13.04.2018
12.09.2018
Herbstfest der PKV
Endlich sind sie wieder da – die Feste und parlamentarischen Abende im Berliner Gesundheitsbetrieb. Zweieinhalb Monate wurde nicht gemeinsam geplaudert, gelacht und gelästert und vor allem so manche Absprache getroffen. Beim Herbstfest des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, kurz PKV, am 12. September, war dazu zum ersten Mal wieder Gelegenheit; wie immer im Hamburger Bahnhof.
Die Stimmung war bestens – und auch ein wenig wehmütig. Dr. Volker Leienbach, Direktor und kluge-gute Seele der PKV, seit 16 Jahren in diesem Amt, agierte zum letzten Mal als Gastgeber. Ende des Jahres hört er …
Die hohe Auslastung in den deutschen Notfallaufnahmen ist nicht nur in Deutschland, sondern auch international ein großes Problem. Der immer mehr zunehmende Patientenzulauf verlangt nach Lösungen für die Entwicklung einer effizienteren Notfallversorgung – in Deutschland wird derzeit dazu gerade der Arbeitsentwurf einer Reform der Notfallversorgung zwischen Bund und Ländern diskutiert. Die Vorankündigung von Wartezeiten ist ein Weg, um Kunden eine erste Einschätzung zur Auslastung des entsprechenden Service-Systems (z.B. Call-Centern) zu geben. Wartezeitinformationen haben nun auch im Gesundheitswesen Einzug gehalten. Vor allem in den USA veröffentlichen Krankenhäuser die zu erwartenden Wartezeiten …
Kommt er, kommt er nicht. Und wenn ja? Will er reden oder lieber mit der Lobbyszene plaudern. Die mag er ja nicht wirklich. Und wie geht man damit um, will er ans Mikrofon. Lässt man ihn? Ja, genau: Es geht um den Bundesgesundheitsminister, der sich beim TK-Empfang im Berliner Büro angekündigt hat. Das einzige Fest, das ohne Reden auskommt. So hat es der ehemalige Vorstandschef Norbert Klusen eingeführt, so setzt es der jetzige Vorstandsvorsitzende Jens Baas fort. Um es vorweg zu nehmen: Lauterbach schafft es nicht – Berichterstattergespräch zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. …
Im Kern besticht das AMNOG durch seine Einfachheit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Vergleichstherapie vor und der Hersteller muss belegen, dass das neue Arzneimittel dieser überlegen ist. Andernfalls steht am Ende nur ein Betrag, der laut Gesetz nicht zu höheren Kosten führen soll, als die Vergleichstherapie.
Als Nachweisquelle für Überlegenheit akzeptiert der G-BA bis auf seltene Ausnahmen nur positive randomisierte klinische Studien. Da die Durchführung einer solchen Studie in der Regel Jahre benötigt, kann der Hersteller dann, wenn der G-BA eine von den vorliegenden (Zulassungs-) Studien abweichende Vergleichstherapie wählt, …
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