MVZs vor dem Roll-Back?

Neue Investoren lösen Unbehagen aus – zu Recht?

Dr. Robert Paquet

Finanzinvestoren steigen in die Trägerschaft von MVZs ein und bilden Ketten. Besonders die Zahnärzte sind seit der Möglichkeit von fachgruppengleichen MVZ-Gründungen betroffen und reagieren alarmiert. Der Stand der Dinge wird beschrieben. Die daran anschließenden Befürchtungen dargestellt. Kritisch reflektiert werden die diskutierten Problemlösungen. Die Bundesregierung reagiert ungnädig auf entsprechende Fragen, stellt sich unwissend und will über Konsequenzen eigentlich (noch) gar nicht reden. Ob man was und wie viel tun muss, ist zur Zeit in jeder Hinsicht unklar.

 

Brisante Entwicklungen

Aktueller könnte das Thema gar nicht sein. Die Zahnärzte sind umgetrieben von den seit drei Jahren mit einer gewissen Dynamik entstehenden fachgleichen Zahnarzt-MVZs, die von z. T. ausländischen Private Equity Investoren gegründet werden. Die Gründungsberechtigung verschaffen sich die letzteren z. B. durch den Kauf kleiner und maroder Krankenhäuser, die aber in den MVZ-Markt einsteigen können. Auch im ambulanten ärztlichen Bereich wächst das Unbehagen über große MVZ-Ketten. Das Thema beschäftigt intensiv den gerade stattfindenden Deutschen Zahnärztetag.

Zwei Kleine Anfragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN im Bundestag greifen das Problem auf (Antworten der Bundesregierung in den Bundestags-Drucksachen 19/5390 und 19/5386). DIE LINKE fragt nach der Entwicklung der MVZs generell und aggressiver als die GRÜNEN (die nur zu den Zahnarzt-MVZs fragen). Kritisiert werden die Großinvestitionen in Laborketten, augenärztliche OP-Zentren etc. Man beruft sich auf die Publikationen von Rainer Bobsin, der tatsächlich viel Material über die Eigentümer der „Investoren“ zusammengetragen hat. Auch die KZBV beruft sich vor allem auf ihn. Nach Angaben der KZBV (auf Basis des sehr besorgten Bobsin) sei „die Mehrheit der MVZ … inzwischen in der Hand der 93 MVZ-Ketten“ (420 MVZs im Besitz von Private Equity)[1].

Der Sachverständigenrat wurde auf seinem Symposium zur Vorstellung seines neuen Gutachtens in Berlin (am 26.9.) gefragt, was er davon halte (mit der Antwort des Vorsitzenden Prof. Ferdinand Gerlach, man habe den Aspekt diskutiert, aber am Ende keine belastbaren Zahlen dazu gehabt. Bzw. gefährliche Übernahmen durch internationale Heuschrecken sehe er im Moment nicht (Prof. Eberhard Wille)). Dr. Ulrich Orlowski, der zuständige Abteilungsleiter im BMG, erklärte, man beobachte die Entwicklung. Und man habe ja gerade im TSVG für die nicht-ärztlichen Dialyseleistungserbringer eine einschränkende Regelung beschlossen. Man wolle also nicht sagen, es gebe kein Problem. Aber nicht nur Heuschrecken und bereichsfremdes Kapital hätten Profitinteressen. Auch Zahnärzte und Fachärzte hätten ökonomische Interessen und arbeiteten nicht nur mit Eigenkapital. Spöttisch dann an die Adresse des Sachverständigenrats, es sei doch ein durchaus interessantes Thema, wie man in Zukunft vor diesem Hintergrund die Freiberuflichkeit definieren wolle.

Mit anderen Worten: Das Thema ist in vieler Munde. Die Stellungnahmen reichen von heller Empörung und Alarmismus bis zum Abwiegeln und Beruhigen.

