17.01.2026
Ohne echten Kompromiss der drei Parteien geht es nicht
Pragmatische Revision des Koalitionsvertrags erforderlich
Dr. Robert Paquet
Dass die finanzielle Lage von Krankenversicherung und Pflege dramatisch ist, muss nicht weiter erläutert werden. Die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen geht auch in diesem Jahr weiter auf. Frage ist nach einem Dreivierteljahr nach dem Koalitionsvertrag und nach einem holperigen Start der neuen Regierung: Wie steht es um die dort gegebenen Versprechungen? Werden die – nur zu offensichtlichen – Probleme überhaupt angegangen? Wie sind die Aussichten, dass die Ankündigungen realisiert werden und den gewünschten Erfolg haben? Was müsste (eigentlich bzw. noch) getan werden?
Dabei sind die beiden (bzw. drei) Koalitionspartner jeweils wild entschlossen, „grundlegende Strukturreformen“[1] voranzutreiben und verkünden das auch lautstark in den Medien. Das wäre schön, wenn sie dabei nicht in diametral entgegengesetzte Richtungen strebten. Wenn die Regierungsparteien in dieser Wahlperiode noch etwas Wirksames erreichen wollen, brauchen sie eine Revision des Koalitionsvertrages und eine grundlegende Veränderung ihres Umgangs miteinander.
Im Koalitionsvertrag gibt es programmatische Aussagen zu den fünf wichtigsten Themen: Beitragssatzstabilität, stationäre Versorgung, ambulante Versorgung, Arzneimittel/Apotheken und Pflege. Darüber hinaus gibt es das Übliche zu Prävention, Bürokratieabbau und Digitalisierung. Konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Punkte, auch mit einem Seitenblick auf die gerade öffentlich gewordene Vorhabenplanung des BMG.
Stabilisierung der GKV-Beitragssätze
Angekündigt wird ein „Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen“, das vor allem auf die Ausgabendynamik zielt. „Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten.“ Die Ergebnisse dieser Kommission sollen jetzt in zwei Stufen vorgelegt werden: Empfehlungen zu kurzfristig stabilisierenden Maßnahmen bis März 2026, zu „strukturellen Anpassungen“ für langfristige Stabilität bis Ende 2026. Für die erste Stufe soll die Kommission die „Kostentreiber“ identifizieren, für die zweite Stufe gibt es einen ausführlichen Fragenkatalog (Stichworte sind vor allem: versicherungsfremde Leistungen, Über- und Fehlversorgung, Eigenverantwortung, Ineffizienzen und Wettbewerb, Einsparpotentiale der Digitalisierung, Organisationsstruktur der GKV, Wettbewerb der Kassen (auch mit Wahltarifen), Risikostrukturausgleich zwischen GKV und PKV etc.). Angeblich soll es keine „Denkverbote“ geben; im Fragenkatalog heißt es jedoch ausdrücklich: Die „Dualität“ von GKV und PKV soll „im Grundsatz respektiert werden“.
Man könnte nun die Mitglieder der (sorgfältig ausbalancierten) Kommission durchgehen und zusammenstellen, was sie schon einmal zu den einschlägigen Themen geäußert haben. Zudem ist davon auszugehen, dass die Wissenschaftler zwar Wert auf ihre Unabhängigkeit legen, aber doch in ständigem Kontakt mit den Parteien stehen, die sie benannt haben. Es wäre daher ein Wunder, wenn die Kommission in wichtigen Punkten konsensuelle Empfehlungen vorlegen würde. Ein Konsens, zu dem die Koalitionäre selbst bisher nicht in der Lage waren. Das wahrscheinlichste Ergebnis dürfte sein, dass nach dem Vorbild der ministeriellen Pflege-Arbeitsgruppe das Pro & Contra der Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite erörtert wird. Das hätte jedoch – bei allem Respekt – auch das Ministerium selbst hinbekommen. Es geht aber um Entscheidungen und politische Kompromisse. In der „Mainzer Erklärung“ des CDU-Bundesvorstandes heißt es: „Die Politik darf die Verantwortung nicht einfach an Kommissionen delegieren.“ Sie versucht es jedoch immer wieder.
Die Vorhabenplanung des Ministeriums träumt von einem Abschluss der GKV-Finanzreform in diesem Jahr mit Wirkung ab Anfang 2027. Ob der Koalition hier tatsächlich strukturelle Veränderungen gelingen, ist von heute aus völlig offen. Denkbar ist als (gesichtswahrender) Zwischenschritt ein Ausgabenstopp über alle Leistungsbereiche.
