So viel stationär ist spa(h)nisch

Zu den Vorschlägen einer Pflegereform des Bundesgesundheitsministers

Thomas Meißner, Vorstand Anbieterverband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)

Mit der angekündigten Pflegereform stellt der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Grundpfeiler der bisherigen Pflegeversicherung auf den Kopf. Bei so viel Fokus und Bevorteilung der stationären Pflege muss es einem spa(h)nisch vorkommen, wenn man aus dem ambulanten Bereich kommt.

Auf der einen Seite macht es Sinn, Eigenanteile zu deckeln, auf der anderen Seite war immer klar, dass gerade die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung, sondern ein gedeckeltes Teilkasko-System ist. Wenn also jetzt durch eine Reform neue Impulse und Strukturen gesetzt werden sollen, darf man die Verhältnismäßigkeit zwischen ambulant und stationär versorgten Patienten bei einem derzeitigen Verhältnis von drei Viertel zu einem Viertel nicht übersehen.

 

Sinnvolle Lösungsansätze für ambulanten Bereich fehlen

Spahn will eine Dynamisierung der Sachleistungsbezüge. Das wird von den Verbänden seit Jahren gefordert. Alleine löst es das Problem der steigenden finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen nicht. Doch ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Sollte es jedoch an die Inflationsrate gekoppelt werden, wäre dies ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes. Richtig wäre es, die ambulanten Sachleistungsbezüge an die Tarifsteigerung der Personalkosten zu koppeln. Denn im Personalbereich liegen die wirklichen, eigentlichen Steigerungen. Dass es hier zu Erhöhungen kommt, ist politisch und unternehmerisch gewollt und richtig. Wer qualitativ hochwertige und gut bezahlte Pflegekräfte möchte, muss auch in diese investieren und hier die Finanzierung über die Kostenträger und nicht über die Patienten sicherstellen.

 

Refinanzierung der Tarifbindung nicht klar

In der durch den Minister vorgeschlagenen Reform fehlt es an guten und sinnvollen Alternativen und Lösungsansätzen für den gesamten ambulanten Bereich. Statt nur als hohles Schlagwort die Tarifbindung zu fordern, wäre ein transparentes und tieferes Einsteigen in die Materie sinnvoller und zielführend gewesen. Wer Tarifbindung fordert, muss auch die Refinanzierung transparent und nachvollziehbar im Gesetz beschreiben. Offensichtlich liegt genau hier das Dilemma des Wortes „Tarifbindung“, dass beim Benutzen des Wortes alle wirklichen und nicht gelösten Refinanzierungsfragen und Fakten unter den Tisch fallen (sollen).

Die vom Minister vorgeschlagene Regelung nach einer besseren Bezahlung greift zu kurz. Vergessen wird, dass bereits heute eine wesentlich bessere Bezahlung in der ambulanten Pflege möglich wäre, wenn die Kassen und Sozialhilfeträger bereit wären, Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Wochenendarbeit mit den Pflegediensten zu vereinbaren und diese gesondert in den Preisen auszuweisen. Damit würde erstmals deutlich werden, dass die Erbringung von Pflegeleistungen zu unterschiedlichen Zeiten richtigerweise unterschiedlich kosten muss. Das, was in anderen Branchen normal ist, wird den Einrichtungen der ambulanten Pflege jedoch bislang verweigert.

Auch für die Patienten und Angehörige wäre dies ein Signal, diese an ungünstigen Zeiten stattfindende Versorgung wertzuschätzen; bis hin dazu, gegebenenfalls Überlegungen anzustellen, eine übersichtliche Versorgungseinheit am Wochenende selbst zu übernehmen. Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger müssen gesetzlich verpflichtet werden, die genannten Zuschläge gesondert auszuweisen und flächendeckend in Deutschland zu zahlen.

 

Versorgungsbereiche nicht gegeneinander ausspielen

Wenn die Deckelung der finanziellen Eigenanteile in der stationären Pflege – so wie vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen – eingeführt wird, dann wird damit ein enormer Anreiz für die Leistungserbringung und Inanspruchnahme der Heimpflege gesetzt. Das kann und darf nicht der Wille von Politik und Gesellschaft sein. Es kann nicht darum gehen, den einen Versorgungsbereich gegen den anderen auszuspielen. Wir brauchen Lösungen, die am Patienten und seinen Interessen orientiert sind. Eine gesonderte, separate Deckelung in einzelnen Versorgungsbereichen ist und darf nicht der zielführende Weg sein.

Die stationäre Versorgung ist wichtig und notwendig, aber der Spruch „ambulant vor stationär“ konterkariert diese Aussage nicht. Vielmehr unterstreicht er den Willen der Bevölkerung, so lange wie möglich das Leben in den eigenen vier Wänden zu leben. Dieser Grundsatz kann nicht mit Worten wie „Tarifbindung“ und einer einseitigen Deckelung gelöst werden. Hier braucht es vernünftige, vor allem aber transparente und umsetzbare verpflichtende Elemente. Erst dann kommt uns in der ambulanten Pflege dieser Vorschlag nicht mehr spa(h)nisch vor.

Die in der Konzertierten Aktion Pflege aufgegriffenen Daten zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, die Einführung und Umsetzung papierlosen Arbeitens wären über die oben bereits genannten Themen hinaus sinnvolle Elemente einer Reform, die noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden kann. Auch die vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung im Frühjahr geforderten Ansätze eines einheitlichen Preisfindungssystems mit der Umsetzung einheitlicher Steigerungen im SGB V, SGB XI und SGB XII sollten Bestandteil einer noch einzubringenden Pflegereform werden. Wer Versorgungsvielfalt will, der muss Konzepte für alle Versorgungsarrangements im integrierten Sinne als ein vernetztes Angebot liefern. Die Zeit drängt, dies noch so schnell wie möglich, aber auch so gründlich wie möglich einzuleiten und auf den Weg zu bringen.


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