19.02.2020
Leistungen der Pflegeversicherung müssen zu individuellen Lebensumständen passen
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
Der Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung ist in den 25 Jahren ihres Bestehens mehrfach erweitert worden. Dadurch wurde nach und nach eine Abdeckung für immer mehr Bedarfe geschaffen. Übersichtlicher ist der Leistungskatalog dabei allerdings nicht geworden.
Manche Leistungen, wie der Betrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, sind kleinteilig und können nur für ganz bestimmte Leistungen eingesetzt werden, die bei weitem nicht alle Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen benötigen. Ansonsten verfällt dieser Anspruch. Andere Leistungen, z. B. die Verhinderungspflege, erlauben es, sie für unterschiedliche Zwecke zu nutzen und sie zusätzlich auch noch mit anderen Leistungen, in dem Fall der Kurzzeitpflege, zu kombinieren.
Die Inanspruchnahme der Leistungen ist damit ein Feld für Experten geworden, wie mir immer wieder von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bestätigt wird. Zusätzlich fehlt es vielfach an Angebotsstrukturen. Kurzzeitpflegeplätze müssen oft lange Zeit im Voraus gebucht werden. Erstattungsfähige Entlastungsangebote sind im hauswirtschaftlichen Bereich vielerorts kaum zu bekommen. Und an Angeboten für pflegebedürftige Kinder fehlt es nahezu flächendeckend. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen heißt das: immer wieder Anträge schreiben und sich irgendwie bestmöglich an das anpassen, was die Pflegeversicherung an Leistungen bereitstellt. Viele von ihnen sind jedoch an ihrer Belastungsgrenze und haben dazu weder Zeit noch die Nerven.
Zwei Budgets für flexiblen Einsatz
Mein Ziel ist daher, die Leistungen der Pflegeversicherung so auszugestalten, dass sie zu den individuellen Lebensumständen der Menschen passen und nicht umgekehrt.
Mit meinem Diskussionspapier schlage ich deshalb vor, die Leistungen der Pflegeversicherung umfassend neu zu ordnen. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollen zwei Budgets zur Verfügung stehen, die sie jeweils möglichst flexibel einsetzen können: Das Entlastungsbudget kann für Tages- und Nachtpflege und für vorübergehende vollstationäre Pflege eingesetzt werden. Das Pflegebudget ist einsetzbar für Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, der nach Landesrecht anerkannten Dienste und für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Alle Leistungsanbieter können ohne Anträge auf Erstattungen oder Umwidmungen in Anspruch genommen werden, da diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Und vor allem: Durch die neu gewonnene Flexibilität werden für die Anbieter Anreize gesetzt, genau solche Angebote auszubauen, die von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nachgefragt werden. Damit wird sich das Leistungsangebot vor Ort endlich an ihren Bedarfen ausrichten und nicht mehr primär an den Leistungs- und Vergütungsstrukturen der Pflegeversicherung.
Und wer die Pflege lieber privat organisieren will, kann das natürlich auch weiterhin. Wird das Pflegebudget nicht ausgeschöpft, wird die Hälfte des verbleibenden Betrages, wie das bisherige Pflegegeld, an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Keine Ausweitung des Leistungsumfangs
Natürlich brauchen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch in einem solchen System Beratung – vielleicht sogar nötiger als zuvor. Denn mit der neu gewonnenen Flexibilität geht es nicht mehr nur darum, welche Leistungen man von einem bestimmten Anbieter bekommen kann, sondern darum, wofür man das Budget einsetzt – wie man also sein Leben mit Pflegebedürftigkeit gestalten will. Ich habe dazu das Konzept des Pflege Ko-Piloten vorgelegt. Er soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darin unterstützten, mit Pflegebudget und Entlastungsbudget individuelle Versorgungslösungen umzusetzen, die ihren Vorstellungen entsprechen.
Was ich aber auch nicht verschweigen will: Der Leistungsumfang wird nach meinem Vorschlag nicht ausgeweitet. Ich habe die bestehenden Leistungsansprüche vielmehr neu geordnet und flexibel abrufbar ausgestaltet. Das wird natürlich dazu führen, dass auch mehr Leistungen zur Unterstützung im Pflegealltag abgerufen werden. Die Ausgaben werden also steigen – vor allem aber wird es zu mehr Lebensqualität und endlich der versprochenen Entlastung von pflegenden Angehörigen führen. Mit dem Pflegebudget und dem Entlastungsbudget wird die Pflegeversicherung damit in der Summe sicher nicht billiger, aber besser und für die Menschen leichter nutzbar.
Alle Kommentare ansehen