Stationäre Versorgung
Realistisch plante der Koalitionsvertrag die Fortentwicklung „der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode“. Optimistisch stand dort: „Wir … regeln dies gesetzlich bis zum Sommer 2025.“ Dass das länger dauert, musste jedem Kenner der Materie klar sein, denn zur Überarbeitung angesprochen wurden die heißesten Themen der Reform: Qualitätsstandards der Leistungsgruppen, Möglichkeit der Ausnahmen für die Länder und Erfüllung durch Kooperationen, „Definition der Fachkrankenhäuser“, Verlängerung der „Zwischenfristen“ auch für die „Vorhaltefinanzierung“ (bis 2028). Für die Krankenkassen entlastend – und bereits in den Haushaltsbegleitgesetzen umgesetzt – wurde die komplette staatliche Finanzierung des Transformationsfonds. Dem steht gegenüber, dass auch „die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023“ aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ finanziert werden soll. Defizite der Krankenhäuser aus der Vergangenheit werden also aus einem Fonds ausgeglichen, der für Zukunftsinvestitionen vorgesehen war.
Wie bekannt, verzögert sich das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in seinen letzten Zügen weiter. Der geplante Abschluss im Bundestag Mitte Januar ist damit obsolet. Auch der Bundesrat am 30.1.2026 kann nicht erreicht werden; die nächste Sitzung ist am 6. März. Das absehbare Ergebnis ist ein föderaler „Flickenteppich“: Die Qualität der Versorgung wird zum regionalen Zufall. Bundeseinheitliche Erreichbarkeitsvorgaben werden abgeschafft. Es wird viele „Schein“-Kooperationen von Kliniken geben und zu viele „Fach“-Krankenhäuser, die die Länder nach kommunalpolitischen Erwägungen bestimmen werden. Die ursprünglich im KHVVG angestrebte bundeseinheitliche Qualitätssicherung ist krachend gescheitert. Der – ausnahmsweise von Kassen und DKG wegen falscher Anreize kritisierte – Mechanismus für die „Vorhaltefinanzierung“ soll zwar erst später wirksam werden. Es gibt jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass das BMG in der gewonnenen Zeit die Chance einer Nachbesserung ergreift (etwa in Form der Bottom-up-Kalkulation der tatsächlichen Fixkosten).
Bis auf neue Begriffe („Leistungsgruppen“ etc.), die aber von Land zu Land etwas Unterschiedliches bedeuten werden, ist die Lauterbach‘sche Reform völlig ausgehöhlt worden. Sie kommt jedenfalls nicht mehr nennenswert über die Krankenhaus-Reform in Nordrhein-Westfalen hinaus. Die Länder werden sich meist auf „Gewährenlassen“ einstellen. Der Bund wird für den Rest der Wahlperiode mit gesetzgeberischen Nachbesserungen beschäftigt sein (Feinschliff zur Ambulantisierung, zu Hybrid-DRGs, zu den „Level-Ii-Häusern“ etc.). Dass die KH-Reform einen Beitrag zur Kostendämpfung beim teuersten (und weiter schnell wachsenden) Kostenblock der GKV leistet, ist damit selbst mittelfristig ausgeschlossen.
Ambulante Versorgung
Der Koalitionsvertrag ist zu diesem Thema recht ausführlich und setzt mit der Idee einer besseren Steuerung tatsächlich neue Akzente: „Für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag.“ Die KVen sollen verpflichtet werden, über 116117 Facharzttermine zu vermitteln („Termingarantie“). Die „flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin“ soll geschaffen werden. Außerdem: „Wir prüfen eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten in unterversorgten Gebieten.“ Und: „Wir … bringen Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform auf den Weg.“ Entbudgetierung klingt nicht nach Kostendämpfung. Aber der vorliegende Referentenentwurf zur Notfallreform ist einer der wenigen Lichtblicke aus dem BMG.[2] Wieweit seine positiven Elemente die Abstimmung mit den Ländern überstehen, bleibt abzuwarten. Kostendämpfend wirkt die Reform überhaupt erst nach und nach, kurzfristig erfordert sie Investitionen in die Integrierten Notfallzentren und den Ausbau der ärztlichen Notdienstpraxen.
Zurück zum Kern: Das „Primärarztsystem“ ist inzwischen (zu Recht) zur „Primärversorgung“ mutiert, und allmählich dämmern die Probleme. Hier seien nur drei Punkte angesprochen:
- Wie stellt man „Verbindlichkeit“ her: Mit Anreizen/Boni oder Strafen? Ministerin Warken spricht sich gegen eine Praxisgebühr aus, für Fachärzte aber vielleicht doch?
