13.08.2025
Perspektiven aus Sicht der Forschung
Wissenschaftliche Politikberatung in gesundheitspolitischer Governance
Prof. Dr. Johanna Hornung
Prof. Dr. Nils C. Bandelow
Das im Observer Gesundheit veröffentlichte Kompendium der Governance des deutschen Gesundheitswesens hat u.a. den Raum für Diskussionen um die Verwendung und Bedeutung des Begriffs evidenzbasierter oder evidenzinformierter Politik und Governance geöffnet. Das Verhältnis von Wissenschaft und Politik ist seit dem Bestehen beider Handlungsfelder umstritten.
Vor diesem Hintergrund möchte dieser Beitrag einen kurzen Überblick über die politikwissenschaftliche Forschung geben, in der eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Funktionen von Wissenschaft für den politischen Entscheidungsprozess sowie der Frage danach, an welchen Stellen Wissenschaft an Schnittstellen mit der Politik eingebunden werden sollte, erfolgt.
Zur Definition und Einordnung des Begriffs „Evidenzbasierte Politik“
Der Begriff der evidenzbasierten Politik wurde insbesondere in den 1990er Jahren im Zuge des Wahlerfolgs der von Tony Blair geführten Labour-Regierung erstmals intensiv diskutiert. Der Satz „what matters is what works“ stellt das Funktionieren einer politischen Maßnahme über ideologische Werte (Davies & Nutley, 2000). Schon bei seiner Einführung diente der Ansatz nicht vorrangig der Pluralisierung von Wissen oder der Technokratisierung, sondern vor allem der politischen Legitimierung strategischer Ziele. Wissenschaft wurde gezielt genutzt, um Konflikte im politischen Prozess mit dem Anschein objektiver Alternativlosigkeit zu unterlegen.
Bereits im Jahr 1995 fand im British Medical Journal eine Diskussion darüber statt, welchen Stellenwert Forschung und Wissenschaft für Gesundheitspolitik haben sollten. Ausgehend von Ham et al. (1995), die dafür eintraten, dass auch in der von Werten geprägten Gesundheitspolitik mehr Evidenz in die Entscheidungen einfließen sollte und sowohl Regierung als auch Opposition ihre Entscheidungen danach ausrichten sollten, äußerten sich mehrere Autoren skeptisch. Dieses Muster prägt das Verhältnis von Wissenschaft und Politik bis heute und verdeutlicht, dass wissenschaftliche Expertise im politischen Prozess stets kontextgebunden und strategisch eingesetzt wird. Die Argumente ähneln denen, die auch im Kompendium vorgebracht werden:
1. „The belief that academic experts have a monopoly on wisdom is arrogant […] and the demand that their research findings must be cited in all policymaking even more so“ (Azuonye, 1995). Wissenschaft habe kein Monopol auf die Weisheit (oder Wahrheit). „Die Annahme, dass Wissenschaftler per se ganz frei, unabhängig und unvoreingenommen sich nur für die gesellschaftliche Wohlfahrt einsetzen würden und keiner eigenen Blase und ihren Voreingenommenheiten unterliegen, sollte doch eher aufgegeben werden“, heißt es auch im Observer-Kompendium. Diese Aussage findet vermutlich breite Unterstützung; so wie jeder Mensch ist auch ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin von eigenen Ideen, Einstellungen oder Erfahrungen geprägt, die man wohl nie komplett eliminieren kann. Wissenschaftliche Verfahren und Standards sowie Gütekriterien zur Reproduzierbarkeit und Validität wissenschaftlicher Erkenntnisse haben sich auch aus diesem Grund entwickelt. Gleichermaßen stellen unterschiedliche Wissenschaftsdisziplinen unterschiedliches Wissen bereit, das den eigenen Logiken und Blickwinkeln entspringt. Gerade deshalb kann und sollte der Austausch zwischen Wissenschaft und Politik pluralistisch verschiedene Erkenntnisse und Wissen integrieren. Er sollte nicht selektiv und arbiträr, sondern systematisch und gezielt gestaltet sein.
