16.02.2026
Pflegeprävention: Fünf Ansatzpunkte, die sofort wirken
Nils Stakowski, Referent Prävention beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Prävention kann unser Pflegesystem entlasten – doch in der Praxis bleibt ihr Potenzial weitgehend ungenutzt. Dabei sind die Strukturen längst da, sie müssen nur konsequent genutzt werden. Fünf Handlungsfelder, in denen sich Prävention in der Pflege kurzfristig stärken lässt – ohne auf die große Pflegereform zu warten.
Die Bevölkerung in Deutschland wird älter – und damit wächst auch die Zahl der Menschen, die im Laufe ihres Lebens auf Pflege angewiesen sind. Moderate Prognosen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 5,7 Millionen auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen wird.[1] Gleichzeitig gibt es immer weniger Erwerbstätige, die das umlagefinanzierte System tragen. Diese Entwicklung setzt die Finanzierung zunehmend unter Druck.
Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung selbst. Der Fachkräftemangel erschwert bereits heute vielerorts eine bedarfsgerechte Versorgung und wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Gleichzeitig wächst die Belastung für An- und Zugehörige, die den größten Teil der Pflege leisten. Ihre Rolle wird künftig noch wichtiger sein – vorausgesetzt, sie erhalten die nötige Unterstützung und Entlastung.
Prävention als Teil der Lösung
Vor diesem Hintergrund gewinnen Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege zunehmend an Bedeutung. Sie können dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern – im Interesse der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der professionellen Pflege gleichermaßen. Selbst nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit bleibt Prävention relevant: um Selbstständigkeit, Lebensqualität und Wohlbefinden zu stabilisieren.
Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 sind Gesundheitsförderung und Prävention ausdrücklich als Bestandteile pflegerischer Versorgung verankert. Strukturell sind präventive Ansätze bereits an vielen Stellen vorgesehen. In der praktischen Versorgung werden diese Möglichkeiten bislang jedoch nicht konsequent genutzt. Zu stark ist der Blick auf Krankheitsbehandlung statt auf Gesunderhaltung. Dabei ließe sich die Prävention in der Pflege in fünf konkreten Handlungsfeldern schon jetzt stärken – ohne das System komplett umbauen zu müssen.
1. Pflegegrad 1 als wirksames Steuerungsinstrument
Bei seiner Einführung 2017 sollte der Pflegegrad 1 helfen, erste Anzeichen von Pflegebedürftigkeit früh zu erkennen und aktiv gegenzusteuern. So sollte Pflegebedürftigkeit verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.
Diese Maßnahme hat nicht den erhofften Effekt gebracht: Eine Analyse von Medicproof, dem medizinischen Dienst der Privaten[2], zeigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 seit der Reform überproportional zugenommen hat – 2023 betraf etwa jeder vierte Erstantrag diese Gruppe. Die meisten Antragstellenden sind noch weitgehend selbstständig und leben zu Hause mit Unterstützung von Angehörigen. Der Entlastungsbetrag wird dabei meist vor allem zur finanziellen Entlastung oder zur Finanzierung von Haushaltshilfen genutzt – nicht für Prävention und Gesundheitsförderung.
Wir müssen deshalb zum ursprünglichen Gedanken zurückkehren: Der Pflegegrad 1 sollte ein Steuerungsinstrument für Prävention und Gesundheitsförderung sein. Dafür müssen sich die Leistungen konsequent auf Maßnahmen konzentrieren, die Gesundheit und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen erhalten: Pflegeberatung, Pflegekurse, Hilfsmittel wie Rollatoren sowie Wohnraumanpassungen. Diese Angebote werden bereits jetzt gut angenommen, fördern die Lebensqualität und verhindern weitere Verschlechterungen – bei Pflegebedürftigen wie bei Pflegenden. Reine Geldleistungen sollten hingegen entfallen. Das befreit Mittel, die gezielt in wirksame Prävention investiert werden können.
2. Pflegebegutachtung und Pflegeberatung besser verzahnen
Neben dem Pflegegrad 1 ist die Pflegebegutachtung ein geeigneter Ansatzpunkt, um Prävention wirksam zu stärken. Die Begutachtung erfasst die körperliche und kognitive Konstitution deiner Person. Dabei wird eine Vielzahl an Informationen erhoben, aus denen sich gesundheitsförderliche und präventive Maßnahmen ableiten ließen.