- Mögliche Organisation als Wahltarif (HzV) oder im Kollektivvertrag? Das AOK-Konzept schlägt striktes „Gatekeeping“ mit verbindlicher Einschreibung vor.
- Welche Rolle sollen digitale Ersteinschätzung und Telemedizin spielen? Vor jedem Arztkontakt oder nur im „Notfall“? Auch bei „laufender“ Behandlung?
In der breiten Öffentlichkeit kommt das sehr viel schlichter an. Die Funktionäre jammern über die hohe Zahl der Arztkontakte in Deutschland. Die Bevölkerung leidet jedoch darunter, dass sie keine Arzttermine bekommt, oder nur mit monatelangen Wartezeiten. Praxisgebühren oder Kontaktpauschalen signalisieren aber, dass die Hürde zum Arztkontakt noch höher wird. Auch die „digitale Ersteinschätzung“ muss als Restriktion in diesem Sinn verstanden werden. Damit wird das Thema einmal mehr von der falschen Seite aufgezogen.[3] Die Patienten vom Erstkontakt in einer Behandlungsepisode abzuhalten, ist offensichtlicher Unsinn.
Die zwei Ziele ‚schnellere (Fach-)Arzttermine‘ und ‚Kostendämpfung‘ lassen sich nicht mit den gleichen Maßnahmen erreichen. Die hohen Kosten entstehen nicht bei den (relativ) Gesunden, sondern bei der Behandlung der schwer Kranken und Hochrisiko-Patienten. Da müsste mehr Effizienz erreicht werden, z.B. auch durch Ambulantisierung bisher stationärer Aufenthalte. Zu beleuchten wäre auch die (teilweise) Überversorgung bei Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen. Diskutieren müsste man vor allem die administrativ ausgelösten Arzttermine (Stichworte: Wiederholungsrezepte, regelhafte Wiedereinbestellung bei HzV-Verträgen und DMPs etc.).
Das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitswesen ist seit 2019 massiv gesunken; gleichzeitig wächst der Ärger über die weiter steigenden Kosten. Die Politik müsste sich daher – erst recht im Superwahljahr in den Ländern – an dem Kunststück abarbeiten, die wahrgenommenen Probleme zu lösen, ohne das System immer teurer zu machen. Auch die – nach wie vor gutverdienenden – Leistungserbringer müssten dafür einen Beitrag leisten. Die Konzeptionslosigkeit der Politik i.S. ambulante Versorgung ist offenkundig. Dabei müsste auch hier (wie im stationären Bereich) über Konzentration und Spezialisierung und die Zuweisung von (qualitätsgesicherten) Leistungsgruppen nachgedacht werden. Praxisketten und fachübergreifende MVZs müssten gefördert werden etc. Auch die künftige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen müsste grundsätzlich neu definiert werden.
Die Probleme sind komplexer, als es sich die Autoren des Koalitionsvertrages wohl gedacht haben. In der Vorhabenplanung des BMG bescheidet man sich daher für das laufende Jahr zum Primärversorgungssystem mit einem ersten Referentenentwurf.
Apotheken / Arzneimittel
Zu den Apotheken ist den Autoren des Koalitionsvertrages nur Liebedienerisches eingefallen: „Das Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken … Apotheken im ländlichen Raum“ und „bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus“. Der Apothekerberuf soll als „Heilberuf“ weiterentwickelt werden. „Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro“ (in „ländliche Apotheken“ bis zu 11 Euro).
Das Apotheken Reformgesetz liegt vor. Das Beste daran ist, dass die Erhöhung des Apothekenpackungsfixums (noch) nicht drinsteht. Andere positive Elemente wurden aus dem Entwurf der vorigen Koalition übernommen, so z.B. der Verzicht auf die zwingende Vorhaltung eines Labors und der Betrieb einer Zweigapotheke durch PTA. Das ist sinnvoll, denn jeder, der schon einmal eine Apotheke aufgesucht hat, weiß, dass dort fast ausschließlich kleine Pappschachteln verkauft werden und sich das Beratungsgespräch gewöhnlich auf die Verlesung des Rezept-Wortlauts beschränkt. Die bayrische Staatsregierung lehnt aber das Konzept der Zweigapotheken grundsätzlich ab (Gesundheitsministerin Gerlach am 1.12.2025). Das ist nur ein Beispiel. Man wird im Laufe der nächsten Monate beobachten können, wie die sinnvollen Elemente des Gesetzentwurfs Stück für Stück auf der Strecke bleiben.[4] Die besondere Förderung der Apotheken im ländlichen Raum ist eine Fehlorientierung. Denn auch heute dürfte noch gelten, was das 2HM-Gutachten von 2017 (für das damalige BMWi) aufgezeigt hat: Es gibt eine große Zahl von unrentablen Apotheken.[5] Aber vor allem in den Innenstädten. Dort machen sich die Apotheken wechselseitig Konkurrenz; eine Marktbereinigung wäre kein Nachteil. Die Land-Apotheken stehen (mit auskömmlichen Erträgen) vergleichsweise gut da.
