u.a. eine im Koalitionsvertrag 2021-2025 formulierte Absicht um: „Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein.“
Freilich kann nach rund einem Jahr von einer kurzfristigen Umsetzung nicht mehr die Rede sein. Auch waren aus Sicht der Pflegeverbände etliche Nachbesserungen erforderlich. So hieß es …