Krankenhäuser: Viele Regulierungen – doch Strukturreformen fehlen noch

Meilensteine der Krankenhauspolitik in der 19. Legislaturperiode des Bundestages

Fina Geschonneck, Redaktionsleiterin Observer Gesundheit, Redakteurin Observer Datenbank

Sie werden „Regulierungsoverkill“ oder „Reform-Marathon“ mit „überbordenden Maßnahmen“ von den Fachleuten genannt: die zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die deutschen Krankenhäuser in dieser Legislaturperiode. Der stationäre Bereich ist überdurchschnittlich von der gesamten Regulierung des Gesundheitssystems betroffen. Allein bis Mitte März 2020 betreffen 62 Prozent aller dieser Quellen aus der 19. Legislaturperiode die Krankenhausversorgung, so eine Auswertung des Observer Gesundheit. [1] Allerdings: Bei näherer Betrachtung sind gegenwärtig grundlegende Strukturreformen der stationären Versorgung nicht erkennbar. Dabei sind sie – umschrieben zumindest – im Koalitionsvertrag „für eine gute stationäre Versorgung“ angekündigt; mit Qualitätsoffensive, sektorenübergreifender Versorgung, Verbesserung der Notfallversorgung und der bestehenden Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung. Von der wird sich mit dem aktuellen Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) augenscheinlich verabschiedet. Danach müssen die Länder sich nicht unbedingt am Krankenhauszukunftsfonds beteiligen – der Einstieg für den endgültigen Ausstieg aus der dualen Finanzierung von Krankenhäusern?

Bereits bei seinem ersten Auftritt vor der Krankenhausszene – dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im April 2018 – gibt Gesundheitsminister Jens Spahn die politische Linie vor – auch für die Kliniken. Die Stärkung der Pflege nennt der CDU-Mann als ersten Punkt. Die Vorgaben im Koalitionsvertrag sollen hier „mit Leben erfüllt“ werden, sagt er. Als Stichwort nennt er die Pflegepersonaluntergrenzen, aber auch die vollständige Refinanzierung der Pflege im stationären Bereich durch die Krankenkassen. Dann kommt er zur Versorgung in „höherer Qualität“ mit „kluger Arbeitsteilung“ von Grund-, Regel- und Maximalversorgung, in Zusammenarbeit ambulant und stationär. Die Notfallversorgung mit „vernünftig abgestuftem Konzept und Schwerpunktbildung“ sei ihm wichtig. Spahn spricht von Qualitätsmessungen im Krankenhaus. Wenn schlechte Qualität eines Krankenhauses nicht besser werde, müsse diese Leistung vom Netz, mahnt er und schließt die Mindestmengen mit ein. Digitaler müssten zudem die Krankenhäuser werden. Und auch das Thema Investitionen – Aufgabe der Länder – lässt der Minister nicht aus. Was die Länder hier finanziell bereitgestellt haben, sei meist überschaubar. Eine gemeinsame Debatte sei notwendig, dass Länder ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen.

 

Schwerpunktthema ist Pflege

16 Monate später kann die große Koalition durchaus einige strukturelle Veränderungen im Krankenhausbereich vorweisen. Wäre da nicht die Corona-Pandemie, vielleicht würde die Politik schon weiter sein.

Bei CDU/CSU und SPD geht es vom ersten Tag ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik vor allem um eins: die Pflege; ein Schwerpunktthema, das unmittelbar auch die Krankenhäuser betrifft. „Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Und fürwahr: Es wird geklotzt. Spahn lässt kaum eine Veranstaltung aus, um die „gute Pflege“ zu würdigen mit Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft. Attraktiver müsse der Beruf gemacht werden, damit sich „möglichst viele“ dafür entscheiden. Der Startschuss fällt mit der Konzertierten Aktion Pflege im Juli 2018, festgeschrieben im Koalitionsvertrag; ein Jahr Zeit für die Ergebnisse mit dem Ziel: mehr Ausbildung, mehr Personal, mehr Geld für die Pflege. Drei Bundesministerien – Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend – sind eingebunden.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) folgt mit Bundestagsbeschluss im Herbst 2018; greift von 2019 an. Jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus wird von den Kassen bezahlt – ohne Obergrenze. Aber auch die Finanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege von 2018 und 2019 gehört zum Paket. Von 2020 an werden außerdem die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Eine weitere Entscheidung des Pflegepersonalstärkungsgesetz ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen einzuführen.