Zur Kostenentwicklung der Arzneimittel in der GKV steht bemerkenswerterweise nichts im Koalitionsvertrag. Stattdessen werden industriepolitische Versprechungen gemacht: „Der Pharmadialog und die Pharmastrategie werden fortgesetzt.“ Das AMNOG soll „mit Blick auf die ‚Leitplanken‘ und auf personalisierte Medizin“ weiterentwickelt werden. Einsetzen will man sich für die „Rückverlagerung von Produktionsstandorten für kritische Arzneimittel und Medizinprodukte nach Deutschland und Europa“.
Dabei ist das Kostenproblem bei den Arzneimitteln (neben dem Krankenhausbereich) am größten. Inzwischen entfallen 54 Prozent der Arzneimittelkosten auf patentgeschützte Produkte (bei nur 7 Prozent der Tagesdosen). Die Arzneimittelausgaben der GKV im Jahr 2024 sind mit 59,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 9% gestiegen. 2024 gab es 42 Neueinführungen, darunter 24 Orphan-Arzneimittel. Insgesamt machten diese, bei einem Versorgungsanteil von weniger als einem Promille, einen Kostenanteil von knapp 14 Prozent an den Gesamtkosten aus. Die Durchschnittspreise pro Packung im Patentmarkt stiegen zwischen 2015 und 2024 von 4.100 Euro auf 7.700 Euro[6].
Die AMNOG-Reform brauchen wir aus anderen Gründen, z.B. weil die Nutzenbewertung nach RCTs für viele neue Arzneimittel nicht mehr sinnvoll anwendbar ist. Für die Rückverlagerung von Produktionsstandorten hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bisher so gut wie nichts gebracht. Hier kann man national ohnehin kaum etwas bewirken; man muss auf das EU-Voucher-System hoffen. Sofort wirksam wären die Erhöhung des GKV-Abschlags und eine Mehrwertsteuersenkung. Mittelfristig sinnvoll wäre die Umsetzung der (für die Industrie schmerzhaften) Empfehlungen des Sachverständigenrats (SVR), z.B.:
- Umstellung der Erstattungslogik: Preisanker wird die vom G-BA gesetzte Vergleichstherapie (auch „Interimspreis“, rückwirkend zum Zeitpunkt der Markteinführung).
- Erstattung: Preis der Vergleichstherapie plus vereinbarte Zuschläge wird verhandelt je nach Zusatznutzen des neuen Wirkstoffes.
- Abschaffung des Orphan Drug-Privilegs. Nutzenbewertung auch für Orphan Drugs.
Dabei hat der SVR der Politik eine goldene Brücke gebaut: Mit internationalen Vergleichen hat er festgestellt, dass (national) hohe Preise für Arzneimittel nicht zu einer Standortförderung der (nationalen) Pharmaindustrie führen. Es gebe viele Beispiele eines „Nebeneinanders von strikter Preispolitik und erfolgreichem Pharmasektor“. Statt via GKV sollte Standortförderung mit wirtschafts- und forschungspolitischen Maßnahmen betrieben werden. – Zu diesem Thema ist es jedoch in der Koalition auffallend ruhig. Offenbar glaubt man dem SVR nicht und hätschelt die Industrie. Sogar die SPD hat ihr notorisches Pharma-Bashing eingestellt.
Mit den Arzneimittel-Themen lässt sich die Koalition doch reichlich Zeit. Nach der Vorhabenplanung des BMG soll erst die „Finalisierung der Pharma- und Medizintechnikstrategie im 2. Halbjahr“ abgewartet werden.