2. „Policy is too often driven by dogma and perceived vested interests“ (Armstrong, 1995). Dabei ist einerseits festzustellen, dass Politik einer gewissen Logik folgt und in einer demokratischen Gesellschaft auch die Funktion hat, Interessen und Präferenzen unabhängig von Evidenz auszuhandeln und zu berücksichtigen. Andererseits führt ein reines Handeln nach Interessen und Ideologie nicht zu effektiver politischer Steuerung. So betont Ratzan (1996) die wichtige Rolle von Kommunikation und Verhandlung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen. Der gesundheitspolitische Prozess und auch die Entscheidung über die richtige Governance von gesundheitspolitischen Problemen und Institutionen sollte daher verschiedene Aspekte berücksichtigen, unter denen Evidenz nur einer ist.
3. „Unlike practical medicine, however, policymaking is experimental, involving new insights which may fly in the face of what seems to be ‚evidence‘ “ (Tremblay, 1995). Auch hier spiegelt sich ein wichtiges Argument wider, das im Kompendium genannt wurde: „Es ist zuweilen logisch, dass sich das Konzept der Evidenzbasierung anders als in der Medizin bei der Entscheidung über Governance-Strukturen noch nicht durchgesetzt hat, weil es in der Medizin täglich wiederholte Entscheidungen gibt, aus denen man entsprechende Leitlinien ableiten kann“. Aber: Evidence-based policy is not like evidence-based medicine (Cairney & Oliver, 2017). Das erkennt auch die Forschung an. Und wie im ersten Zitat beschrieben, findet sich auch hier eine Parallele zum Kompendium: „Wir brauchen innovative Politikansätze, das sind definitionsgemäß keine evidenzbasierten.“ Zu diesem Kommentar gibt es aber auch die Gegenposition: „Innovation for improvement in public policy and public services is generally seen to depend on knowledge and evidence, even for those issues where the level of scientific certainty is modest“ (Head, 2013).
Evidenzbasierte Medizin (EbM) hat eine zentrale Funktion in der modernen Gesundheitsgovernance, weist aber auch Grenzen auf: Die Generierung belastbarer Evidenz braucht Zeit, seltene Erkrankungen bleiben untererforscht, nicht-patentierbare Ansätze zur Gesundheitsförderung verfügen oft über begrenzte Ressourcen für systematische Evidenzgenerierung. Auf viele dieser Punkte hat die EbM mit Rapid Reviews, pragmatischen Studien und Real-World-Daten reagiert. Sie bleibt damit ein wesentlicher Wissensbaustein, unterliegt im politischen Prozess jedoch Priorisierungen und Abwägungen. Folgerichtig spricht man zunehmend von evidenzbasierter Politik: Entscheidungen können und sollten nicht ausschließlich auf der Grundlage von Daten und wissenschaftlich generierten Erkenntnissen beruhen. Ausgehend von den genannten drei Argumenten, die sich sowohl im Kompendium als auch in der wissenschaftlichen Forschung überlappen, scheint zudem eine Differenzierung zwischen ex-ante und ex-post angebracht. Ein Kritikpunkt im Kompendium bezog sich darauf, dass es eine „evidenzbasierte Auswertung von gesetzlichen Regelungen geradezu inflationär“ im Gesundheitswesen gibt, inklusive der Kritik, diese seien stark vom Ministerium beeinflusst. Es stimmt, dass politische Interessen laut der Evaluationsforschung durchaus eine gewisse Rolle in den Ergebnisberichten spielen (können), insbesondere bei politischen Kontroversen (Mavrot et al., 2023). Andererseits können Evaluationen auch die demokratische Qualität stärken, weil sie den Diskurs um „evidenzbasierte“ Argumente bereichern (Sager, 2018). Dass Evaluationen zu demokratischen Prozessen positiv beitragen können, zeigt etwa Schlaufer (2018).
Evaluationen von politischen Maßnahmen sind dabei jedoch davon zu unterscheiden, dass man sich systematisch damit auseinandersetzt, wie man Prozesse und Inhalte strukturieren will und dabei wissenschaftliche Resultate berücksichtigt. Diese ex-ante Überlegungen, bevor man Entscheidungen trifft bzw. während man Entscheidungen fortlaufend hinterfragt und anpasst, je nachdem, ob sie die gewünschten Effekte mit sich bringen, können ebenfalls von Wissenschaft profitieren. Wissenschaft kann dabei unterschiedliche Funktionen erfüllen und in den Prozess eingebunden sein.