 

Krankenhausstrukturfonds mit neuen Regularien

Verhandelt wird in der Selbstverwaltung darüber schon länger: Denn mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten im Juli 2017 erhalten GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Auftrag, bis zum 30. Juni 2018 Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Doch es gibt keine Einigung. Das Bundesgesundheitsministerium macht von seiner Ersatzvornahme Gebrauch: Die Verordnung folgt im Oktober 2018 für den Beginn 2019. Betroffen sind zuerst die Bereiche Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie. Wer die Vorgaben nicht einhält, kann zwischen Vergütungsabschlag oder Fallzahlreduzierung wählen. „Diese Maßnahme dient der Patientensicherheit und bietet Krankenhäusern einen Anreiz, mehr Personal einzusetzen“, argumentiert Spahn.

Die DKG sieht das anders. „Kein zukunftsfähiges Konzept“, urteilt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß nach erster Auswertung im Mai 2019. Weder die Schwere des Pflegebedarfs der einzelnen Patienten, noch das insgesamt eingesetzte Personal, insbesondere das Hilfspersonal und die Ärzte, würden in dem Verfahren berücksichtigt. Gaß: „Wir brauchen eine Personalbemessung die sich am Bedarf für eine qualitativ hochwertige Pflege orientiert.“ [2] Das BMG nimmt es zur Kenntnis.

Mit dem PpSG wird auch der Krankenhausstrukturfonds für den Zeitraum 2019 bis 2022 verlängert – finanziert zu je 50 Prozent von Bund und Ländern, so will es auch die Große Koalition. Doch die Regularien ändern sich. Nicht nur Bund und Länder können sich am Strukturfonds bedienen, sondern auch Krankenhäuser bzw. Klinikträger. Dem antragstellenden Land ist es möglich, dabei „gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung, mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens (Ko-Finanzierung)“ zu tragen, „wobei das Land mindestens die Hälfte dieser Ko-Finanzierung aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen muss“, so steht es im neuen § 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz. Im Klartext heißt das: Nur 25 Prozent der Investitionsfinanzierung müssen vom Land kommen – eingestellt im Landeshaushalt. Den Rest tragen Krankenhäuser, die es sich wohl auch leisten können. Der erste Schritt, um die duale Finanzierung aufzuweichen und vielleicht auch für einen Strukturwandel?

Das Megathema Pflege bleibt. Im Juni 2019 präsentieren drei Bundesminister die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege. Im „Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“ – federführend BMAS – sowie „Pflegeberufegesetz“ und „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ werden Festlegungen für die Pflege getroffen mit generalistischer Ausbildung, vollständiger Finanzierung der Auszubildenden im ersten Jahr und besseren Löhnen. Verbindliche Regeln für die Besetzung von Pflegeheimen und Krankenhäusern mit Pflegekräften sollen eingeführt werden; DKG, Krankenversicherungen, Gewerkschaften bis Ende 2019 ein entsprechendes Konzept vorlegen. [3]

Anfang 2020 stellen DKG, Deutscher Pflegerat und ver.di ein neues Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument vor. Im Detail wird dafür die Pflege-Personalregelung überarbeitet und modernisiert, die von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. [4] 2021 könnte das System schon eingeführt werden, freuen sich die Veranstalter. Die Politik ist informiert. Veränderungen bisher? Fehlanzeige.