Pflegereform
Seit 2015 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 3 auf 5,7 Mio. fast verdoppelt. Die Demographie ist daran nur mit 15% beteiligt. Im Bewusstsein der Wähler steht die Soziale Pflegeversicherung (SPV) „am Kipppunkt“. Vor allem die Kostenexplosion im stationären Bereich beunruhigt: Im Juli 2025 verzeichnet man einen durchschnittlichen Eigenanteil i.H. von 3.100 Euro im Monat. Der K-Vertrag verspricht eine „große Pflegereform“ für „nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit“, „sowie eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege“. Die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene“ hat dazu keine Entscheidungen vorgeschlagen, sondern ausgefächert, was alle kundigen Diskussionsteilnehmer längst wissen.
Seit der letzten Pflegereform wurden die Begutachtungsschwellen für die Pflegegrade immer weiter abgesenkt, und der (mengenmäßig explodierende) Pflegegrad 1 wurde nicht zur Sekundärprävention genutzt. Der entsprechende Entlastungsbetrag löst überwiegend Mitnahmeeffekte aus. Wenn man die Eigenanteile im Rahmen der SPV noch stärker stützen will (um den Bedarf für Hilfe zur Pflege zu vermeiden), müsste man das Beitragsaufkommen sehr viel stärker erhöhen, wie an der Sozialhilfe gespart würde[7]. Erhebliche Streuverluste wären die Folge.
Man darf gespannt sein, ob sich das BMG (oder sogar die Koalition) auf Basis der Materialien der Bund-Länder-AG in den nächsten Wochen zu gemeinsamen Eckpunkten für eine Pflegereform durchringen kann. Alle denkbaren sinnvollen Entscheidungen sind unpopulär. Und die SPD ist nach wie vor durch ihr Trauma paralysiert: die irrige Vorstellung, der Absturz der rot-grünen Koalition vor über zwanzig Jahren sei auf die „Leistungskürzungen“ der ‚Agenda 2010‘ zurückzuführen. So provoziert die SPD-Fraktion jetzt die Union mit der einzigen konkreten Aussage zur Gesundheits- und Pflegepolitik in ihrem Beschluss der Jahresauftaktklausur: „Um die Pflege finanziell zu stärken, führen wir die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einem gemeinsamen System zusammen und stellen damit die Finanzierung solidarischer auf.“
Wenn der Stellungskrieg der Koalitions-„Partner“ so weitergeht, ist diese Wahlperiode für die Pflegepolitik verloren. Das BMG gibt sich dagegen in seiner Vorhabenplanung unverdrossen optimistisch: Die „große“ Pflegereform soll 2026 abgeschlossen werden und Anfang 2027 in Kraft treten.
Die Suche nach dem Positiven
Man ist in der Versuchung zu sagen: Alles das, was nicht kommt. Und was unter dem ‚großen Radar‘ bleibt: Dazu zählen wohl das Registergesetz (u.a. als Unterstützung der AMNOG-Reform), das „eigentliche“ Befugniserweiterungsgesetz in der Pflege (BEEP), die Digitalgesetze zur ePA und zur Stabilisierung der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Gerade angesichts der schleppenden Nutzung der ePA[8] sollte man sich einmal vorstellen, was moderne Technologien im Gesundheitswesen bewirken könnten, „wenn wir sie nur von der Kette ließen“ (Bertram Häussler). Stattdessen melden der GKV-Spitzenverband und die KZBV in dieser Woche hocherfreut, es gebe jetzt neue „Einlegeblätter“ für das „gelbe Heft“ (Kindervorsorge) zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen[9]. Sollte das alles nicht schon längst digital funktionieren?
Trotzdem werden die Gesundheitsversorgung und das Finanzierungssystem kurz- und mittelfristig nicht zusammenbrechen. Auch weitere (zwangsläufige) Beitragserhöhungen werden das System in den nächsten Jahren nicht zum Kollaps bringen. Vermutlich wird auch das eine oder andere für mehr Prävention getan. Schon mit kleinen Gesetzesänderungen könnte man hier etwas bewegen: Regulierungen bei Tabak, Alkohol und Zucker zur Vorbeugung von Adipositas/Diabetes. Ohne große Gesetzesänderungen, d.h. auch auf der Ebene der Selbstverwaltung (G-BA), wäre weiteres denkbar: Verbesserung der Gesundheitskompetenz vulnerabler Gruppen, bessere Diagnostik mit Konsequenzen für die Leitlinien des G-BA[10], Eindämmen der Überversorgung[11] mit einer Neu-Justierung der DMPs und der Früherkennung, Kostenmanagement für Hochrisikopatienten (einschließlich der Nutzenbewertung für Orphans) etc.