 

Bestandsaufnahme

Die MVZs kommen im Moment tatsächlich vielen Bedürfnissen entgegen. Die jüngere Generation der Ärzte bevorzugt (zunächst einmal und wie in anderen Berufsgruppen auch) das Angestelltenverhältnis, das mit Teilzeitarbeit und Familienphasen größere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt als der volle Einstieg in die selbständige Einzelpraxis. Das gilt vor allem für die in diesem Beruf nachwachsende Mehrheit der Ärztinnen. Viele ältere Ärzte wollen sich den Ausstieg aus der (vollen) Berufstätigkeit mit dem Verkauf ihrer Zulassung an MVZs vergolden. (Und investieren die Verlaufserlöse u.a. auch in „Private Equity“-Fonds). Kapitalinvestoren, die in den deutschen MVZ-Markt drängen, treiben die Preise für die Arztsitze zusätzlich nach oben. Gleichzeitig werden die investiven Einstiegsschwellen für viele technisch anspruchsvolle Facharztpraxen immer höher. Die Investitionskosten im Bereich der Radiologie, Nephrologie, ambulanten Chirurgie, operativen Augenheilkunde etc. steigen steil an und sind für Berufseinsteiger individuell kaum mehr zu stemmen. Von Strahlenmedizin und genetischer bzw. Labordiagnostik ganz zu schweigen.

Weitere Entwicklungen, die insbesondere mit den schnell wachsenden Möglichkeiten der ambulanten Medizin zu tun haben, zeichnen sich ab: Attraktive Facharztrichtungen für MVZs (mit hohem technischem Investment) sind sicher demnächst auch die Anästhesisten, die sich bereits heute gelegentlich als Betreiber von ambulanten OP-Zentren betätigen, die Gastroenterologen und Urologen, sowie die Dermatologen, die bereits heute einen weit überdurchschnittlichen Anteil von (privat finanzierten) Wunschleistungen erbringen (ästhetische Chirurgie etc.). Auch die Kardiologie, bei der sich z.B. mit medizinisch nicht indizierten Katheteruntersuchungen viel Geld verdienen lässt, wird im Visier der Finanzinvestoren gesehen. „Wir müssen jetzt aufpassen, dass uns nicht auch noch die Kardiologie aus den Händen gleitet“, erklärte jüngst Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein[2].

Auch bei den Zahnärzten gibt es die hohe Investitionsschwelle. Die Gründung einer neuen Einzelpraxis kostet inzwischen rund eine halbe Million Euro[3]. Außerdem hat die Möglichkeit der fachgruppengleichen MVZ-Gründungen für den bisher im zahnärztlichen Bereich gegebenen Rückstau eigentlich anstellungswilliger Zahnärzte ein neues Ventil bereitgestellt. Die von der KZBV vertretene These, durch die MVZs verschlechtere sich die Versorgung im ländlichen Raum, kontert die Regierung in ihrer Antwort mit der Feststellung, es gebe derzeit nirgends Unterversorgung. Und der allgemeine Trend gehe auch bei Einzel- und Gruppenpraxen etc. in die Ballungsräume. Die MVZs sind hier nicht Ursache solcher Prozesse, sondern wirken höchstens als Beschleuniger einer allgemeinen Entwicklung. Die Regierung versäumt auch nicht darauf hinzuweisen, dass die MVZs mit Zweigpraxen sogar helfen könnten, die ländliche Versorgung zu verbessern.

 

Was sind die Befürchtungen?

Die größte Befürchtung ist natürlich, dass die Eigentümer neuen Typs eine „Industrialisierung der ambulanten Versorgung“ betreiben, wie die LINKE in ihrer Anfrage befürchtet. In Verfolgung ihre kurzfristigen Renditeziele – so wird vermutet – beeinflussen die Kapitalinvestoren das tatsächliche Versorgungsgeschehen. Damit könnten die bisherigen Sicherungsvorschriften (Ärztliche Leitung der MVZs, sozialrechtliche Standards, Selbstverwaltung im Rahmen der KVen und Verträge mit den Kassen) unterlaufen werden. So würden die MVZs die fortgesetzte Spezialisierung der Versorgung fördern, die andererseits aber auch bei den Kassen bis zu einem bestimmten Punkt erwünscht ist. Die Basisversorgung würde zugunsten des Cherry-Picking zurückgedrängt. Die profitable „Großchirurgie“ würde die „Kleinchirurgie“ verdrängen. Die Konzentration auf die Erbringung besonders profitabler Leistungen würde das grundversorgende Leistungsspektrum ins Hintertreffen geraten lassen. Die operative bzw. invasive Ausrichtung bestimmter Fächer würde gegenüber der konservativen Behandlung gestärkt; das gilt z.B. für die Augenheilkunde, die Orthopädie oder die Kardiologie. Die Behandlungsqualität würde durch rigide Zeitvorgaben und Budgetziele leiden. Die Minutenmedizin würde weiter voranschreiten.