Stoisch wird im Bundesgesundheitsministerium der Koalitionsvertrag abgearbeitet. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“ nimmt im September 2018 ihre Arbeit auf. Der Koalitionsvertrag macht die Vorgaben: Vorschläge bis 2020 vorlegen für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur. Im Mai 2019 legt die Arbeitsgruppe ein erstes Eckpunktepapier vor, das politisch geeint ist, schreibt Dr. Matthias Gruhl, bis vor wenigen Monaten Staatsrat der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, im Observer Gesundheit. Danach sollen unter anderem ambulante Versorgungsaufträge für stationäre Versorgungseinrichtungen zunehmend ermöglicht, ein gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich für Leistungen erschlossen werden – ambulant und stationär. Handlungsbedarf besteht: Seit mehr als 40 Jahren wird von der Notwendigkeit einer zu stärkenden sektorenübergreifenden Versorgung geredet, kritisiert Gruhl. Punktuelle Modelle und Minilösungen gebe es genug: von der Ermächtigung über das Belegarztwesen bis zum Innovationsfonds. Doch sie können sich aufgrund des Beharrungsvermögens des Gesamtsystems nicht durchsetzen. [5] Gruhl geht davon aus und hofft, dass die Arbeitsgruppe jetzt wieder reaktiviert wird.

 

Qualität ist 2019 noch auf der Agenda

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ wird zum 1. April 2019 auf den Weg gebracht – Verbesserungen für jene Kliniken, die Transplantationen vornehmen. Wiederum sind die Vorgaben im Koalitionsvertrag festgeschrieben: verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte mit verbundener Finanzierung, höhere Vergütung der Organentnahme. Weitere Regelungen fügt das BMG an, wie bessere Betreuung von Angehörigen von potenziellen Organspendern. Der Gesetzgeber habe damit „sprichwörtlich seine Hausaufgaben“ gemacht, kommentiert Spahn.

Abarbeiten, Ergebnisse vorweisen, Pflöcke setzen – das treibt in dieser Zeit den Bundesgesundheitsminister an. Die Qualität hat er 2019 weiter fest im Blick. Im Januar erklärt er in der „Neuen Westfälischen“ schon einmal, was er mit den Krankenhäusern vorhat. „Wir haben in der Tat zu viele Kliniken, aber eher in den Ballungsräumen“, sagt er in dem Interview. Nicht jedes Krankenhaus müsse alles machen. „Und nicht jedes Krankenhaus muss einzeln um Pflegekräfte kämpfen.“ Die Kräfte bündeln, so sein Ziel. Nicht einfach, so Spahn: „Aber es lohnt sich.“ [6]

Bei der 11. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA, am 26. September 2019, wird der CDU-Politiker konkreter. „In den nächsten Monaten“ würden seine Bemühungen um die Qualität besonders intensiv. Sobald die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet seien, werde der Minister eine Initiative starten mit dem Fokus auf finanziellen Anreizen im stationären Bereich mit Qualitätsverträgen, Zweitmeinung, planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, Strukturvorgaben und Mindestmengen sowie der Qualitätssicherung im G-BA, unter anderem mit Patientenbefragungen „zügig, regelhaft und digital implementiert“.

Der Koalitionsvertrag wird weiter umgesetzt: Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – gilt seit 11. Mai 2019 – nimmt der Gesetzgeber auch die Krankenhäuser in die Verantwortung. In Akutfällen können Patienten während der Sprechstundenzeiten von Arztpraxen oder Notfallambulanzen an Krankenhäuser vermittelt werden.

Die zweite Personaluntergrenzen-Verordnung zum 1. November 2019 legt neue Bereiche im Krankenhaus fest, wo von 2020 an Pflegeschlüssel eingehalten werden müssen: Neurologie, neurologische Frührehabilitation, Schlaganfalleinheiten und Herzchirurgie. Die Ausbildungen der Psychotherapeuten und der Hebammen werden reformiert (vom 1. September 2020 an), auch die der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenten (zum 1. Januar 2022).

Mehr Geld erhalten die Krankenhäuser mit dem GKV-Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), seit 1. April 2020 in Kraft – wieder mit Blick auf die Pflege im Krankenhaus. 250 Millionen Euro gibt es für die Kliniken pauschal für 2018 und 2019, wenn Tarifsteigerungen nicht ausreichend seitens der Krankenhäuser finanziert werden können.