Funktionen von Wissenschaft im politischen Prozess
Wissenschaft kann in der Regel mittels zwei Formen in den politischen Prozess gelangen: durch individuell konsultierte Expertise und durch schriftlich bereitgestellte Evidenz. Die personengebundene und auf individueller Erfahrung und Wissen beruhende Expertise wird dabei von der durch wissenschaftliche Studien nach standardisierten Gütekriterien produzierten schriftlichen Evidenz unterschieden (Hadorn et al., 2022; Ledermann, 2014). In den Ausführungen zu den Funktionen von Wissenschaft sind stets beide Formen gemeint, da sie potenziell die gleichen Funktionen erfüllen können, wenngleich die Form die Funktion beeinflussen kann.
Informieren und Wissen bereitstellen
Eine zentrale Funktion von Wissenschaft im politischen Prozess ist das Bereitstellen von Wissen und Informationen. Diese Funktion wird auch am häufigsten der Rolle von Wissenschaft zugeschrieben. Die Studie von Pattyn et al. (2019) präsentiert Ergebnisse einer Befragung der deutschen Ministerialbürokratie zur Einbindung von Wissenschaft in den politischen Prozess. Eine Mehrheit (52,1 %) der befragten Personen ist der Meinung, dass Wissenschaftler als Quelle für Wissen und Erkenntnisse im politischen Prozess dienen sollten, 30,9 % sehen sie als in der Rolle einer formellen oder informellen Beratung. Dass politische Entscheidungen grundsätzlich von zusätzlichem Wissen profitieren können, scheint überzeugend. Dies darf aber nicht zum Fehlschluss führen, dass die Entscheidungen dadurch systematisch wissenschaftlich fundiert oder auch nur „besser“ würden. Politische Prozesse sind immer das Ergebnis vieler zeitgebundener Prozesse, zu denen neben der Wissensproduktion mindestens auch Machtkämpfe, subjektive Problemdeutungen und strategisches Handeln einzelner Personen und Gruppen gehört. Politische Sachverhalte sind mehrdeutig („ambig“). Dies hat zur Folge, dass mit mehr Informationen Präferenzen nicht eindeutiger, sondern mitunter uneindeutiger werden und auch zu weniger rationalen Entscheidungen führen können (Zahariadis, 2016).
Während der COVID-19-Pandemie, aber auch abseits von derartigen Ausnahmesituationen zeigt(e) sich jedoch auch die Gefahr einer Überladung an Informationen. So verdeutlichen Armingeon und Sager (2022), dass Regierung und Parlament in der Schweiz Mühe hatten, einer wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung zu folgen, da der von korporatistischen, föderalen und direktdemokratischen Prozessen eingehende Input die Wissenschaft überlagert hat. Daraus lässt sich ableiten, dass Wissenschaft einen eigenen abgegrenzten, aber gleichzeitig auch mit klaren Zielen und Aufgaben beschränkten, Platz in politischen Prozessen einnehmen sollte.
Aktiv beraten und empfehlen
Anders als die reine Bereitstellung von Wissen können sowohl Beratungsgremien als auch Einzelpersonen wissenschaftsbasierte Empfehlungen einbringen und die Politik beraten. Bei der Beratung ist noch mehr als bei der Bereitstellung von Wissen und Informationen zu beachten, welche Ziele und welche Kriterien für die Beratung zugrunde gelegt werden. Hat die Beratung den Zweck, aufzuzeigen, welche ökonomischen oder welche sozialen Folgen eine politische Maßnahme hat? Anders gesagt: Wenn über eine Reform des Risikostrukturausgleichs nachgedacht wird, sollte Wissenschaft deren Folgen in Bezug auf die finanziellen Folgen für die Krankenkassen oder die Qualität der Versorgung der Versicherten bewerten? Je nach Kriterien und Fragestellung ändert sich die wissenschaftliche Empfehlung. Sanderson (2003) plädiert hier insbesondere auch für eine Berücksichtigung anderer als rein evidenzbezogener Kriterien, etwa ethische Fragen danach, was „angemessen“ ist. Auch eine Beratung im Hinblick auf die Popularität der Regierung gegenüber der Bevölkerung kann sich auf Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Akzeptanz von Maßnahmen stützen.
