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Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) vorgelegt. Auch wenn einzelne Details des Gesetzes durchaus begrüßenswert sind, ist der Grundtenor doch erschreckend. Das Gesetz atmet den Geist des GKV-Spitzenverbands: mehr Daumenschrauben und immer engere Regulierung. Die Dramatik des sich anbahnenden Ärztemangels ist scheinbar immer noch nicht in der Bundespolitik angekommen.
Das zentrale Ziel der deutschen Gesundheitspolitik muss es sein, ausreichend Nachwuchs für die medizinischen Berufe zu finden. Für Ärzte und Psychotherapeuten als freie Berufe geht das nur über eine Steigerung der Attraktivität …
25.09.2023
Die GKV kann! Aufräumen mit Mythen!
Die Politik weist den gesetzlichen Krankenkassen leider oft nur die Rolle des Payers, aber nicht des Players zu. Dabei sind die gesetzlichen Krankenkassen mit dem konstituierenden Element der sozialen Selbstverwaltung eine der Säulen des Gesundheitswesens. Nach wie vor greift die Politik in die Kompetenz der Selbstverwaltung ein und beschneidet sie in ihren Aufgaben und ihrer Funktion.
An unserer Problemlösungskompetenz werden von politischer, zum Teil auch öffentlicher Seite, in wesentlichen gesundheitspolitischen Feldern Zweifel geschürt und uns gern pauschal entgegengebracht: „Die GKV kann nicht mit Geld“, „Die GKV kann keine Digitalisierung“ und …
Reklame für den Gesundheitskiosk wird immer mit seinen Zielen gemacht: Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen und die Beseitigung bestehender Zugangsschwellen für benachteiligte Personengruppen zu den Versorgungsangeboten. Wer könnte da schon dagegen sein?
Für die allgemeine öffentliche Diskussion reicht das als Legitimation meist aus. Es wird nicht weiter gefragt, ob uns das vorgesehene Konzept diesen Zielen tatsächlich näherbringt. Ob die institutionelle Zuordnung der Aufgaben sachgerecht ist. Ob Organisation, Finanzierung und angedachte Allokationsmechanismen sinnvoll und durchdacht sind. Ob es damit Doppelzuständigkeiten gibt etc. Nun ist vor kurzem ein Büchlein[1] herausgekommen, das für …
Bereits im Frühjahr 2017 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) die Grundlage für die nun vorliegende Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung geschaffen. Die Einführung eines elektronischen Arztinformationssystems, das Ärzten einfach und bequem einen gut strukturierten Gesamtüberblick über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gibt, ist ein längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die vorliegende Verordnung schafft dafür den technischen Rahmen und legt Mindestanforderungen zu den abzubildenden Inhalten fest.
Dadurch soll der Wissenstransfer von Informationen zur frühen Nutzenbewertung aus den Beschlüssen des Gemeinsamen …