 

Zentrales Implantateregister soll 2021 starten

Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) (ab 1. Januar 2020) setzt Spahn einen Auftrag der Koalition um – allerdings einen der letzten Legislaturperiode. Mehr Patientensicherheit aufgrund der verpflichtenden Meldung der Gesundheitseinrichtungen an das Implantateregister – zentral eingerichtet beim BfArM. Starten wird es mit der Erfassung von Endoprothesen (Hüfte, Knie) und daran anschließend von Brustimplantaten. Meldeverpflichtungen bestehen jedoch erst zur Inbetriebnahme des Registers; voraussichtlich Mitte 2021. Diesen Zeitpunkt wird das BMG durch eine Rechtsverordnung bekanntgeben, wie es auf der BfArM-Webseite heißt.

Mitte Dezember 2019 tritt das von Spahn und seinen Mitarbeitern stark umworbene und bejubelte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft. Die Einführung der Apps dürfte die Krankenhäuser nur marginal bewegen. Für sie heißt das aber nun, bis 1. Januar 2021 müssen sie an der Telematik-Infrastruktur angebunden sein, ansonsten droht ein Abschlag. Die Finanzierung läuft über die GKV: einmal 400 Millionen Euro und jährlich zwei Millionen Euro für die Betriebskosten. Einen Telematikzuschlag für die Krankenhäuser regelt zudem das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), auch die Anbindung an die ePA ab 2021. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten. Ob die ePA 2021 wirklich kommt, ist derzeit unsicher nach den geäußerten Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten.

 

Zügige Reaktion auf aktuelle Ereignisse

Die Digitalisierung soll für die Krankenhäuser ebenso weitergehen: „An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur“, heißt es dazu vollmundig im Koalitionsvertrag. „Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden“, verspricht die Bundesregierung. So recht glauben, ist daran derzeit nicht, wenn Patienten an nicht funktionierende W-Lan-Verbindungen bei stationären Aufenthalten denken.

Die Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) steht auf der Agenda von CDU/CSU und SPD und wird mit dem MDK-Reformgesetz (ab 1. Januar 2020) umgesetzt. Jens Spahn nimmt sich hier zugleich den aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Kassen und Krankenhäusern an – den strittigen Rechnungen. Mehr Transparenz, gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung, so die Argumentation des Ministers. Die Prüfquote wird verbindlich festgelegt bzw. ist abhängig von der Qualität der Abrechnungen. Strukturprüfungen werden eingeführt, ebenso eine bundesweite Statistik über Abrechnungs- und Prüfgeschehen. Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.

Das Hygieneprogramm in Krankenhäusern wird um drei Jahre verlängert – Vorgabe Koalitionsvertrag. Und wieder geht es um die Pflege: Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett wird aus der pauschalierenden Vergütung der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von drei Prozent auf vier Prozent erhöht. „Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden“, ist die Begründung seitens des Bundesgesundheitsministeriums.

Auch auf aktuelle Ereignisse reagiert der Bundesgesundheitsminister. Das Masernschutzgesetz wird zügig auf den Weg gebracht, der vollständige Masernschutz für alle Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen vorgeschrieben. Und die Erstattung der Kosten seitens der Kassen bei vertraulicher Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt geregelt.

 

Notfallreform steckt fest

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Notfallreform ist auf dem halben Weg stecken geblieben. „Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen“, so die Vereinbarung von CDU/CSU und SPD. Jens Spahn wirft sich dafür wirklich ins Zeug. Im Dezember 2018 präsentiert er ein Eckpunktepapier zur Notfallversorgung zur 2. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“. Der Rettungsdienst soll ein eigener Leistungsbereich im SGB V werden. Um dies zu realisieren, brauche man eine Grundgesetzänderung. Die bisherigen Notfallkosten würden aus den Budgets der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser herausgerechnet, dann aber künftig extrabudgetär finanziert werden.

