07.05.2018
22.09.2021
Das bundesweite Leitbild für die Zukunft
Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht überstanden, und dennoch wird an vielen Stellen der Republik schon über die Lehren aus der Pandemie diskutiert. Sicherlich ist in den letzten eineinhalb Jahren – und auch davor – nicht alles rund gelaufen. In der Krankenhausversorgung gibt es dennoch sehr positive Erfahrungen und Entwicklungen, die integraler Bestandteil zukünftiger Versorgungsstrukturen bzw. eines Leitbildes werden sollten.
In der ersten Welle der Pandemie haben sich mit Blick auf die erwarteten stationären COVID-Fallzahlen vielerorts Krankenhäuser einer Region ad hoc abgestimmt, um die vorhandenen regionalen Versorgungskapazitäten bestmöglich zu nutzen. …
13.08.2019
Uniklinik Ulm bricht mit Sana
Eine lange Beziehung geht zu Ende und wirft Fragen über die Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Kliniken über Ulm hinaus auf. Das Universitätsklinikum Ulm hat zum 31.12.2020 den Gesellschaftervertrag mit der RKU (Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH) gekündigt und der 50-prozentigen Mitgesellschafterin Sana Kliniken AG Gespräche über eine Übernahme von deren Anteilen angeboten. Damit geht ein Beteiligungsmodell von Universitätsklinikum und privatem Klinikbetreiber zu Ende.
Die räumlich-organisatorische Trennung eines zentralen Querschnittsfachs wie der Neurologie von den übrigen klinischen Disziplinen ist aus Sicht der Uniklinik nachteilig für die universitäre Krankenversorgung und für …
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA hat nach dem Sondergutachten zur Evaluation im Juni 2018 auch das Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des RSA vorgelegt. Geklärt werden sollten die Unter- und Überdeckungen auf regionaler Ebene, die auch beim aktuellen Morbi-RSA verbleiben. Für sie sollte der Beirat ggf. eine Ergänzung des Ausgleichsverfahrens entwickeln. Um es kurz zu machen: Der Beirat sieht Handlungsbedarf und tastet sich mit seinem eingeübten Zahlenspiel zu einer recht komplexen Lösung voran. Der folgende Beitrag versucht, diesen Argumentationsgang nachzuvollziehen. Auch wenn man sich der Logik des Gutachtens …
Vor rund vier Wochen hat der Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seinen Bericht zur „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vorgelegt[1]. Über die spröden Botschaften des „Executive Summary“ hinaus wurde öffentlich daraus bisher wenig zur Kenntnis genommen. Dabei sind die Klagen der Evaluationskommission über eine unzureichende Datenlage beim Pandemie-Monitoring bzw. ihre Vorschläge zu einem besseren Datenmanagement weitgehend Konsens, jedenfalls unter Fachleuten. Ob die Politik daraus irgendwelche Konsequenzen zieht, ist dagegen offen; sie lässt sich bekanntlich ungern auf der Basis harter Daten „evaluieren“. Dann hat sich die …
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