24.04.2023
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) liegt nun das zweite Gesetz offiziell versendet als Referentenentwurf vor, das die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege umsetzt. Die Ideen der Strategie werden dabei erstaunlich genau abgearbeitet. Der Datenzugang für bestimmte Forschungszwecke über eine Datenzugangsstelle wird mehr Daten auf einer guten rechtlichen Grundlage für die Forschung zugänglich machen. Im Gesetz stecken aber auch Ideen zur Datenverarbeitung der Kassen, die eher an Orwell denken lassen – oder an schlichte Unkenntnis, was Krankenkassendaten heute aussagen können.
Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke
Angesichts der Schwierigkeit, Gesundheitsdaten …
Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat sich für den diesjährigen Jahresempfang einen besonderen Ort ausgesucht: die Austernbank in Berlin-Mitte. Der Anlass für die Veranstaltung in dem Restaurant am Gendarmenmarkt hat viel mit Abschied und Neubeginn zu tun. Der alte Vorstand sagt an diesem Abend auf Wiedersehen, der neue will es im Gesundheitswesen „ein bisschen rocken lassen“, wie es der neue Vorstandsvorsitzende Lutz Hager bei seiner Antrittsrede formuliert.
2022 ist gleich in doppelter Hinsicht ein besonderes Jahr für den BMC. Vor 25 Jahren ist er aus der Taufe gehoben. Zu …
Am 13. Oktober fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ statt[1]. Damit soll ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2021 umgesetzt werden, der den Bundestag verpflichtet, wirksame Vorkehrungen gegen eine Benachteiligung von Behinderten in einer Triage-Situation gesetzlich zu regeln. Die Debatte zeigt: Ob Beschluss und Gesetz die Rechtslage tatsächlich verbessern, ist zweifelhaft.
Zu befürchten ist dagegen mindestens, dass das Gericht eine Regelungsdynamik in Gang gesetzt hat, die das Gesundheitswesen auf Jahre hinaus beschäftigen wird. Denn Diskriminierung kann im Medizinsystem ubiquitär …
Der 26. Februar 2020 wird in die deutsche Verfassungsrechtsgeschichte eingehen. An diesem Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem damaligen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle ein historisches Urteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen. Der vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 eingeführte Straftatbestand der „Geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde uneingeschränkt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung ließen die Karlsruher Richter kein gutes Haar an der einstigen Strafnorm. Die Richter wiesen die anwesenden Abgeordneten der interfraktionellen Gruppe, die das Gesetz federführend zu verantworten hatten, eindrücklich in ihre Schranken, was …
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