Speziell für die zahnärztliche Versorgung stellen die GRÜNEN in ihrer Anfrage zutreffend fest, dass dieser „Versorgungsbereich“ durch „eine Vielzahl ökonomischer Fehlanreize“ gekennzeichnet sei. „Dazu gehört ein hoher Anteil von Leistungen, die von den Patientinnen und Patienten selbst zu zahlen sind, eine fehlende Bedarfsplanung, mangelnde Qualitätstransparenz und fehlende wissenschaftliche Evidenz etwa in der implantologischen und kieferorthopädischen Versorgung“. In einem solchen Bereich können die Ärzte durch ihre Beratung der Patienten den Trend zur gewinnträchtigen Übertherapie (auch aus ästhetischen Gründen (Zahnspangen etc.)) verstärken. Die Diskussion um die umstrittenen IGeL-Leistungen muss in diesem Zusammenhang nur angetippt werden. Hier müsste man ggf. durch BEMA-Z, die GOZ und ggf. Qualitätssicherungsmaßnahmen gegensteuern. Mengen-, Kosten- und Qualitätstransparenz schaffen etc. Dann könnten die Kapitalgeber doch eigentlich egal sein?

Genau die erwähnten Befürchtungen zeigen aber auch, dass für die zugrundeliegenden „Fehlanreize“ keineswegs die MVZs verantwortlich sind und auch nicht die bisher am deutschen Markt kaum bekannten Finanzinvestoren. „Sekundäre (ökonomische) Indikationen“ gab es für die Ärzteschaft (auch in der Einzelpraxis) schon immer. Diese Fehlanreize bestehen so oder so und wirken auf die Versorgung, ganz gleich ob in der traditionellen Einzelpraxis oder im MVZ. Der zunehmende betriebswirtschaftliche Sachverstand der Ärzte (und ihrer) Berater unterstützt diese Entwicklung und wirkt umso stärker, je höher der investive Aufwand einer Praxis bzw. Fachrichtung ist und je größer die Einheiten sind, um die es geht. Die MVZs und ihre Ketten können diese (ökonomischen) „Optimierungen“ nur systematischer, professioneller und konsequenter betreiben als die traditionelle Einzelpraxis. Genau diese Aspekte standen jedoch auch am Anfang der MVZ-Entwicklung überhaupt und haben ihre gesetzliche Ermöglichung motiviert: Prozessoptimierung durch Kooperationsvorteile; bessere Nutzung der technischen Ausstattung bzw. Investitionsgüter etc.; Vorteile der Kostendegression bei den Investitionen und dem Einkauf von Praxisbedarf; mehr Spezialisierung und Arbeitsteilung innerhalb einer Einrichtung (statt Zersplitterung auf mehrere Institutionen). Und so weiter.

Auch hier zeigt sich: Die kritisch beobachteten Phänomene sind nicht Resultate der MVZ-Entwicklung oder der Veränderung ihrer Eigentümerstruktur. Letztere wirken nur als Forcierung der genannten Trends und lassen womöglich ihre (positiven und negativen!) Auswirkungen deutlicher hervortreten.

Dass diese Rationalisierungspotentiale nun von den MVZ-Betreibern aktiviert werden, stört die KVen und die Kassen. (Und natürlich die Ärzte, die nicht in größeren Verbünden arbeiten.) Die Problembekämpfung – soweit es hier überhaupt um Probleme geht – müsste daher an den Ursachen ansetzen und sollte nicht den Produktivitätsfortschritt in der Gesundheitsversorgung durch die Behinderung der MVZs bremsen. Natürlich ist es eine Herausforderung für die KVen, wenn sie die angestellten Ärzte irgendwie integrieren müssen und sich damit ihr Charakter als mitteständische Traditionsanstalten verändert. Natürlich ist es auch für die Kassen eine Provokation, dass Produktivitäts- bzw. Rationalisierungsgewinne entstehen (und jetzt den MVZ-Eigentümern bzw. Finanzinvestoren zufließen), die eigentlich im Rahmen von Honoraranpassungen zwischen den Kassen und Leistungserbringern geteilt werden müssten. Dass hier eine Versuchung der Kassen zu entsprechenden Selektivverträgen mit MVZ-Ketten lauert, liegt auf der Hand (obwohl die Kassen in dieser Hinsicht bisher eher verschlafen wirken). Dass damit die KVen auch in ihrer Vertragsfunktion sogar überflüssig werden könnten, ist bisher nur ein Gedankenspiel, das aber die Funktionäre der Kassenärzte durchaus beunruhigt.

