„Solidarisch versichern“ lautet die Antwort!

Susanne Ferschl MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE

Wohin es führt, wenn Finanzminister darüber entscheiden, welche gesundheitspolitischen Verbesserungen finanziert werden, offenbarte das Gerangel um die sogenannte „Pflegereform“ in der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode. Sechs Milliarden Euro aus Steuern wollte der Gesundheitsminister, erhalten hat er eine. Wenn selbst Spahn schon sechs Milliarden Euro für nötig erachtet hat, dann kann man ermessen wie wenig Löcher mit der von Scholz bewilligten eine Milliarde Euro gestopft werden können. Gestrichen wurden alle echten Leistungsverbesserungen: die Dynamisierung der Leistungsbeträge und die Deckelung der Eigenanteile. Kürzung lautet die Devise, nicht etwa Richtungswechsel. Placebos statt Therapie. Nur um Besserverdienende zu schonen.

Selbst die SPD sagt – immer rechtzeitig vor kommenden Bundestagswahlen – das muss ein Ende haben. Die LINKE (im Übrigen auch die Grünen) fordert seit Jahren, die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung so zu ändern, dass echte Entlastungen und spürbar bessere Leistungen möglich werden. Resultat: Verweigerung, Wagenburgmentalität, ein leerer Gesundheitsfonds, Heimkostenzuzahlungen von mehr als 2.000 Euro monatlich, Wartelisten für einen Heimplatz, abgelehnte ambulante Pflegeanfragen, tariffreie Pflegezonen. Höhere Beiträge werden schon öffentlich herbeigerufen. Alternativlos?

 

Alternative mit dem Rothgang-Modell der Bürgerversicherung

Keineswegs, wie Prof. Heinz Rothgang und Dominik Domhoff nach dem Modell der LINKEN Bürgerversicherung zeigen. Alle Stellschrauben der Finanzierung justiert DIE LINKE zu einer solidarischen Pflege- und Gesundheitsversicherung neu: Erstens die Zahl der Versicherten – alle zahlen ein. Wer viel Einkommen hat zahlt viel, wer wenig hat, wenig und wer ohne Einkommen ist, zahlt nichts. Die private Kranken- und Pflegeversicherung wird in die solidarische Versicherung integriert. Zweitens die Beitragsgrundlage: Alle persönlichen Einnahmen, auch Kapitalerlöse werden verbeitragt. Und drittens die Beitragsbemessungsgrenze – wird aufgehoben.

Die Studie untersucht sowohl Beitragssatzeffekte als auch Verteilungswirkungen. In der Krankenversicherung könnte der Beitragssatz bei konstanten Beitragseinnahmen um 3,5 Prozentpunkte deutlich sinken. Statt 15,6 Prozent im untersuchten Jahr 2018 hätte der Beitragssatz nur noch bei 12,1 Prozent gelegen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt hier am stärksten, deutlich mehr, als sie nur abzusenken. Die Verbeitragung von Kapitaleinkommen und die Integration der Privatversicherten potenzieren diesen Effekt. Jedes Arbeitseinkommen unter 6232 Euro Monatsbrutto würde in der Krankenversicherung entlastet. Auch in der Pflegeversicherung könnte der Beitragssatz – bei gleichem Leistungsniveau – um 0,77 Prozentpunkte sinken.

 

Leistungsanhebungen in Pflegeversicherung dringlich

Wobei in der Pflegeversicherung vor allem Leistungsverbesserungen dringlich sind. Wir wollen bessere Pflege durch 100.000 zusätzliche Pflegekräfte und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien durch höhere Leistungsbeträge finanziell entlasten. Die jährlich möglichen Mehreinnahmen unserer Solidarischen Pflegeversicherung betragen mehr als 16 Milliarden Euro. Allein die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze erbringt 4,2 Milliarden Euro, die Einbeziehung der bislang Privatversicherten noch einmal 5,5 Milliarden Euro. Wohlgemerkt, berechnet auf das Jahr 2018, mittlerweile dürften die Beträge deutlich gewachsen sein.

Die Gehaltslücke im Vergleich zum Krankenhausbereich von 550 Euro monatlich könnte sich für 400.000 Pflegefachkräfte und Hilfskräfte sofort schließen (Mehrausgaben 2,6 Milliarden Euro). Die monatlichen pflegebedingten Eigenanteile könnten für 780.000 Bewohnerinnen und Bewohner in der vollstationären Dauerpflege auf null Euro abgesenkt werden (Mehrausgaben 8,4 Milliarden Euro). Zusätzlich wären zudem 115.000 Vollzeitstellen für Pflegekräfte nach dem wissenschaftlichen Personalbemessungsverfahren mit Mehrausgaben von 4,6 Mrd. Euro finanzierbar.

 

Haushaltskasse von Millionen Versicherten verbessert sich

Verbessern würde sich die Haushaltskasse von Millionen Versicherten. Die ALDI-Kassiererin mit 2400 Euro brutto würde 42 Euro weniger Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Für die Pflegeversicherung zahlt sie wie vorher, ist aber im Pflegefall besser abgesichert.

Eine Altenpflegerin mit bisher 2950 Euro brutto, hätte nun 3500 Euro auf dem Lohnzettel. Mit mehr Lohn zahlt sie trotzdem monatlich 18,35 Euro weniger für die Krankenversicherung und erhält die gleichen Leistungen. Und wer im Pflegeheim lebt, würde schlagartig von ca. 800 Euro Eigenanteil befreit und zahlt auf die Rente weniger Beiträge in die Krankenversicherung.

Letztlich würden alle Arbeitseinkommen unterhalb von rund 6200 Euro Monatsbrutto entlastet. Auch in der Krankenversicherung ergäben sich Spielräume für Leistungsverbesserungen dort, wo bisher nicht jede notwendige Leistung abgesichert ist. Dazu zählen wir Zuzahlungen, die unvollständige Absicherung von Zahnersatz oder auch Sehhilfen. Selbst wenn in der Altenpflege nicht alle notwendigen Leistungen finanziert wären, könnten Belastungen gerechter verteilt werden. Für die Investitionsfinanzierung sehen wir zudem Steuermittel statt privater Zahlungen der Menschen mit Pflegebedarf vor. Hier könnte jeder künftige Finanzminister ergänzend wirklich Gutes tun.

Knapp 90 Prozent der Bevölkerung würden von der Einführung unserer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung profitieren. Nur die oberen zehn Prozent würden draufzahlen. Alle Arbeitseinkommen unterhalb von rund 6200 Euro brutto würden entlastet und in der Pflege wären deutliche Leistungsverbesserungen möglich.

Das ist unser Verständnis eines starken Sozialstaates: Eine gute Absicherung gegen die Risiken des Lebens – in dem Fall Krankheit und Pflege und starke Schultern tragen mehr als schwache zur Finanzierung bei.


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