Legitimieren. Oder auch: Ermöglichen, die Schuld von sich zu weisen
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben viel berechtigte Kritik an der Realität wissenschaftsbasierter Politikberatung hervorgerufen. Wissenschaftler können mit unklarer Rückbindung an Forschung und ohne demokratisches Mandat als Autoritäten in politischen Konflikten auftreten. Sie werden von der Politik auch oft und gerne gezielt dafür genutzt (Streeck, 2012). Hier stoßen nicht nur die Logiken von Politik und Wissenschaft aufeinander. Auch die vielfältigen und wandelnden Funktionen, institutionellen Einbindungen und Paradigmen der akademischen Welt machen wissenschaftliche Beratung anfällig für ein „Capture“ durch politische Interessen. Akademische Institutionen wie Universitäten verbinden traditionell verschiedene Ziele, zu denen neben dem Schaffen von Wissen auch die Vergabe von Zertifikaten („Elitenbildung“) gehört. Die Humboldtsche Verbindung dieser Ziele im spezifisch deutschen Verständnis ist einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Innerwissenschaftlich ist nicht nur die Orientierung an weiteren „Missionen“, sondern vor allem die zunehmende Abkehr von theoretischer Logik zugunsten einer nicht immer theoriebasierten Datenorientierung eine Herausforderung. Wissenschaft ist zunehmend datengetrieben und methodisch legitimiert.
Dies erleichtert die Übersetzung politischer und wirtschaftlicher Fragestellungen in akademische Prozesse. Die Integrationsprobleme der Wissenschaft, also etwa deren wachsende Abhängigkeit von Mitteln und Auftraggebern aus Politik und Wirtschaft, machen diese nicht per se nutzlos (Lange & Schimank, 2004). Hinzu kommt eine zunehmende Bedeutung von Medienlogiken auch für wissenschaftliche Kommunikation: Sichtbarkeit und Nachrichtenwert werden für Wissenschaftler zur eigenen Ressource und konkurrieren mit wissenschaftsinternen Gütekriterien. Diese Entwicklungen machen es immer wichtiger, mit der Vielfalt wissenschaftlicher Methoden und wissenschaftlichen Wissens reflektiert umzugehen.
Nicht zuletzt in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Wissenschaft mitunter auch den Nutzen erfüllt, Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit zu legitimieren. Werden politische Maßnahmen zudem mit dem Verweis darauf kommuniziert, dass die Ursachen dieser Entscheidung in wissenschaftlichen Erkenntnissen liegen, ermöglicht dies auch das Verschieben der Schuld für die negativen Konsequenzen auf die Wissenschaft, was es politischen Akteuren ermöglicht, Popularitätsverlust zu vermeiden (Hinterleitner et al., 2022).
Zu beachten ist hier auch die zeitliche Abfolge: Werden zunächst wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und dann eine Entscheidung getroffen, kann Wissenschaft Politikgestaltung informieren und zur Legitimation beitragen. Sie muss jedoch ernst genommen werden (Trei et al., 2021). Wird eine bereits getroffene Entscheidung lediglich mit wissenschaftlicher Begründung verbunden, spricht man mitunter auch von policy-based evidence – politikbasierter Evidenz (Strassheim & Kettunen, 2014), die die Legitimität schwächt. Gleichzeitig braucht es aber auch eine institutionelle Verankerung, um wissenschaftliche Politikberatung gegenüber der Öffentlichkeit zu legitimieren (Schlaufer et al., 2025). So müssen auch die Strukturen wissenschaftlicher Politikberatung, die im Folgenden näher beleuchtet werden, hinterfragt und reflektiert werden.
Schnittstellen von Wissen(schaft) und Politik
Die Funktionen von Wissenschaft für die Politikgestaltung können sich nur dann entfalten, wenn sie in Strukturen und Prozesse eingebunden sind, die Schnittstellen zwischen beiden ermöglichen. Dafür lohnt sich ein Blick in die Forschung zu institutionalisierten Systemen wissenschaftlicher Politikberatung und den Prozessen von Politiktransfer und Diffusion, da sie mitbestimmen, welche Rolle Wissenschaft im politischen Prozess einnimmt.
