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„Mit der jetzt geplanten ePA werden Gesundheitsdaten in Deutschland, zugespitzt formuliert, zu Tode geschützt, während zugleich viele Menschen hier ihre Daten im Rest der Welt ungeschützt zu Markte tragen.“ So die Aussage von Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Frankfurter Goethe-Universität und Vorsitzender des SVR, in seinem Kommentar über die ePA im Observer Gesundheit am 20. Juli 2021 unter dem Titel „Gute Behandlung mit schlechten Daten?“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kleber hält in seinem Kommentar dagegen: „Eine gut gemachte, datenschutzkonforme ePA hat gegenüber der …
Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2018 mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) einen Katalog von Steuerungsinstrumenten vorgelegt, mit denen der Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert werden soll. Damit wird das hierzu im Koalitionsvertrag angekündigte Sofortprogramm umgesetzt.
Der Gesetzentwurf ist ein erneuter Versuch der Bundesregierung, ein in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiertes Dauerthema der letzten Jahre für die nähere Zukunft politisch zu befrieden. Seien es Presseberichte über Patientenschlangen vor Arztpraxen, mehrmonatigeWartezeiten auf einen Facharzttermin oder Umfragen zur ungleichen Behandlung von Privat…
Der erste in der Europäischen Union zugelassene Impfstoff ist in Deutschland entwickelt worden – in sensationeller Geschwindigkeit. Er gibt uns die Hoffnung auf ein Ende der Pandemie. Ein solcher medizinischer Fortschritt erfordert einen langen Atem. Er erfordert exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Weitblick, Mut und Kreativität zu neuen Herangehensweisen an altbekannte Probleme. Und nicht zuletzt erfordert er die finanziellen Mittel für den langen Weg von der Theorie über Versuch und Irrtum im Labor bis hin zur wissenschaftlichen Lösung und schließlich zum Medikament, zur Therapie. Dieser Weg ist meistens holprig und …
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). So ist es in § 33a SGB V und in § 40a SGB XI formuliert. Allerdings besteht aufgrund einer unvollständigen Definition von Medizinprodukten im § 33a SGB V, auf den auch die gesetzliche Pflegeversicherung verweist, für gesetzlich Krankenversicherte und für Pflegebedürftige kein Anspruch auf Versorgung mit allen für sie zweckmäßigen DiGA und DiPA.
Konkret betrifft dies Software, die Daten aus dem eigenen Körper auswertet, gewonnen beispielsweise aus Kapillarblut oder …