Das BMG hofft auf die Änderungsbereitschaft der Länder. Die Gesetzgebung solle in den ersten vier Monaten 2019 starten und bis Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein – Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 mit anschließender Frist zur Umsetzung für die Selbstverwaltung. Daraus wird nichts, die Länder laufen Sturm wegen der neuen Struktur der Rettungsdienste, die Krankenhäuser wegen der Kompetenzregelungen zugunsten der KV. Im Januar präsentiert der Minister einen Referentenentwurf zur Notfallversorgung. Die Grundgesetzänderung ist vom Tisch, gemeinsame Notfallleitsystem und integrierte Notfallzentren bleiben. [7] Bis Ende 2020 soll das Gesetz verabschiedet werden – aufgrund von Corona ist dieser Termin unrealistisch.

Anders sieht es beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) aus, das mittlerweile beschlossen ist und nur noch vom Bundesrat gebilligt werden muss. Ein langer Weg ist es bis zur Verabschiedung des Gesetzes, das vom BMG im August 2019 als Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) präsentiert wird. Ziel ist eine bessere Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen bzw. ein besseres Entlassmanagement von Krankenhaus in die Nachfolgeeinrichtung. Der Name RISG sorgt für Unmut bei Verbänden und Betroffenen, auch der Inhalt. Anfang Dezember 2019 präsentiert Spahn dann das IPReG: „Mit dem Entwurf präzisieren wir unsere Gesetzesziele: Wir machen Intensivpflege besser: mit hohen Qualitätsstandards, klaren Regeln und einer Bestandsschutz-Garantie“, sagt der Minister bei der Vorstellung. Für die Krankenhäuser heißt das qualifizierte ärztliche Einschätzung des Beatmungsstatus bei Betroffenen bereits im Laufe der Behandlung; Vergütungsabschläge, wenn dies unterlassen wird, und Informationen an die Kassen über den Verlegungsort der Patienten.

 

Die Corona-Zäsur

Die Corona-Pandemie macht im späten Winter 2020 überwiegend Schluss mit der normalen Gesetzgebung. Seit Ende Februar ist klar, dass sich das Corona-Virus auch in Deutschland ausbreiten kann, wie Bundesgesundheitsminister Spahn am 24. Februar öffentlich mitteilt. Die Bilder aus Italien erschrecken. Anlass, auch die Krankenhäuser für einen möglichen Ansturm von Corona-Patienten vorzubereiten. Damit grundsätzlich genügend Personal für die stationäre Versorgung der Betroffenen bereitgestellt wird, setzt Minister Spahn per Brief am 2. März die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung „bis auf Weiteres“ außer Kraft.

Die Bereitstellung von medizinischer Schutzausrüstung gewinnt an Bedeutung: für die zentrale Beschaffung zuständig hier das BMG. Im Fokus der Krankenhäuser steht vor allem der intensivmedizinische Bereich. Er soll nach dem Willen der Bundesregierung ausgebaut werden. Das BMG übernimmt wiederum die Aufgabe, intensivmedizinische Kapazitäten zu organisieren, so der Beschluss von BMI und BMG am 10. März 2020. Nur zwei Tage später beschließen Länderchefs und Bundeskanzlerin, dass die Krankenhäuser planbare Operationen, Eingriffe und Behandlungen – soweit medizinisch vertretbar – verschieben.

 

Verschiebung von planbaren Operationen

 Minister Spahn wendet sich außerdem an die Geschäftsführer der Kliniken und garantiert zugleich, „dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden. Es werde eine unbürokratische Lösung geben, die in Kürze gesetzlich auf den Weg gebracht wird.“ Ab 16. März fahren die Krankenhäuser ihre Kapazitäten runter und bereiten sich – politisch angeordnet – auf den großen Ansturm von Corona-Patienten vor. Die Intensivkapazitäten sollen verdoppelt werden, so verständigen sich der Chef des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 17. März.

Elf Tage später tritt das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz in Kraft. Ziel: die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte abfangen. Fürwahr: 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett erhalten die Krankenhäuser plus 560 Euro für jedes nicht belegte Bett pro Tag; finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, um nur die größten finanziellen Zugeständnisse für die Krankenhäuser zu nennen, damit Deutschland rund um für die Pandemie gerüstet ist.