Doch diese wertvollen Informationen verpuffen, wenn daraus keine Taten folgen. Aus diesen Informationen können Krankenversicherungsleistungen (u.a. zur Rehabilitation) abgeleitet werden. Zumindest sollten die Erkenntnisse systematisch an die Pflegeberatung weitergeleitet werden, die dann gezielt Gesundheitsförderung und Prävention in den Blick nimmt.
Deshalb müssen die Voraussetzungen für einen möglichst nahtlosen Übergang von der Pflegebegutachtung zur Pflegeberatung geschaffen werden. Pflegebedürftige sollten möglichst ohne Umwege und niedrigschwellig mit den richtigen Fachkräften in Kontakt kommen und die für sie passende Unterstützung erhalten. Dafür müssen nicht einmal zusätzliche Strukturen aufgebaut, sondern lediglich die bereits bestehenden Akteure besser verzahnt werden.
3. Pflegeberatung mit klaren Standards stärken
Auch in der Pflegeberatung liegen viele Potenziale brach. Eine bundesweite Evaluation des IGES Institut 2022/2023[3] zeigte: Gesundheitsförderung und Prävention spielen im Vergleich zu leistungsrechtlichen Themen nur eine nachrangige Rolle. Fallmanagement ist zwar für komplexere Situationen vorgesehen – doch es fehlt eine klare Definition, wann es greifen muss, und es wird nicht überall angeboten. 25 bis 30 Prozent der Antragsteller kennen die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gar nicht.
Die Beratungsformate nach § 7a SGB XI und § 37 Abs. 3 SGB XI sind aufeinander abgestimmt, werden aber kaum gemeinsam genutzt. Die Pflegeberatung muss dahingehend gestärkt werden, dass sie neben leistungsrechtlichen Themen adäquat Gesundheitsförderung und Prävention behandeln kann. Vor allem aber: Die Normen des Casemanagements müssen endlich verbindlich umgesetzt werden – mit anerkannten Assessments zur Ermittlung des individuellen Präventionsbedarfs.
Wird zuhause durch An- und Zugehörige gepflegt, sollte die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI für Pflegebedürftige und die Pflegenden verpflichtend werden. Darauf aufbauend sollte die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI als kontinuierliches Monitoring in regelmäßigen Abständen fortgeführt werden. Bei Versorgungsdefiziten erfolgt eine weitere vertiefte Beratung nach § 7a SGB XI.
Dafür braucht es qualifizierte Beraterinnen und Berater und wissenschaftliche Instrumente wie das PIP-Assessment – ein evidenzbasiertes Tool zur Erfassung von Risiken und Präventionsbedarfen. Pflegende An- und Zugehörige müssen gezielt einbezogen und in ihrer Belastung unterstützt werden. Der Zugang zur Pflegeberatung könnte bereits bei der Begutachtung hergestellt werden. Finanzieren ließen sich diese ergänzenden Leistungen aus den oben genannten Einsparungen im Pflegegrad 1.
4. Qualitätsprüfungen für Prävention nutzen
Neben Pflegebegutachtung und Pflegeberatung bieten die Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI einen weiteren Ansatzpunkt für mehr Prävention. Diese Prüfungen finden ohnehin regelmäßig in allen Pflegeeinrichtungen statt – und könnten systematisch genutzt werden, um präventive Ansätze zu stärken.
Bislang dienen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen vor allem dazu, die Pflegequalität zu sichern. Bei Stichproben wird die Qualität anhand von Inaugenscheinnahmen, Gesprächen und Pflegedokumentation beurteilt. Der beratungsorientierte Prüfansatz ermöglicht es, bei Qualitätsproblemen bereits während der Prüfung Lösungen aufzuzeigen.
Seit 2019 gibt es ein neues System für stationäre Pflege, ab Juli 2026 auch für ambulante Pflegedienste. Die Prüfungen erfassen Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Dabei werden auch mit den Einrichtungen konkrete präventive Maßnahmen diskutiert. Viele stationäre Einrichtungen haben gute Ansätze für vorbeugendes Handeln entwickelt – etwa bei Mobilität, Kognition und Ernährung. Doch es fehlen systemische Anreize und klare Rahmenbedingungen, um diese Einzelfalllösungen strategisch weiterzuentwickeln. Vorrang sollte die ambulante Versorgung haben: Die große Mehrheit wird zu Hause versorgt und verbleibt im Alter länger in der Häuslichkeit. Hier muss systematischer darauf gezielt werden, Pflegeverschlechterungen zu vermeiden.
