Reform des G-BA: Leitplanken aus Landessicht

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Die neue Bundesregierung hat im Dezember des vergangenen Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Grundlage für diese Legislaturperiode ist der Koalitionsvertrag 2021 – 2025. Er trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen“. Doch dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wird darin genau ein Satz gewidmet: „Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind.“

An anderer Stelle wird erkennbar, dass man bei der Pflege offenbar an den Deutschen Pflegerat denkt. Weitere Hinweise, wie die genannten Ziele konkret erreicht werden sollen, gibt der Koalitionsvertrag nicht.

Mit einer Reform die Entscheidungen des G-BA zu beschleunigen, ist richtig. Es ist wünschenswert und in der Sache geboten, wenn dringend notwendige Reformen, wie zum Beispiel die der Richtlinie zur Personalausstattung für die Psychiatrie und Psychosomatik, zügiger als bisher vorangetrieben werden können. Noch wichtiger als das Tempo ist allerdings die Qualität der Beschlüsse. Damit dieses Ziel bei einer G-BA-Reform nicht aus dem Blick gerät, sind aus meiner Sicht folgende Leitplanken wichtig:

 

1. Eine Beteiligung und Mitsprache von Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeberufe im G-BA ist unabdingbar.

Im G-BA sitzen zwar Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuer, Krankenversicherungen und der Ärzteschaft – die Pflege vermisse ich dort aber. Die in Pflege tätigen Personen sind eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Die Auswirkungen des Personalnotstandes in den Pflegeberufen machen sich nicht erst seit der Corona-Pandemie bemerkbar, aber jetzt kann niemand mehr die Augen vor der zentralen Bedeutung der Pflegeberufe in unserem Gesundheitswesen verschließen.

 Eine Berücksichtigung der Belange der Pflege und konkrete Beteiligung im Rahmen gesundheitspolitischer Entscheidungen ist daher längst überfällig. Auf Landesebene habe ich bereits 2020 durch die Einrichtung einer Pflegekammer, die die Belange der Pflegenden in den wichtigen Gremien vertritt, ein entsprechendes Zeichen gesetzt. Ob in der Berliner Ampel nun bei der Pflege der „Groschen wirklich gefallen“ ist, bleibt abzuwarten. Weiche Formulierungen wie „weitere Mitsprachemöglichkeiten“ (nach vollem Stimmrecht klingt das nicht) und „sobald sie betroffen sind“ (wann ist die Pflege eigentlich nicht betroffen?) stimmen mich noch skeptisch.

 

2. Der G-BA muss die Verantwortung der Bundesländer für die regionalen Versorgungsstrukturen respektieren.

Widersprüche zwischen G-BA-Vorgaben und Länder-Regelungen können zu gravierenden praktischen Problemen in der Versorgungslandschaft führen. Die Länder müssen deswegen die Möglichkeit haben, von den teils starren Regelungen des G-BA aufgrund regionaler Besonderheiten Ausnahmen zu machen. Außerdem müssen Instrumente, die für die Länder geschaffen werden, auch einen praktischen Nutzen haben. So konnten wir die bisher entwickelten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nicht in unsere Krankenhausplanung übernehmen, weil sie sich dafür schlicht und ergreifend nicht eignen. Bei solchen Themen müssen der G-BA und die Länder künftig noch enger zusammenarbeiten. Die Länder kennen ihre Krankenhausstrukturen schließlich am besten.

Deswegen darf es auch in Zukunft nicht dazu kommen, dass der G-BA den Bundesländern die Krankenhausplanung aus der Hand nimmt. Es freut mich zwar, dass der G-BA-Vorsitzende in einem aktuellen Positionspapier Strukturierungsansätze aufgreift, die auch unseren neuen NRW-Krankenhausplan prägen. Seine Vorstellung, die „Lufthoheit“ bei der Verwirklichung dieser Ansätze weitgehend auf den G-BA zu verlagern, passt aber aus meiner Sicht nicht zu der im Grundgesetz aus gutem Grund verankerten Länderverantwortung für die Krankenhausstrukturen.

 

3. Gute Qualitätssicherung ist patienten- und mitarbeiterorientiert. Deshalb vermeidet sie unnötige Bürokratie.

Die Instrumente der Qualitätssicherung sollen dem Wohl der Patientinnen und Patienten dienen. Dies ist mir nicht nur als Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, sondern auch als ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Um echte Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten zu erreichen, muss es künftig aber auch gelingen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen noch besser mitzunehmen. Dafür spielt die Vermeidung einer ausufernden Bürokratie eine zentrale Rolle. Der G-BA muss stärker darauf achten, dass nicht nur die Bürokratie abgearbeitet wird, damit auch Zeit bleibt, die Patientinnen und Patienten zu versorgen und Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung in den Mitarbeiterteams zu besprechen und Verbesserungen umzusetzen – auch über die Grenzen der einzelnen Einrichtungen und der Sektoren hinaus.


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