Systeme wissenschaftlicher Politikberatung
Die Forschung zu Strukturen wissenschaftlicher Politikberatung hat drei zentrale Wellen erlebt. Die erste Welle hat wissenschaftliche Politikberatung vor allem dahingehend unterschieden, inwieweit sie sich einerseits innerhalb oder außerhalb der Regierung (etwa im Ministerium oder räumlich getrennt als eigenständige Behörde) befindet und inwieweit sie andererseits einer starken Kontrolle durch die Regierung unterliegt (etwa durch Auftragsstrukturen und Finanzierung oder inhaltlich und finanziell unabhängig) (Halligan, 1993). Die zweite Welle dieser Forschung nahm auch den Inhalt, Zweck, und Kontextfaktoren wie Salienz und Aktualität wissenschaftlicher Politikberatung in den Blick (Craft & Wilder, 2017), hat aber auch Trends wie Externalisierung und Politisierung von wissenschaftlicher Politikberatung festgestellt (Craft & Howlett, 2013). Die dritte Welle ist aktuell von der Frage geprägt, wie man die Qualität wissenschaftlicher Politikberatung misst und sicherstellt (Migone & Howlett, 2025).
Die Erkenntnisse dieser Forschung deuten vor allem auf eins hin: Kein System ist perfekt. Für das Beispiel der COVID-19-Pandemie zeigt sich etwa, dass das von einigen Staaten eingerichtete Modell einer „Task Force“ kein Allheilmittel ist und sein Nutzen von dem jeweiligen Gegenstand der Beratung abhängt (Mavrot et al., 2024). In Krisenzeiten mag eine Task Force eine schnelle und flexible Möglichkeit sein, Forschung auf aktuellem Stand schnell verfügbar zu machen. In langfristigen politischen Prozessen mit strategischer Dimension fehlt jedoch die Legitimität eines solchen Gremiums und auch die Einbindung von praktischer Expertise.
Für Deutschland haben Veit et al. (2016) insgesamt eine Hybridisierung wissenschaftlicher Politikberatung festgestellt. In den Ministerien und im Bundeskanzleramt beobachten sie in den letzten Jahrzehnten eine Diversifizierung der Karrierehintergründe der internen Beratungsstrukturen, mit einem Anstieg an Personen mit Journalismus-Hintergrund und Wissen über die Funktionsweise des Föderalismus, sowie Personen mit akademischem Hintergrund. Eine solche Diversifizierung, wie sie im deutschen Mehrebenensystem vorliegt, kann einerseits die Wissensbasis ausweiten und den politischen Prozess bereichern, weil Wissenschaft an verschiedenen Schnittstellen eingebunden werden kann. Andererseits besteht die Gefahr einer Fragmentierung und Nicht-Berücksichtigung und eine Delegitimierung wissenschaftlicher Politikberatung angesichts der Intransparenz und Vielschichtigkeit (Hornung & Trein, 2025). Dies zeigt einmal mehr, dass die Prozesse wissenschaftlicher Politikberatung nicht nur gut durchdacht und aktiv organisiert werden, sondern auch Prinzipien der Transparenz und einer gewissen Systematik folgen sollten.
Politiktransfer und Diffusion
Im Kompendium findet sich das Argument, dass „Erfahrungen aus anderen Ländern“ immer flott gesagt ist, aber kein anderes Land die ausgeprägt korporatistischen Strukturen hat, und was man aus dem zentralistisch regierten Frankreich für den Föderalstaat lernen soll, ist ziemlich unklar. Die Forschung zu Policy-Transfer und Diffusion zeigt jedoch, dass es durchaus erfolgreiche Lernprozesse von anderen Ländern gab. Nicht zuletzt während der COVID-19-Pandemie gab es einen intensiven Austausch von Wissen zu Übertragungswegen und Infektionsverläufen. Dass dies im Bereich von Governance-Fragen weniger eindeutig ist, mag sein. Aber auch in Frankreich gibt es Prozesse zur Bewertung von neuen Arzneimitteln und auch in der Schweiz gibt es ein Bundesamt, das Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen führt. Die Probleme – wie viel Unabhängigkeit und Kontrolle ist nötig, wie balanciert man unternehmerische Anreize mit Kostendruck der Krankenkassen und einer alternden Bevölkerung – sind häufig die gleichen. Deutschland mag besondere korporatistische Strukturen haben, die aber in anderen Ländern auch in ähnlicher Weise vorhanden sind. Deshalb den Blick auf Erfahrungen außerhalb Deutschlands wegzunehmen, wäre kurzsichtig.
