07.02.2018
Kommentare
15.09.2022
Von Gesundheitskiosken überzeugt
Am Anfang wissenschaftlicher Veröffentlichungen stehen mögliche Interessenskonflikte. Auch wenn das Folgende keine akademische Arbeit ist, und Befangenheiten im rechtlichen Sinne nicht bestehen, sei zur Einordnung der Hinweis erlaubt: Von der Notwendigkeit niedrigschwelliger Beratungsangebote, für die sich der Begriff „Gesundheitskiosk“ inzwischen eingebürgert hat, bin ich persönlich überzeugt. Im folgenden Beitrag geht es darum, wie die Umsetzung einer flächendeckenden Struktur gelingen kann. Zur Diskussion lade ich ein.
Zunächst zum Begriff: Es gab und gibt Kritik an der Bezeichnung „Gesundheitskiosk“, manchmal auch Häme. Sie ist zuletzt leiser geworden. Es gibt durchaus andere Namen, …
„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele.” Dieses Zitat von Friedrich Wilhelm Raiffeisen passt gut zum bevorstehenden G7-Gipfel. Auf der Agenda stehen zahlreiche Themen, die eines gemeinsam haben: Sie erfordern grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Covid-19 hat gezeigt, wie schnell ein Virus sprichwörtlich global viral gehen kann. Pandemien kennen keine Landesgrenzen. Sie können daher nur auf globaler Ebene bekämpft werden, nationale Alleingänge sind wenig zielführend. Dass der Schutz der globalen Gesundheit, insbesondere die Vorbereitung auf eine nächste (globale) Gesundheitskrise, auf der Gipfel-Agenda ganz weit oben steht, ist daher nur folgerichtig. Die …
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). …
Bisher noch inoffizielle Änderungsanträge aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zielen auf die Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll schneller werden. Aber bitte nur beim Einführen neuer Leistungen. Die Forderung nach aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten ist dabei eher hinderlich. Deshalb soll künftig das BMG die fachlichen Kriterien für die Nutzenbewertung in einer Verordnung festlegen oder neue Leistungen gleich selbst einführen können. Ganz evidenzbasiert natürlich, solange das Ergebnis stimmt. Was ist nur aus dem Hoffnungsträger evidenzbasierte Medizin (EbM) geworden? Ein …
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