Wie ein gelungenes Arztinformationssystem funktionieren sollte

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

Bereits im Frühjahr 2017 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) die Grundlage für die nun vorliegende Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung geschaffen. Die Einführung eines elektronischen Arztinformationssystems, das Ärzten einfach und bequem einen gut strukturierten Gesamtüberblick über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gibt, ist ein längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die vorliegende Verordnung schafft dafür den technischen Rahmen und legt Mindestanforderungen zu den abzubildenden Inhalten fest.

Dadurch soll der Wissenstransfer von Informationen zur frühen Nutzenbewertung aus den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Arztpraxis nachhaltig gestärkt werden. Dies ist sehr zu begrüßen, denn bislang ist das detaillierte Wissen um die Beschlussinhalte und deren Hintergründe in der Versorgungspraxis zu wenig präsent. Um das Wissen von Ärztinnen und Ärzten zu verbreitern und ihnen eine informierte Therapieentscheidung auf dem aktuellsten Stand zu ermöglichen, ist eine einheitliche, leicht lesbare und verständliche sowie in der Verordnungssituation verfügbare Information zu den oftmals sehr komplexen Sachverhalten notwendig.

 

Informationen auf aktuellem Stand notwendig

Damit das geplante Arztinformationssystem erfolgreich die Qualität in der Arzneimittelversorgung steigern kann, muss es aus Sicht des AOK-Bundesverbandes vor allem zwei Anforderungen gerecht werden: Zum einen sollten die Ärztinnen und Ärzte stets Informationen auf dem aktuellen Stand erhalten, und zum anderen benötigen sie einen Überblick über den Stellenwert des Arzneimittels im Therapiegebiet entsprechend der Bewertungen des G-BA.

So sollte ein Arztinformationssystem Recherchen zu einzelnen Arzneimitteln wie auch zu Therapiealternativen effektiv unterstützen. Zur passgenauen Information der Ärztinnen und Ärzte über die Bewertungen des G-BA ist eine Differenzierung der Bewertung entsprechend der betrachteten Patientengruppen im Krankheitsgebiet entscheidend. Dabei wird die vorgesehene Aufteilung entsprechend der ICD-10-GM alleine nicht ausreichend sein. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Patientengruppen unter eine ICD-10-GM fallen. Unter den IDC-10-GM-Code „L30.8 Sonstige nicht näher bezeichnete Dermatitis“ fallen beispielsweise gleich 28 Einträge. Daher würde der Arzt im Verordnungsvorgang in solchen Fällen mit einer Vielzahl von G-BA Beschlüssen konfrontiert und erhielte keine situationsadäquate Unterstützung, die er im Praxisalltag nutzen könnte. Eine Lösung könnte die Ergänzung der sogenannten Alpha-IDs darstellen. Diese vom Deutschen Institut für Dokumentation und Information (DIMDI) verwalteten Nummernkreise könnten dem G-BA für den Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden und eine differenziertere Betrachtung der Patientengruppen ermöglichen, da sie für jede einzelne Krankheitsbezeichnung eine eigenständige Bezeichnung enthalten.

Für die Einschätzung der Aktualität der G-BA Beschlüsse sind die Angabe von Geltungsdauer und Befristung hilfreich. Darüber hinaus könnte die Angabe des Beschlussdatums diese Einschätzung noch wesentlich erleichtern. Und auch ein Hinweis darauf, ob die Bewertung gegenüber einer aktuellen zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt ist oder nicht, ist wichtig. Denn nicht immer kann aus dem Beschlussdatum die Aktualität abgeleitet werden. Man muss sich nur vor Augen halten, dass es bis Ende Oktober 2018 insgesamt 332 G-BA-Beschlüsse gegeben hat zu 244 Arzneimitteln. Von diesen haben jedoch mittlerweile 121 Beschlüsse entweder ihre Gültigkeit verloren oder wurden durch neue Beschlüsse ersetzt. Ärztinnen und Ärzte sollten auf den ersten Blick identifizieren können, ob eine Bewertung des G-BA vor Jahren verfasst wurde und möglicherweise nicht mehr aktuell ist auch wenn noch keine Neubewertung vorliegt. Dies kann vor allem auch anhand der Fortentwicklung der zweckmäßigen Vergleichstherapie abgeleitet werden.

 

Abbildung der Kosten der tatsächlichen Behandlungsdauer

Um eine übersichtliche, präzise Information in der ärztlichen Praxissoftware zu gewährleisten, sollte der G-BA schließlich selbst in einem Anforderungs- und Funktionskatalog eine sinnvolle Hierarchisierung der Mindestangaben definieren. Bei über 80 Herstellern von Arztinformationssystemen im Markt muss konkretisiert werden, wie die Informationen technisch in die einzelnen Systeme aufzunehmen sind. Ansonsten werden die verschiedenen Softwareanbieter jeweils eigene Standards entwickeln, die voneinander abweichen.

Als bessere Orientierungshilfe für die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels sollten nicht nur wie vorgesehen die Jahrestherapiekosten, sondern auch die Kosten der tatsächlichen Behandlungsdauer abgebildet werden. Denn manche Therapien sehen eine deutlich kürzere Behandlungsdauer vor. Im Zuge der Digitalisierung bietet es sich außerdem an, eine einheitliche maschinenlesbare Abbildung aller Angaben der Arzneimittelrichtlinie vorzunehmen. Die Abbildung erfolgt derzeit noch auf Grundlage der vom G-BA auf seiner Website zur Verfügung gestellten Informationen im nicht maschinenlesbaren Format.


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