28.07.2025
Vorbereitet auf den Ernstfall
Was Krankenhäuser jetzt leisten müssen
Dr. Ina Czyborra
Marc Schreiner
Die Gefährdungslage hat sich in Deutschland massiv verändert. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bedeutet eine sicherheitspolitische Zäsur für Europa und hat für ein Umdenken und Umsteuern gesorgt. Deutschland hat auf die veränderte Gefährdungslage mit einer sicherheitspolitischen „Zeitenwende“ reagiert – ein Paradigmenwechsel, der auch die zivile Seite unserer Sicherheitsarchitektur betrifft. Zivilschutz muss heute anders gedacht werden als noch vor wenigen Jahren.
Nicht nur Katastrophen, sondern auch hybride Bedrohungen, Angriffe auf kritische Infrastruktur und sogar der Bündnisfall bis zum Verteidigungsfall sind vorstellbare Szenarien geworden. In diesem Kontext kommt dem Gesundheitswesen und insbesondere den Krankenhäusern eine Schlüsselrolle zu.
Wir begreifen Zivilschutz als gesamtstaatliche Aufgabe. Im Ernstfall muss die staatliche Handlungsfähigkeit erhalten bleiben. Aufgrund der veränderten Gefährdungslage ist es notwendig geworden, die Zivile Verteidigung stärker auszubauen als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dazu gehört zwingend eine funktionierende Gesundheitsversorgung. Krankenhäuser sind nicht nur Teil der kritischen Infrastruktur, sondern auch ein zentrales Element der gesamtgesellschaftlichen Resilienz. Ihre Leistungsfähigkeit muss auch in besonderen Krisen- und Notlagen stabil sein, um die Sicherstellung der medizinischen und notfallmedizinischen stationären Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Berliner Rahmenplan als Vorreiter
Deutschland liegt im Zentrum Europas, im Falle eines Verteidigungsfalls wären unsere Städte logistische Drehscheiben für Truppenbewegungen, aber auch für geflüchtete Menschen. Schon in der Phase einer „Durchverlegung“ würden wir mit vermehrten zivilen wie militärischen Rettungseinsätzen konfrontiert. Kommt es zum Bündnisfall, sehen Planungen der Bundeswehr eine Verlegung von täglich bis zu 1000 verwundeten Personen nach Deutschland vor. Für Berlin allein wären es etwa 100 verwundete Personen pro Tag – über Wochen oder gar Monate hinweg. Eine solche Situation würde unsere Krankenhausstrukturen stark beanspruchen. Dabei geht es nicht um die übliche intensivmedizinische Versorgung, sondern auch um hochkomplexe Verletzungsmuster aus dem militärischen Kontext, die spezialisierte Behandlungskapazitäten, ein angepasstes Hygienemanagement und besonders belastbares Personal erfordern.
Angesichts dieser Herausforderungen hat das Land Berlin als erstes Bundesland einen „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ vorgestellt. Das Arbeitspapier entstand in enger Zusammenarbeit mit zwölf Berliner Kliniken, der Berliner Krankenhausgesellschaft und der Bundeswehr. Er ist kein statischer Notfallplan, sondern ein dynamisches Instrument, das zweimal jährlich fortgeschrieben wird. Ziel ist, die stationäre medizinische Versorgung auch unter extremen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Im Fokus stehen Fragen wie Notstromversorgung, Materialbevorratung, digitale Sicherheit, Schutz des Klinikpersonals, gezielte Patientensteuerung, Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, aber auch die Umstellung von der Regel- in die Krisenversorgung. Der Plan benennt Aufgaben für Krankenhäuser ebenso wie für Behörden. Gemeinsame Übungen sind ein zentrales Element – denn Krisenfestigkeit entsteht nicht durch Papier, sondern durch geübte Praxis.
Rahmenbedingungen auf Bundesebene erforderlich
Damit Zivilschutz im Gesundheitswesen wirksam werden kann, brauchen wir einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das geplante „Gesundheitssicherstellungsgesetz“ auf Bundesebene ist dabei ein wichtiger Schritt. Es kann regeln, wie Vorräte anzulegen sind, wer bei Versorgungsengpässen priorisiert wird und wie Personal in Krisenlagen verfügbar gemacht werden kann. Hier besteht noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf, etwa um Doppelverwendungen zum Beispiel von Reservisten oder Angehörigen von Hilfsorganisationen datenschutzkonform, aber praktikabel erfassen zu dürfen. Auch die Finanzierung ist zu klären. Die vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen für Verteidigung (rund 1,5 Prozent für den Zivilschutz) sind ein Anfang. Doch sie müssen zielgerichtet eingesetzt werden: für Schutzbauten, IT-Sicherheit, medizinische Spezialausstattung, Schulungen und Vorratshaltung. Von großer Bedeutung ist auch ein länderübergreifender Austausch. Deshalb freuen wir uns, dass der Berliner „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ in anderen Bundesländern bereits auf großes Interesse gestoßen ist.
Zivile Verteidigung endet nicht an nationalen Grenzen. Wir brauchen eine europäische Perspektive, die Gesundheitswesen, Bevölkerungsschutz und militärische Logistik gemeinsam betrachtet. Aktuell sind die Vorbereitungen auf europäischer Ebene noch lückenhaft. Nur wenige Mitgliedstaaten verfügen über strukturierte Konzepte. Dabei ist eine abgestimmte Resilienzstrategie in einer vernetzten Union unabdingbar. Die Europäische Kommission hat mit der „EU Preparedness Strategy“ einen ersten Aufschlag gemacht.
Zivilschutz braucht Planung, Ressourcen und politischen Willen. Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Die Zeitenwende gilt nicht nur für die militärische Verteidigung. Sie gilt genauso für das Rückgrat unserer zivilen Sicherheit: unsere Krankenhäuser. Es ist von großer Bedeutung, sich auf entsprechende Ereignisse und Situationen vorzubereiten, um gut aufgestellt zu sein. Eine leistungsfähige Zivile Verteidigung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme für eine starke Krisenresilienz. Im besten Fall tun wir etwas, was uns in Friedenszeiten nützt und vor Angriffen schützt, weil wir stark aufgestellt sind.
Dr. Ina Czyborra
Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Marc Schreiner
Geschäftsführer Berliner Krankenhausgesellschaft
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