Fazit
Die Zufriedenheit der Wähler mit dem Gesundheitswesen wird dadurch jedoch nicht besser. Der öffentliche Streit der Koalitionäre über die Sozialpolitik steigert den Verdruss (Die SPD betreibt Klassenkampf gegen die Union. Die CSU fällt der CDU bzw. der Gesundheitsministerin in den Rücken. Die Union bohrt mit Selbstbeteiligungsvorschlägen (auch z.B. zu „Karenztagen“[12]) genüsslich in den Wunden der SPD). Das prägte den ‚Herbst der Reformen‘, der nicht fortgesetzt werden sollte. – Aber: Wann gibt es einen echten Kompromiss der drei Parteien, der den Zielen von mehr Effizienz in der Versorgung und bezahlbaren Beiträgen näherkommt (und auch gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten wird)? Brauchen die Regierungsparteien im Bund zu dieser Einsicht erst die absolute Mehrheit der AfD in einem Bundesland? Oder was muss noch passieren, um die drei Parteien zur Vernunft und einem fruchtbaren Kompromiss zu bringen?
Das aktuelle Spiel jedenfalls, dass sich alle beteiligten Parteien mit wechselseitigen Provokationen als innerkoalitionäre Opposition gebärden, darf so nicht weitergehen. Notwendig wäre stattdessen die Einigung auf ein ausgewogenes Maßnahmenbündel. Das wäre nur hinter verschlossenen Türen möglich und ohne öffentliches Wahlkampf-Getöse. Mit anderen Worten: eine Neuauflage des Koalitionsvertrages. Es ist höchste Zeit für seine pragmatische Revision, die nicht nur die löblichen Ziele benennt, sondern sich auf konkrete Maßnahmen einigt. Für die Koalitionsparteien gibt es dafür vielleicht die letzte Chance in dieser Wahlperiode. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt!
[1] So der Ausdruck im Beschluss der Jahresauftaktklausur der SPD-Fraktion vom 9. Januar. Im Entwurf der „Mainzer Erklärung“ für die (witterungsbedingt abgesagte) Klausur des CDU-Bundesvorstandes am 9./10. Januar wird von „mutigen Strukturreformen“ gesprochen (Zeile 153).
[2] Siehe Matthias Gruhl: „Notfallreform, die vierte!“, im Observer Gesundheit vom 29.12.2025. https://observer-gesundheit.de/notfallreform-die-vierte/
[3] Z.B. bei der Neujahrspressekonferenz der Bundesärztekammer am 07.01.2026
[4] So fordert z.B. auch der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi (SPD) die sofortige Erhöhung des Packungsfixums. Pressemitteilung vom 13.01.2026. https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/gesundheitsminister-philippi-aussert-sich-besorgt-zu-sinkenden-apothekenzahlen-erhohung-des-packungsfixums-ist-dringend-notwendig-247806.html
[5] Iris an der Heiden/Frank Meyrahn (2HM & Associates GmbH): „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“, Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, IC 4 – 80 14 36/74 – Projekt 74/15. 2017. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/ermittlung-der-erforderlichkeit-und-des-ausmasses-von-aenderungen-der-in-der-arzneimittelpreisverordnung-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[6] WIdO-Arzneimittelkompass 2025
[7] IGES-Policy Paper: „Eigenanteilsbegrenzung in der vollstationären Pflege“, S. 16. Berlin, Mai 2025. https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Gutachten_Studien/250525_iges_Policy_Paper_43c__Eigenanteilsbegrenzung_in_der_vollstation%C3%A4ren_Pflege.pdf
[8] https://www.tk.de/presse/themen/digitale-gesundheit/elektronische-patientenakte/ein-jahr-patientenakte-epa-2210820
[9] https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2188289.jsp
[10] OECD Health Working Papers No. 176: „Ökonomie der Diagnosesicherheit“, 2025. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2025/03/the-economics-of-diagnostic-safety_6e0ed50b/ced786a8-de.pdf
[11] Einen etwas unglücklichen Versuch, dieses Problem anzusprechen, hat Hendrik Streeck MdB (CDU) im November des vergangenen Jahres unternommen. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hendrik-streeck-cdu-politiker-will-aussage-zur-versorgung-alter-menschen-klarstellen-a-536cd9ae-428b-4c75-a810-a02d60fb1f9d
[12] So Markus Söder (CSU) vor der Klausurtagung der CSU-Bundestagsabgeordneten. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/soeder-menschen-in-deutschland-muessen-laenger-arbeiten,V7JAN9X
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