24.10.2023
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A. Regieren mit „Kommissionen“
gibt es nicht erst seit heute. Der Trend verstärkt sich noch. Dem K-Vertrag zufolge werden 14 neue Kommissionen (der Bundesregierung und des Bundestages) eingerichtet. Das setzt die Tendenz des letzten K-Vertrages fort. Fünf weitere Kommissionen werden erwähnt und „unterstützt“, „gestärkt“ oder bekommen zusätzliche Aufträge.
In solchen Kommissionen werden oft Probleme und politische Kontroversen verkapselt, vertagt oder geschreddert. Die jeweiligen Themen sprechen für sich.
Die Zahl der insgesamt arbeitenden Kommissionen auf Bundesebene dürfte dabei inzwischen dreistellig sein. Die der Mitglieder sicher in die vielen Tausend gehen. Wer …
29.05.2018
Mit dem Paradigmenwechsel hin zu einer evidenzbasierten Medizin hat sich der Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt (und den Geldtöpfen der GKV) verändert. Die neuen Hürden haben dazu geführt, dass sich die Bewältigung der entsprechenden Verfahren („Market Access“) zu einer Schlüsselqualifikation in vielen Bereichen entwickelt hat. Ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Erst kürzlich hat der GKV-Spitzenverband die Einführung eines neuen DMP (Herzinsuffizienz) im G-BA abgelehnt; Doris Pfeiffer erklärte hierzu, das vorgesehene Case Management müsse zunächst als Methode bewertet werden. Auch wenn die Ablehnung der Kassenbank von den anderen G-BA-Mitgliedern überstimmt …
1281 Tage sind vergangen, seitdem das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass einem schwer und unheilbar kranken Menschen, der sich in einer extremen Notlage befindet, die Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikaments nicht versagt werden darf. „Erst“ 190 Tage ist es her, dass sich das Bundesverfassungsgericht in unerwarteter Klarheit zum Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben bekannte und klarstellte, dass es jedem Einzelnen obliegt, auch über sein Lebensende frei zu entscheiden. Der Staat hat keine Beurteilung der Motivlage vorzunehmen, einen gegen die individuelle Selbstbestimmung gerichteten gesetzlich verordneten Lebensschutz kann es auf der Basis des …
In Deutschland leiden bis zu neun Millionen Menschen unter Inkontinenz. Für die Betroffenen bedeutet der unfreiwillige Harn- und Stuhlverlust eine schwerwiegende Einschränkung ihrer Lebensqualität. Neben den körperlichen Symptomen führen Angst, Unsicherheit und Scham nicht selten zu sozialem Rückzug und Isolation. Damit Menschen mit Inkontinenz eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann, benötigen sie eine auf ihren individuellen Bedarf abgestimmte, hochwertige Versorgung. Gemeinsam mit Experten aus Pflege und Gesundheitspolitik hat das Hygiene- und Gesundheitsunternehmen Essity dafür einen Vorschlag für eine alternative Bewertungsmethode erarbeitet.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des …
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