 

Globalisierung auch in der Gesundheitswirtschaft

In diesen Kontext gehört auch die Befürchtung, es könnte durch die fortschreitende Vergrößerung der MVZ-Ketten schließlich zu Kartellen oder Oligopolen kommen, die den Markt beherrschen und Staat und Krankenkassen unter Druck setzen. Insoweit hat sich auch schon das Bundeskartellamt mit dem Thema beschäftigt. In einem Statement bei den 18. Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen gibt der zuständige Abteilungsleiter allerdings weitgehend Entwarnung[4]. Die kritischen Umsatzschwellen würden von den MVZs in der Regel nicht erreicht. Daher gebe es keinen Anlass zur Fusionskontrolle. Auch bei den Großlaboren, bei denen es eine rege Fusionstätigkeit in den letzten 10 Jahren gegeben habe, seien die Marktanteile bisher „unproblematisch“. Selbst bei den Dialyseeinrichtungen sei der „Markt noch nicht konzentriert“. Wichtig allerdings der Hinweis auf „vertikale“ Effekte, die kritisch geprüft werden müssten: Zum Beispiel der Fresenius-Konzern vereinigt Krankenhäuser, Dialysezentren und die Herstellung von Dialyseprodukten etc.

Letzteres verweist darauf, dass wir bereits heute (und schon in der Vergangenheit) „kapitalistische“ Strukturen im Gesundheitswesen erleben bzw. erlebt haben. Das betrifft vertikale und horizontale Konzerne. Wir haben Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller, an denen nicht nur ausländisches Kapital beteiligt ist, sondern auch Finanzinvestoren. Überhaupt ist die Pharmaindustrie so globalisiert wie kaum ein anderer Industriezweig. Wir haben private Krankenhaus- und Pflegeheimkonzerne, die aber z.T. bei der Qualitätssicherung führend sind. Wir haben die bereits erwähnten Laborkonzerne und warum sollte es – angesichts der notorischen Investitionsschwäche des deutschen Gesundheitswesens – nicht auch privat finanzierte MVZ-Ketten geben? Wenn sie die Regeln einhalten! Die Frage ist: Wie schafft man das?

 

Lösungsansätze, gesetzlicher Handlungsbedarf und offene Fragen

Vor allem geht es um die finanziellen Fehlanreize, die die Kapitalinvestoren – angesichts der insgesamt mageren Renditechancen – besonders verlocken. Hier müsste – als logisch erste Maßnahme – die Honorargestaltung (EBM und GOÄ!) entsprechend angepasst werden, und zwar relativ schnell. Wer das Gezerre um EBM-Reformen und erst recht um die Weiterentwicklung der GOÄ verfolgt, wird wissen, wie illusorisch das ist. Lieber reguliert man im Sozialrecht die dritte und vierte „Ableitung“ als den Kern der Sache anzugehen. Schnelligkeit ist keine Eigenschaft der Sozialsysteme.

Andere Vorschläge – wie z. T. von der KZBV vorgetragen – sind regionale Beschränkungen. Deren Sinn erschließt sich aber nicht. Sie würden gerade regionale Konzentrationen fördern und (auch sinnvolle) überregionale Kooperationen behindern. Außerdem ist völlig unklar, wie man „Region“ hier definieren sollte. Die Zugehörigkeit zu einer K(Z)V wäre für einen MVZ-Verbund z.B. im Rhein-Neckar-Raum völlig abwegig, denn auch für die Gesundheitsversorgung sind Ludwigshafen, Mannheim und Südhessen ein einziger Wirtschaftsraum.

