11.12.2020
Inzwischen ist klar, was absehbar war: Mit dem zweiten, dieses Mal viel längeren Lockdown zeigen sich zunehmend die Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie. War es im ersten Lockdown vielleicht für den einen oder anderen noch etwas Neues und zu Entdeckendes, Freunde nunmehr über „Housepartys“ zu treffen, morgens auszuschlafen und auszuprobieren, wie weit selbstorganisatorische Fähigkeiten ausgeprägt sind – und sollten sie das nicht sein, dadurch nicht mit schlechteren Noten bedacht zu werden –, ist die Situation in diesem zweiten Lockdown erheblich problematischer.
Alle haben erkannt, dass das Thema …
„Pflege“ ist ein schillernder Begriff. Er kann nicht die Dimensionen abbilden, um die es bei der Pflege in ihrer ganzen Bandbreite geht – geschweige denn eine Idee davon geben, vor welchen Herausforderungen unser Land und unsere Gesellschaft stehen. Damit sind alle gemeint: Pflegebedürftige, ehrenamtlich sowie professionell Pflegende, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Pflegekassen sowie viele andere, die mittelbar oder unmittelbar Unterstützung geben. Und wenn wir über die Digitalisierung sowie auch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Pflege sprechen, umfasst die Aufzählung seit einigen Jahren auch eine ganze Bandbreite von großen …
Im Kern besticht das AMNOG durch seine Einfachheit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Vergleichstherapie vor und der Hersteller muss belegen, dass das neue Arzneimittel dieser überlegen ist. Andernfalls steht am Ende nur ein Betrag, der laut Gesetz nicht zu höheren Kosten führen soll, als die Vergleichstherapie.
Als Nachweisquelle für Überlegenheit akzeptiert der G-BA bis auf seltene Ausnahmen nur positive randomisierte klinische Studien. Da die Durchführung einer solchen Studie in der Regel Jahre benötigt, kann der Hersteller dann, wenn der G-BA eine von den vorliegenden (Zulassungs-) Studien abweichende Vergleichstherapie wählt, …
06.08.2020
Selbstverwaltung: Der (vor)letzte Versuch
Mit dem am 29. Juli vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Die Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ (dort genannt „säulenübergreifende Renteninformation“, S. 93) und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (S. 51). Außerdem geht es um ein transparentes Verfahren bei der Zulassung und Vergütung von Rehabilitationseinrichtungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Regelungen zu den Sozialwahlen geben Anlass, erneut über den Sinn der Selbstverwaltung nachzudenken: Der Staat …
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