06.01.2020
Die Diskussion über eine „große Krankenhausreform“ ist inzwischen im Stadium des „Wünsch-Dir-Was“ angekommen: Alle Beteiligten und Interessierten vertreten nur noch die Elemente, die gerade ihren Interessen nutzen. Die Monopolkommission (MK)[1] hebt sich hier wohltuend ab. Sie bemüht sich um eine umfassende Perspektive und vertritt dabei einen wettbewerblichen Ansatz. Letztlich geht es ihr um eine grundlegende Finanzreform für die Krankenhäuser.
Dieser Teil des Gutachtens wird z.T. in der Presse nur sehr verkürzt wahrgenommen bzw. in der „Szene“ bewusst ignoriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt beispielsweise den „extrem wettbewerblichen Geist“ des Gutachtens.[2] …
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA hat nach dem Sondergutachten zur Evaluation im Juni 2018 auch das Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des RSA vorgelegt. Geklärt werden sollten die Unter- und Überdeckungen auf regionaler Ebene, die auch beim aktuellen Morbi-RSA verbleiben. Für sie sollte der Beirat ggf. eine Ergänzung des Ausgleichsverfahrens entwickeln. Um es kurz zu machen: Der Beirat sieht Handlungsbedarf und tastet sich mit seinem eingeübten Zahlenspiel zu einer recht komplexen Lösung voran. Der folgende Beitrag versucht, diesen Argumentationsgang nachzuvollziehen. Auch wenn man sich der Logik des Gutachtens …
Gesundheitsminister Spahn verfolgt eine Strategie der zunehmenden Verstaatlichung von Kompetenzen im BMG, aktuell durch seine polarisierenden Änderungsanträge zum TSVG bzw. EDIR. Dies ähnelt stark den Entwicklungen des französischen Etatismus, das noch 2000 als bestes Gesundheitssystem gekürt wurde – und danach mit Finanz- und Qualitätsproblemen abstürzte. Ist Deutschland dabei, diesem Weg zu folgen? Wann lässt sich mehr Staat im Gesundheitswesen wissenschaftlich rechtfertigen und wann sind Selbstverwaltung und Wettbewerb effizienter?
Aktuelle Entwicklungen der Hierarchisierung im deutschen Gesundheitswesen
Die für das deutsche Gesundheitswesen zentralen Strukturen der Selbstverwaltung, die Entscheidungen durch Verhandlung meist …
Seit fast einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Systemischen Psychotherapie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. In sieben Diagnosebereichen wurde der Nutzen festgestellt. Drei Bereiche braucht es für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist Systemische Therapie immer noch nicht als Kassenleistung aufgenommen, die Beratungen dazu gehen bereits ins sechste Jahr.
Im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist eine Entscheidung nach drei Jahren. Für die im Koalitionsvertrag geplante Straffung der Abläufe im G-BA liefert der Umgang mit Systemischer Therapie eine hervorragende Begründung. …
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