Ein anderer Vorschlag ist die Bindung an einen „berufsfachlichen Bezug“, was ebenfalls von der KZBV vorgeschlagen wird. Hier drängt sich sofort die Frage auf, ob es hier um natürliche oder juristische Personen geht, die diesen Bezug haben sollen. Und worin sollte er bestehen? Strohmann-Konstruktionen lassen sich übrigens immer finden.

Etwas zynisch könnte man sagen, „marode Kliniken“ sollten nicht verkauft, sondern dicht gemacht werden (anstatt Finanzinvestoren den Einstieg in ganz andere Geschäfte zu ermöglichen). Andererseits kann man es dem armen Landkreis nicht verdenken, wenn er für sein defizitäres Kleinstkrankenhaus sogar noch bares Geld bekommt. Angesichts der gerade im bayerischen Koalitionsvertag ausgesprochenen Bestands-Garantie für alle 240 Akutkrankenhäuser des Freistaats weiß man einmal mehr, wie die Länder ihre planerische Verantwortung in dieser Frage wahrnehmen.

Immerhin könnte man versuchen beim Kauf von MVZs, z. B. Haltefristen (etwa von mindestens zehn Jahren) zu verlangen. Man würde damit den Unterschied zwischen „strategischen“ (d.h. langfristig orientierten) und „Finanzinvestoren“ ansprechen und die Motivation der letzteren etwas dämpfen. Sofern es stimmt, dass diese nach drei bis maximal sieben Jahren wieder „Kasse machen“ wollen.

Gedacht wird auch an eine Quotierung, etwa dergestalt, dass zur Aufrechterhaltung der Anbietervielfalt für die Patienten (korrespondierend zu ihrem Recht der freien Arztwahl) bestimmte Prozentanteile der Arztsitze an freiberufliche Einzelärzte vergeben werden müssen. So sympathisch eine solche Eindämmungs-Idee auch ist, so zeigt ein Blick auf die bereits erreichte Komplexität der ambulanten ärztlichen Bedarfsplanung[5], dass der Erfolg einer solchen Regulierung schwer einschätzbar ist. Ganz abgesehen von so banalen Fragen wie man (und von wem?) die tatsächlichen Quoten bestimmen lässt. Wie man ein solches Verfahren rechtssicher implementieren könnte? Welche Angebotsformen (MVZs und Gruppenpraxen etc.) in welcher Differenzierung man dann quotiert beplanen würde, und so weiter.

Schwächer als Regulierungsvorschriften, jedoch trotzdem nicht ohne Wirkung, wären Transparenzverpflichtungen: Ein MVZ müsste seine Eigentümer offenlegen und deren vertragliche Verflechtungen. Die KVen müssten die Marktentwicklungen beobachten und veröffentlichen. Auch diese Idee klingt gut. Es liegt aber auf der Hand, wie schwierig es wäre, die tatsächlichen finanziellen Abhängigkeiten zu recherchieren, darzustellen und allgemeinverständlich zu bewerten. Das Regelwerk zur Umsetzung von solchen Transparenzvorschriften würde ständig wuchern und käme trotzdem der Kreativität der Finanzinvestoren nie schnell genug hinterher.

Die intelligentere Lösung könnte sein, mit MVZs (und ihren Ketten) bzw. überhaupt mit größeren Einheiten in der Versorgung (Tausch-)Geschäfte zu machen. Das ist bei der Zulassung eines Einzelarztes schlechthin kaum möglich. Eine MVZ-Kette dagegen könnte man ggf. verpflichten, auch in (relativ) unterversorgten Regionen z.B. eine Filialpraxis zu betreiben: „Besetze den Arztsitz in Neukölln, dann darfst Du den in Charlottenburg weiterführen.“

 

Die Konsequenz bleibt jedoch in der Schwebe

Kommen wir auf die beiden eingangs erwähnten „Kleinen Anfragen“ zurück: Die Antworten der Bundesregierung sind ziemlich flau und ausweichend. Die Regierung erklärt z.B. der LINKEN dass die KBV „eine verlässliche Zuordnung der Träger (von MVZs) zu Private Equity Gesellschaften nicht vornehmen“ kann. Die KZBV teilt dagegen mit, dass zur Jahresmitte 2018 nach ihrer Kenntnis 60 MVZs Finanzinvestoren zuzurechnen seien, mit steigender Tendenz (also weniger als die LINKE selbst von der KZBV zitiert).

