30.11.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt: Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wird der Gesundheitsausschuss ein Fachgespräch mit Experten durchführen, darunter eine der Karlsruher …
25.09.2019
Herbstfest des AOK-Bundesverbandes
Das diesjährige Herbstfest des AOK-Bundesverbandes war geprägt von Emotionen, nachdenklichen Berichten, neuen Gesichtern, Vermutungen sowie Forderungen und Wünschen zu künftigen Gesetzgebungen.
In den vergangenen Wochen war der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, von der politischen Bühne verschwunden. Krank war er, hieß es – nichts Genaues. An diesem Abend stellte sich Litsch der Öffentlichkeit und ihm gebührte Achtung. Denn er berichtete – noch angeschlagen – sehr offen mit einer „kleinen, persönlichen Anmerkung“ von seiner „nicht ganz trivialen“ Operation am Ohr, weil sein Gehörnerv „nicht ganz in Ordnung“ gewesen sei. Er habe …
28.05.2018
G-BA Kongress zum Innovationsfonds
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lud nach Berlin ins Hotel Titanic – ein Termin mit Kalauergarantie: Josef Hecken (G-BA) sah sich und Lutz Stroppe (BMG) schon als das Liebespaar eines (vielleicht) sinkenden Fonds. Dabei ließ er offen, wie er sich die berühmte Pose am Bug des Schiffes vorstellt. Das war zu erwarten. Dem aufmerksamen Zuhörer kam während der Podiumsdiskussion eine ganz andere Szene des Hollywood-Streifens in den Sinn: Plötzlich beginnt der Run auf die Rettungsboote, während das Orchester unerschütterlich die Begleitmusik beisteuert. In einigen Statements öffnete sich nämlich bereits eine Hintertür …
Der aktuelle Kabinettsentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht „zur Förderung der Verordnung und Abgabe von Biosimilars“ u.a. auch eine automatische Austauschbarkeit in Apotheken von Biologika und Biosimilars nach einer Vorlaufzeit von drei Jahren vor (Aut-idem-Regelung vergleichbar Generika). Kriterien zur Austauschbarkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes regeln. Innerhalb der drei Jahre sollen Erfahrungen und Erkenntnisse zur Austauschbarkeit sowie der Versorgungspraxis gesammelt und bewertet werden.
GSAV-Kabinettsentwurf verbessern
- Die automatische Substitution von Biologicals in der Apotheke wäre ein dirigistischer Eingriff ohne
nach oben