Auch der G-BA unterstützt die Kliniken, schafft Ausnahmeregelungen bei Qualitätsvorgaben, setzt unter anderem zeitliche Vorgaben für die Aufnahme von beatmungspflichtigen Intensivpatienten aus. Um einen detaillierten Überblick über die Intensivkapazitäten in Deutschland zu bekommen, wird die DIVI Intensivregister-Verordnung Mitte April verabschiedet. Intensivbettenführende Krankenhäuser werden verpflichtet, sich auf der DIVI-Webseite zu registrieren und ihre Kapazitäten täglich zu aktualisieren.

Mitte April erschreckt die Öffentlichkeit, dass Krankenhäuser trotz Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach dem Covid-Krankenhausentlastungsgesetz ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Der Koalitionsausschuss beschäftigt sich damit, eine entsprechende Weisung der Bundesagentur für Arbeit weist explizit auf ein Verbot hin. Und auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, betont öffentlich: „Um Kapazitäten für Corona-Patienten zu sichern, erhalten die Kliniken 560 Euro pro leerstehendes Bett. Dann gleichzeitig seine Mitarbeiter mit Kurzarbeitergeld nach Hause zu schicken, halte ich für unanständig.“ Die Weisung der Bundesagentur ist bis 31. Dezember 2022 angesetzt.

Die DKG fordert Mitte April, die OP-Kapazitäten hochzufahren. „Die derzeitige Situation in den Krankenhäusern erlaubt eine vorsichtige, schrittweise Wiederaufnahme der Regelversorgung“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Am 30. April fällen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder den entsprechenden Beschluss, dass die Krankenhäuser „einen etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten“ wieder für planbare OP nutzbar machen.

Dafür schlägt das BMG in seinem Konzept „Neuer Klinikalltag“ vor, dass die freizuhaltenden Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten nun 25 Prozent betragen sollen und nicht wie bisher 50 Prozent. Auch sollen die OP-Kapazitäten „in einem ersten Schritt“ zu 70 Prozent für Elektiveingriffe geöffnet werden. „Über diese Vorgabe hinaus sollten die Krankenhäuser in der Lage sein, je nach Pandemieverlauf innerhalb von 72 Stunden weitere Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu organisieren“, heißt es in dem Papier. [8]

 

Zusatzentgelte für Testungen

Im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (23. Mai in Kraft getreten) sind Zusatzentgelte für Testungen im Krankenhaus vom 14. Mai an festgeschrieben sowie Ausnahmen von Qualitätsprüfungen bei Krankenhäusern mit Covid-19-Patienten und die Übernahme der Kosten im Bereich Intensivmedizin für Patienten aus dem europäischen Ausland durch den Bund bis 30. September 2020.

Im Juni 2020 beschließt der Koalitionsausschusses das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“: drei Milliarden Euro für Krankenhaus-Investitionen für Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur etc. vom Bund. Die Umsetzung soll über die gesetzliche Erweiterung des Strukturfonds laufen. „Anders als beim bestehenden Strukturfonds, der eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent durch das jeweilige Land bzw. die zu fördernde Einrichtung vorsieht, wird das Erfordernis der Kofinanzierung auf 30 Prozent reduziert“, so der Beschluss.

Die Covid 19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung tritt am 9. Juli 2020 in Kraft. Ziel ist eine Differenzierung der Ausgleichspauschalen für leerstehende Betten aufgrund von Corona nach Leistungsspektrum von 360 bis 760 Euro. Gleichzeitig wird eine Erhöhung des Zuschlags für Behandlung von Covid-Patienten auf 100 Euro festgelegt.

Die Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (IST-Arzneimittelbevorratungsverordnung) greift vom 9. Juli 2020 an und gilt bis maximal 31. März 2021. Krankenhausapotheken werden verpflichtet, Arzneimittel mit 14 Wirkstoffen aus Intensivmedizin für drei statt zwei Wochen zu bevorraten.

 

Übergang zum normalen politischen Geschäft

Dass die Krankenhäuser wieder zur Tagesordnung übergehen sollen, macht schließlich die Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung deutlich. Seit 1. August gilt sie wieder für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie.