Qualitätsprüfungen sollten deshalb nicht nur kontrollieren, sondern Qualität antreiben – als Lern- und Entwicklungsinstrumente. Prüfdienste sollten dafür bei der Bewertung von Einrichtungen Prävention und Gesundheitsförderung regelmäßig mitberücksichtigen, auf Defizite hinweisen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Dazu gehört auch, den Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen zu ermitteln und zu diesen zu beraten.
5. Prävention in Pflegeeinrichtungen flächendeckend ausrollen
Die fünfte Stellschraube betrifft die Prävention in Lebenswelten. Diese geschieht derzeit auf Basis des Präventionsgesetzes von 2015 und der damit ins Leben gerufenen Nationalen Präventionskonferenz (NPK) beziehungsweise deren Mitgliedern, zu denen auch der PKV-Verband zählt. Auch wenn dabei viele vielversprechende Ansätze verfolgt werden, fehlt es nach über 10 Jahren noch immer an Koordination und Transparenz. Es braucht eine ganzheitliche Strategie, die bewährte Ansätze integriert, und einen verbindlichen Rahmen für Transparenz, Kooperation und Qualität.
Eine digitale Infrastruktur kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Erfahrungen mit digitalen Infrastrukturen wie „Gesundheit gestalten“ zeigen, wie sich damit die Qualifizierung und Beratung von Pflegekräften und Akteuren in Lebenswelten wirksam umsetzen lassen. Eine solche Infrastruktur sollte daher im Präventionsgesetz verankert werden – als zentrale Schnittstelle für Beratung, Schulung, Vernetzung und Projektmanagement in der stationären und perspektivisch auch ambulanten Pflege. Das Gesetz könnte festlegen, dass alle dort dargestellten Angebote kooperativ ausgerichtet sind; die Zugangsvoraussetzungen könnten durch die NPK definiert werden, vergleichbar mit dem GKV-Leitfaden Prävention.
Auf diese Weise könnten Parallelentwicklungen vermieden, Ressourcen effizienter genutzt und bewährte Programme auch in ländlichen Regionen verfügbar gemacht werden. Gerade im Setting Pflege würde eine digitale Schnittstelle es ermöglichen, Qualifizierung trotz verdichteter Arbeitsstrukturen flexibel und nachhaltig zu gestalten.
Prävention jetzt konsequent umsetzen
Die fünf Handlungsfelder zeigen: Die Strukturen für wirksame Prävention in der Pflege sind bereits da – sie müssen nur konsequent genutzt werden. Pflegegrad 1 muss zurück zu seinem präventiven Ursprung. Pflegebegutachtung und Pflegeberatung müssen besser verzahnt werden. Pflegeberatung braucht klare Standards und muss An- und Zugehörige systematisch einbeziehen. Qualitätsprüfungen sollten nicht nur kontrollieren, sondern Qualität treiben und Beratung leisten. Und Prävention in Pflegeeinrichtungen muss flächendeckend ausgerollt werden – am besten über eine digitale Infrastruktur.
Das Beste daran: Keine dieser Maßnahmen erfordert einen kompletten Systemumbau. Dafür braucht es keine Pflegereform, sondern einen kulturellen Wandel hin zur Salutogenese. Es geht darum, bestehende Strukturen besser zu nutzen, Akteure zu vernetzen und Prävention dort zu verankern, wo sie hingehört – in den Alltag der Pflege. Die eingesparten Mittel aus Pflegegrad 1 können gezielt in diese Maßnahmen fließen. So wird Prävention vom theoretischen Anspruch zur gelebten Praxis – und trägt dazu bei, unser Pflegesystem zukunftsfähig zu machen.
[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/aktuell-vorausberechnung-pflegebeduerftige.html
[2] https://www.medicproof.de/fileadmin/user_upload/Unternehmen/Wissenschaftliches_Dossier_-_Pflegegrad_1_in_der_Begutachtung.pdf
[3] https://www.iges.com/ergebnisse/projekte/2023/evaluation-der-pflegeberatung/index_ger.html
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