08.04.2020
Die Diskussion über eine „große Krankenhausreform“ ist inzwischen im Stadium des „Wünsch-Dir-Was“ angekommen: Alle Beteiligten und Interessierten vertreten nur noch die Elemente, die gerade ihren Interessen nutzen. Die Monopolkommission (MK)[1] hebt sich hier wohltuend ab. Sie bemüht sich um eine umfassende Perspektive und vertritt dabei einen wettbewerblichen Ansatz. Letztlich geht es ihr um eine grundlegende Finanzreform für die Krankenhäuser.
Dieser Teil des Gutachtens wird z.T. in der Presse nur sehr verkürzt wahrgenommen bzw. in der „Szene“ bewusst ignoriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt beispielsweise den „extrem wettbewerblichen Geist“ des Gutachtens.[2] …
Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die größte Wahl der Republik. Dennoch scheint es manchmal, als fehlte ihr unter vielen Demokraten die Lobby. Anders lässt es sich kaum erklären, dass ihre große Reformierung, die Einführung von Online-Wahlen – nicht so richtig Fahrt aufnehmen will. Wenn ich einerseits die Debatten über den „Verfall der Demokratie“ und ein vermeintliches „politisches Desinteresse junger Menschen“ verfolge, andererseits jedoch sehe, wie in Sachen Modernisierung der Sozialwahl immer wieder die Chance auf einen demokratischen Schritt nach vorn vergeben wird, wirkt das auf mich fast schon …
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) vorgelegt. Auch wenn einzelne Details des Gesetzes durchaus begrüßenswert sind, ist der Grundtenor doch erschreckend. Das Gesetz atmet den Geist des GKV-Spitzenverbands: mehr Daumenschrauben und immer engere Regulierung. Die Dramatik des sich anbahnenden Ärztemangels ist scheinbar immer noch nicht in der Bundespolitik angekommen.
Das zentrale Ziel der deutschen Gesundheitspolitik muss es sein, ausreichend Nachwuchs für die medizinischen Berufe zu finden. Für Ärzte und Psychotherapeuten als freie Berufe geht das nur über eine Steigerung der Attraktivität …
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt: Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wird der Gesundheitsausschuss ein Fachgespräch mit Experten durchführen, darunter eine der Karlsruher …
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