Mit dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) scheint vorerst der Abschluss der Gesetzgebung zur Corona-Pandemie eingeläutet. Konkret es um die Regularien aufgrund von keiner kompletten Auslastung der Kliniken. So sollen Zuschläge zwischen 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2021 für Mehrkosten, wie Schutzausrüstungen, gezahlt werden. Der Fixkostendegressionsabschlag für das Jahr 2021 orientiert sich an den Leistungen des Jahres 2019. Zugleich wird die Ober- oder auch Kappungsgrenze von 15 auf 30 Prozent angehoben, um fehlende Erlöse auszugleichen.

Festgeschrieben werden im Gesetz vor allem die Vorgaben für die Verteilung der Mittel aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Drei Möglichkeiten zur Ko-Finanzierung der geförderten Vorhaben in Höhe von 30 Prozent nennt der Gesetzgeber: durch die Länder allein, unter finanzieller Beteiligung der Krankenhausträger oder ausschließlich durch diese. Die Länder können also schlichtweg nichts zur Projektförderung beitragen.

Offenbar hat das BMG damit die Konsequenz aus dem nicht funktionierenden Strukturfonds gezogen. Der Grund lässt sich leicht nachvollziehen: Jährlich 500 Millionen Euro können die Länder für Förderprojekte aus dem Strukturfonds nach dem PpSG – also seit Anfang 2019 – abrufen. In dieser Zeit sind jedoch – Stand 24. August 2020 – gerade mal 66,9 Millionen Euro beantragt worden, so die Auskunft des Bundesamtes für Soziale Sicherung, die die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds prüft und die Mittel zuweist.

Der Strukturfonds läuft offenbar ins Leere. Doch mit der neuen Regelung im KHZG wird sich auch von der Koalitionsvereinbarung verabschiedet, in der explizit auf die erhaltende „Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung“ seitens der Länder verwiesen wird. Die sehen Bundespolitiker wohl darin, dass vor allem große Krankenhausträger künftig allein ihre Investitionen bezahlen werden. Zur Freude der Länder, die ihre Haushaltskasse nicht dafür leeren müssen. Kleine Krankenhäuser dürften auf der Strecke bleiben, zumindest aber das Nachsehen haben, weil sie das Geld schlichtweg nicht aufbringen können.

 

Fazit

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Waren es 1991 rund 2.400, zählt das Statistische Bundesamt 2018 noch 1.925 Kliniken. Ob diese Krankenhäuser langfristig bestehen bleiben und vor allem mit welcher Struktur, steht in den Sternen. Die Forderung nach Strukturänderungen in der bundesweiten Krankenhauslandschaft ist bis zur Corona-Pandemie in Angriff genommen worden. Ob die großen Strukturreformen jetzt noch kommen? Mehr als fraglich. Im kommenden Jahr wird nicht nur ein neuer Bundestag gewählt – auch zahlreiche Landtagswahlen stehen an: Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beginnen im März, gefolgt von Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Da wird bereits jetzt um die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter gekämpft, aber auch um die Patienten – um den Erhalt von Abteilungen und Standorten. Und zwar mit Geld und dem Versprechen, Krankenhäuser nicht zu schließen oder zusammen zu legen. Es geht dabei vor allem um eins: um Wählerstimmen. Nicht um Strukturen – weder bundesweit noch regional. Dafür steht für die Politiker zu viel auf dem Spiel. Und der nächste Koalitionsvertrag kommt bestimmt.

 

[1] https://observer-gesundheit.de/von-der-regierungsbildung-im-bundestag-bis-zur-corona-zaesur/

[2] https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/pflegepersonaluntergrenzen-bilden-nicht-die-versorgungsrealitaet-im-krankenhaus-ab/

[3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html

[4] https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/neue-vorgaben-sollen-bedarfsgerechte-pflege-sichern/

[5] https://observer-gesundheit.de/bund-laender-arbeitsgruppe-sektorenuebergreifende-versorgung-vor-der-reaktivierung/

[6] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interviews/neue-westfaelische-100119.html

[7] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/notfallversorgung.html

[8] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Faktenpapier_Neuer_Klinikalltag.pdf


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