Fazit
Insgesamt ähneln sich die im Kompendium vorgebrachten Argumente zur Kritik an einer evidenzinformierten Governance den auch in der wissenschaftlichen Forschung diskutierten Herausforderungen zur Einbindung von Wissenschaft in die Politik. Es lässt sich dabei folgendes Fazit ziehen:
1. Wissenschaftler liefern keine Wahrheiten, sondern Forschungsergebnisse, die von ihren Disziplinen und persönlichen Erfahrungen, Ideen und Ansätzen geprägt sind. Wissenschaft als blinde Grundlage für politische Entscheidungen zu nutzen, ist daher weder zielführend noch wünschenswert, und kann mitunter sogar gefährlich sein, wenn es eine selektive Berücksichtigung von vorläufigen und von verschiedenen Faktoren beeinflussten Erkenntnissen darstellt.
2. Ebenso wäre es fahrlässig, Wissenschaft nicht als eine Quelle vielfältiger Perspektiven und Argumente in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Der politische Prozess in einer demokratischen Gesellschaft lebt von Pluralität und Austausch und dem Zusammenbringen verschiedener Perspektiven. Wissenschaft kann und sollte diesen Prozess bereichern, wenn sie eine Vielfalt fundierter Perspektiven einbringt. Politikberatung muss deshalb Räume schaffen, in denen unterschiedliche Fachdisziplinen, methodische Ansätze und Erfahrungswissen gleichberechtigt eingebracht werden. Auch die Formen der Beratung müssen vielfältig sein.
3. Wissenschaft kann verschiedene Funktionen im politischen Prozess erfüllen: Wissen schaffen, Wissen bewerten, beraten, legitimieren. Nicht alle diese Funktionen sind jederzeit und gleichermaßen wünschenswert. Klare Ziele und Kriterien zu formulieren, zu denen Wissenschaft einen Beitrag leisten soll, ist unerlässlich. Zudem muss auch berücksichtigt werden, dass es ein „Zuviel“ an wissenschaftlichem Input geben kann, und mehr Informationen und Evidenz nicht automatisch zu besseren, sondern sogar schlechteren Entscheidungen führen können. Die Einbindung von Wissenschaft in den politischen Prozess muss daher in organisierten Strukturen mit klar abgegrenzten Kompetenzverteilungen und möglichst eindeutigen Kriterien, Verfahrensmechanismen und Zielen erfolgen. Gerade an den Schnittstellen von Politik und Wissenschaft ist es entscheidend, Beratung frühzeitig und gezielt mit Transparenz und klaren Rollen einzubinden (wer berät, wer bewertet, wer entscheidet). Gefragt ist weniger eine bürokratische Evaluationskultur, die in Datenfluten erstickt, als vielmehr die Nutzung von unterschiedlichen Perspektiven schon in der Problemdefinition.
4. Welche Strukturen eignen sich schließlich an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik? Institutionelle Strukturen bestimmen, inwiefern Wissenschaft in die Politik eingebunden ist. Wichtig ist deshalb zunächst eine Reflexion der Systeme und Prozesse von wissenschaftlicher Politikberatung und eine durchdachte Ausgestaltung dieser. Auch die Anforderungen an Wissenschaft ändern sich mit den zu erfüllenden Funktionen und dem Kontext. In Krisenzeiten wie Pandemien zeigt die Forschung, dass schnell verfügbares und salientes Wissen wichtiger sein kann als langwierige, breit abgestützte Verfahren. Eine Task Force oder ein ad hoc eingerichtetes Gremium, das aus verschiedenen Disziplinen zusammengesetzt ist, die mit aktuellen Forschungsergebnissen zum Krisenthema beitragen können, kann diese Funktion möglicherweise besser erfüllen als ein langfristig institutionalisiertes und breit legitimiertes Gremium mit anderen oder generalisierteren Kompetenzen als die für die Krise geforderten. In langfristigen politischen Prozessen mit strategischer Dimension braucht es jedoch tiefgreifende Kenntnisse eines Subsystems (wie etwa Gesundheit) und das Zusammenbringen wissenschaftlicher mit praktischer Expertise sowie verschiedenster Stakeholder, um Wissen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Systems bereitzustellen.
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Prof. Dr. Johanna Hornung
Institute of Political Studies, Université de Lausanne
Prof. Dr. Nils C. Bandelow
Institute of Comparative Politics and Public Policy, TU Braunschweig
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„Mehr Staat, weniger Selbstverwaltung, weniger Wettbewerb? Mut zur Evidenz – auch bei Governance-Fragen!“, Observer Gesundheit, 6. März 2019.
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