15.04.2020
Das imposante Wachstum des TSVG zu einem XXL-Omnibusgesetz überrascht selbst eingefleischte Kenner der Szene. Der deutlich erkennbare Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), alles Wesentliche für diese Legislaturperiode in dieses Gesetz zu packen, ist überdeutlich spürbar. Über die Gründe dafür ist hinreichend ausführlich spekuliert worden. Festzustellen ist, dass das BMG offensichtlich anerkennt, dass zu vielen Themen Entscheidungen längst überfällig sind.
Auch und insbesondere ist dies bei Regelungen rund um die Digitalisierung der Fall; lange genug wird nun bereits über den großen Rückstand zum Rest der Welt und die zwingend notwendige Aufholjagd gejammert. …
Es geht wieder los: Nach der fast ausschließlich gesetzgeberischen Abarbeitung der Coronakrise hat das BMG bis zum Jahresende fünf Gesetzesvorhaben angekündigt, die unabhängig oder über den Zeitraum der Bewältigung der Epidemie hinausgehend sind.
Die Zeichen mehren sich, dass die Gesetzesproduktionsmaschine des BMG wieder Fahrt aufnimmt. In den letzten Tagen sind mit Entwürfen zum MTA-Gesetz, dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) einige Dickschiffe und Omnibusse auf den Tisch gebracht worden. Da stört es wenig, dass mit dem KHZG noch ein Bezug zum Corona-Konjunkturpaket aus dem Juni abgearbeitet wird, da die …
Forschung in der Wirtschaft funktioniert im Allgemeinen nicht auf Knopfdruck durch staatliche Innovationsförderung. Und nicht in allen Branchensegmenten ist sie gleichermaßen sinnvoll. Natürlich brauchen gerade Startups gezielte Anschubfinanzierung, die bis zur Translation auf nährbaren Boden fallen muss. Forschung und Entwicklung (F&E) in bereits etablierten Firmen läuft dagegen anders. Hier trägt der Unternehmer bewusst Kosten und Risiken selbst und benötigt keine an Ziele gebundene finanzielle staatliche Unterstützung. Viel wichtiger sind ihm verlässliche politische und formale Rahmenbedingungen, damit sich die Investitionen in F&E auszahlen. Ein angemessenes Return of Investment (ROI) ist für …
Der mit Spannung erwartete Gesetzgebungsvorschlag aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu digitalen Gesundheitsanwendungen soll dafür sorgen, dass die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems an die Dynamik der digitalen Transformation angepasst werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge zielt auf die Frage, wie digitale Gesundheitsanwendungen künftig rasch in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Die Softwarehersteller werden das begrüßen. Was kommt auf die Ärzteschaft und die Versicherten der GKV zu?
Der Referentenentwurf vom 15.05.2019 für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz, DVG) sieht einen neuen expliziten Leistungsanspruch …
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