07.02.2022
13.08.2018
Gewinne für Heilberufler?!
Wenn es um neue oder zusätzliche Leistungen im Gesundheitswesen geht, ist ziemlich schnell Konsens, dass „man“ sie haben will: Mehr Präsenzzeiten der Ärzte für die GKV-Versicherten, zahnärztliche High-End-Versorgung, umfangreiches Entlassmanagement der Krankenhäuser, das Handling der Rabattverträge durch die Apotheker, von der Pharmaindustrie innovative Arzneimittel mit hohem Zusatznutzen, mehr Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege und natürlich die alsbaldige durchgehende Digitalisierung aller Daseinsbereiche des Gesundheitswesens sind nur einige Beispiele. Doch wenn es um die Vergütung solch neuer und zusätzlicher Leistungen geht, werden die Lippen meist schmal: Das gängige Toleranzspektrum in …
Die Maßnahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) müssen zum größten Teil von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Angesichts einer auch ansonsten wenig überzeugenden Finanzierungspolitik für die Soziale Pflegeversicherung wird das viele Betroffene überfordern. Die Koalition hat darauf bisher keine Antwort. Mit dem Konzept des „Sockel-Spitze-Tauschs“ gibt es jedoch eine kreative Lösung, mit der vor allem die GRÜNEN, inzwischen aber auch SPD-Politiker liebäugeln. Aber auch die Fixierung des „Eigenanteils“ und die Übertragung der „Mehrkosten“ auf die Pflegeversicherung haben einen Preis. Es geht nicht nur um höhere Beitragssätze, sondern auch um Fehlanreize und neue …
Keine Frage, patentgeschützte innovative Wirkstoffe sind für den therapeutischen Fortschritt unerlässlich. Die Grundversorgung sichern Arzneimittel mit bewährten Wirkstoffen, die fast nie unter Patent stehen: Auf sie entfallen fast 95 % der Verordnungen und rund 50 % der Umsätze mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.[1] In der Regel handelt es sich damit um besonders preisgünstige Arzneimittel.
Zu dem auf diesen Arzneimitteln lastenden Wettbewerbsdruck tragen die seit 2007 durch die Austauschvorgaben des § 129 SGB V „scharf geschalteten“ Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V bei. Die Erlöse der gesetzlichen Krankenkassen aus diesen Rabatten …
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.
Worum geht es bei den MDK-Qualitätsprüfungen? Und was kann das für die Patientinnen und Patienten bringen?
Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundene Verknüpfung von Qualität und Vergütung …
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