Die Bundesregierung habe keine Informationen über dadurch verursachte Veränderungen der Versorgung oder Konzentrationen auf besonders profitable Versorgungsbereiche (gefragt wurde z.B. nach zahnärztlicher Implantologie oder ambulanten augenärztlichen OPs etc.). Die Regierung habe auch keine Kenntnis über die Wiederveräußerung von MVZ-Ketten und plane keine Maßnahmen zur Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von MVZs. Allerdings „beobachtet (sie) die Entwicklung der Übernahme von MVZ durch Finanzinvestoren sehr sorgfältig und prüft, inwieweit es weiterer Maßnahmen bedarf“ (Antwort auf Frage Nr. 13 der LINKEN). Dazu gebe es noch keine konkreten Pläne, man diskutiere aber u.a. über regionale und fachliche Beschränkungen für die Trägerschaft bzw. Kettenbildung bei MVZs etc. (Frage und Antwort Nr. 16).

Auf die zwei entscheidenden Schlussfragen der GRÜNEN, wie sich die beschriebene Entwicklung auf die Angebotsstrukturen bzw. die Versorgungspraxis der MVZs auswirkt (gemeint ist wohl im Unterschied zu Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften), und ob hier die „Renditegelüste“ als besonderer Treiber wirken, gibt die Regierung jedoch eine richtige Antwort: Auswirkungen auf die Versorgung seien nicht bekannt und auch der Kleinunternehmer (gemeint ist wohl die Einzelpraxis) habe wie der Großunternehmer „in der Regel“ das Interesse „an einem angemessenen Gewinn“.

In diesem Sinne täte es gut, die Erregung zu drosseln. Auch in Volkswagen und Daimler steckt viel arabisches Geld. So schlimm kann es daher nicht sein, wenn entdeckt wird, dass jetzt Finanzinvestoren etwa aus den Emiraten (und mit anderen berüchtigten Standorten) genau dasselbe tun, was vorher die Praxis-Investitionsfinanzierung der Apo-Bank oder andere heimische Banken und Beratungsunternehmen (z.B. PVS etc.) immer schon sehr profitabel getan haben (auch mit der Orientierung auf IGeL-Leistungen etc.).

Ein bisschen mulmig für den Freien Beruf wird einem allerdings, wenn (durchaus glaubwürdig) berichtet wird, die Kapitalgeber der MVZs seien in Wirklichkeit gar nicht an dem Abschöpfen der Rationalisierungsgewinne aus der Kettenbildung interessiert (economy of scale bei den Investitionen, Prozessoptimierung etc.), sondern vor allem an Arbitrage-Gewinnen beim Weiterverkauf an den nächsten Finanzinvestor. Unklar wäre dann, worin dessen Gewinnchancen bestehen sollen und so weiter. Dass hier die Irrationalität des internationalen Kapitalmarkts auch in unsere angeblich so biedere deutsche Zahnarztwelt einbricht, ist daher nicht ausgeschlossen. Wie man damit umgehen soll, wird uns noch weiter beschäftigen.

 

[1] Rainer Bobsin: „Finanzinvestoren in der Gesundheitsversorgung in Deutschland – 20 Jahre Private Equity Eine Bestandsaufnahme“, 3. erw. Aufl. Offizin Verlag Hannover, 2018.

[2] Ärztezeitung vom 6.11.2018: „MVZ: KV Nordrhein will Konzernbildung bremsen“, Seite 9.

[3] David Klingenberger: „Die zahnärztliche Niederlassung“, Institut der Deutschen Zahnärzte, Materialienreihe Band 36, Köln 2018, S. 63.

[4] Eberhard Temme (Abteilungsleiter Bundeskartellamt): „Fusionskontrolle im Bereich ambulanter Versorgungsstrukturen – welche Grenzen gelten für flächendeckende MVZ-Strukturen?“, Vortrag am 27. Oktober 2017 bei den 18. Berliner Gesprächen zum Gesundheitswesen.

[5] Vgl. das am 15. Oktober 2018 offiziell vorgestellte „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ vor, das der G-BA in Auftrag gegeben hatte. Es hat 722 Seiten und ist abrufbar unter dem Link: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3493/


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