Medizinal-Cannabisgesetz: Pauschale Verbote sind der falsche Weg

Matthias Mieves MdB, SPD, Mitglied im Gesundheits- und Digitalausschuss

Wenn wir über Medizinal-Cannabis sprechen, sprechen wir nicht über ein Randthema der Gesundheitspolitik. Wir sprechen über Menschen, deren Alltag von schweren und chronischen Erkrankungen geprägt ist. Für sie ist Medizinal-Cannabis kein politisches Schlagwort, sondern Teil ihrer medizinischen Realität.

Seit der Neuregelung im Frühjahr 2024 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Das hat den Zugang erleichtert – und das war politisch auch so gewollt. Zugleich sind jedoch neue Vertriebs- und Geschäftsmodelle entstanden, die den medizinischen Charakter dieser Therapie zunehmend in den Hintergrund rücken.

Der vorliegende Gesetzentwurf reagiert darauf und verfolgt grundsätzlich ein legitimes Ziel: Missbrauch soll unterbunden und die ärztliche Verantwortung gestärkt werden. Dieses Ziel teile ich ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Ziel tatsächlich erreichen oder am Ende vor allem diejenigen treffen, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen sind. Aus dieser Perspektive möchte ich die aktuelle Debatte einordnen.

 

Stabilität der Versorgung entscheidend

Die Debatte über Medizinal-Cannabis wird häufig verkürzt geführt. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass es für viele Patientinnen und Patienten einen festen und unverzichtbaren Platz in ihrer Therapie hat. Für viele Betroffene geht es nicht um eine Option unter vielen, sondern um die Frage, ob sie ihren Alltag bewältigen können: ob Schmerzen erträglich bleiben, ob Spastiken gelindert werden oder ob ein selbstbestimmteres Leben wieder ein Stück näher rückt. Gerade Menschen mit chronischen Schmerzen oder schweren Erkrankungen berichten, dass Medizinal-Cannabis dort hilft, wo andere Therapien an ihre Grenzen stoßen. Für diese Patientinnen und Patienten ist Stabilität in der Versorgung entscheidend.

Diese Patientinnen und Patienten leben überall im Land – nicht nur in Großstädten mit dichter medizinischer Infrastruktur, sondern auch in ländlichen Regionen. Dort gibt es häufig nur wenige Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung mit Medizinal-Cannabis, teils auch gar keine. Auch spezialisierte Apotheken sind nicht überall verfügbar. Für viele Betroffene ist medizinische Versorgung schon heute mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Jeder zusätzliche Termin, jede neue Hürde bedeutet eine reale Belastung.

Deshalb braucht es eine Versorgung mit Medizinal-Cannabis, die verlässlich, erreichbar und möglichst barrierearm ist. Moderne Versorgungsformen wie die Telemedizin können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein vertrauensvoller Arzt-Patienten-Kontakt ist dabei unverzichtbar. Entscheidend ist jedoch nicht, ob dieser Kontakt im Behandlungszimmer oder per Video stattfindet, sondern ob er medizinisch sorgfältig, verantwortungsvoll und nachvollziehbar erfolgt.

Gerade, weil Medizinal-Cannabis für viele Menschen so wichtig ist, dürfen wir Missbrauch nicht verharmlosen. In der aktuellen Praxis gibt es Entwicklungen, die mit einer verantwortungsvollen medizinischen Versorgung nichts mehr zu tun haben.

Dazu zählen Verschreibungen, die allein auf dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens beruhen – ohne ausreichende ärztliche Prüfung, ohne echte Anamnese und ohne Arzt-Patienten-Kontakt. Ebenso problematisch ist eine aggressive Vermarktung von Medizinal-Cannabis mit Rabattaktionen, Sonderangeboten oder Produktnamen, die eher an Genussmittel erinnern als an ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Hinzu kommen Fälle mit unzureichender Identitätsprüfung bis hin zu Verschreibungen unter falschen Namen.

 

Missbrauch nicht verharmlosen

Das alles ist keine Grauzone. Das ist Arzneimittelmissbrauch im klaren Sinne. Solche Praktiken schaden vor allem den Patientinnen und Patienten, die auf eine seriöse Versorgung angewiesen sind. Sie untergraben zudem das Vertrauen in eine Therapieform, die medizinisch sinnvoll sein kann.

Gleichzeitig ist wichtig, sauber zu differenzieren: Das Problem liegt nicht in der Telemedizin an sich. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unterliegen bereits heute strengen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Sie sind zu umfassender Aufklärung, sorgfältiger Dokumentation und verantwortungsvoller medizinischer Entscheidung verpflichtet – unabhängig davon, ob eine Behandlung vor Ort oder digital erfolgt. Eine rein formularbasierte Behandlung ist nach geltendem Recht unzulässig.

Als Sozialdemokrat ist mir wichtig, den Schutz der Patientinnen und Patienten und eine verlässliche Versorgung zusammenzudenken. Missbrauch konsequent zu bekämpfen, darf nicht dazu führen, funktionierende Versorgungswege pauschal infrage zu stellen oder Patientinnen und Patienten unter Generalverdacht zu stellen.

Erstens: Ärztliche Verantwortung muss gestärkt werden. Die Verschreibung von Medizinal-Cannabis setzt einen echten Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Entscheidend ist dabei die Qualität der medizinischen Entscheidung – nicht der Ort, an dem sie getroffen wird. Ein solcher Kontakt kann im Jahr 2026 auch digital erfolgen, wenn Identität, Aufklärung, Anamnese und Dokumentation sichergestellt sind. Moderne Medizin endet nicht an der Praxistür.

Zweitens: Bestehende Regeln müssen konsequent angewendet werden. Das gilt insbesondere für das Heilmittelwerberecht. Aggressive Rabattaktionen, konsumähnliche Produktnamen oder Internetauftritte, die den Eindruck eines Online-Shops erwecken, schaffen falsche Erwartungen und verharmlosen Risiken. Hier braucht es keinen neuen Rechtsrahmen, sondern konsequenten Vollzug.

Drittens: Pauschale Verbote sind der falsche Weg. Ein generelles Verbot der Fernbehandlung oder des Versandhandels geht an der Lebensrealität vieler Patientinnen und Patienten vorbei. Menschen mit eingeschränkter Mobilität, schwer Erkrankte oder Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum sind auf flexible Versorgungswege angewiesen. Versandhandel und telemedizinische Beratung sind für viele kein Komfort, sondern Voraussetzung für gleichwertige Versorgung.

 

Mit Augenmaß regulieren

Medizinal-Cannabis ist ein wichtiges Arzneimittel für viele Menschen. Unser Maßstab muss eine Gesundheitspolitik sein, die schützt, ohne zu bevormunden, und reguliert, ohne auszuschließen.

Missbrauch muss konsequent unterbunden werden. Gleichzeitig müssen wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und weiterentwickeln. Das gelingt nicht mit pauschalen Verboten, sondern mit klaren Regeln, verantwortungsvoller ärztlicher Praxis und einer Politik, die nah bei den Menschen bleibt.


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