Keine Transparenz ohne unabhängige Kontrolle

Daniel Freund, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) für die Grünen

Von der kommenden Legislaturperiode an sollen für Abgeordnete des Bundestages strengere Transparenzregeln gelten. Anfang 2022 soll außerdem erstmals ein gesetzlich verbindlicher und sanktionsbewehrter Verhaltenskodex für Lobbyisten in Bundestag, Bundesregierung und Ministerien folgen. Nach einer Reihe von Skandalen um undurchsichtige Maskengeschäfte will die Große Koalition mit mehr Transparenz verlorengegangenes Vertrauen in politische Institutionen und Prozesse zurückgewinnen. Mit den angekündigten Regeln für Abgeordnete werden an einigen Stellen zwar erste Fortschritte erzielt. Doch das Gesetz droht zum Papiertiger zu werden. Ein Blick nach Brüssel hätte gezeigt: Ohne unabhängige Kontrolle gibt es keine Transparenz.

Neben den zahlreichen Mängeln, die die Pandemie in Deutschland offenbart hat, ist seit Beginn dieses Jahres ein weiteres Thema in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt: das gravierende Transparenzdefizit in unseren politischen Institutionen. Obwohl Nichtregierungsorganisationen und Experten seit Jahren für mehr Transparenz in Parlament und Regierung werben, konnte erst der öffentliche Druck rund um die sogenannte Maskenaffäre in der CDU-Fraktion die Regierung zu einer Reform der unzureichenden Transparenzregeln veranlassen.

 

Strengere Regeln für Lobbyisten und Abgeordnete

Zunächst verabschiedete der Bundestag am 25. März das Lobbyregister-Gesetz. Ab 2022 wird es damit erstmals einen gesetzlich verbindlichen und sanktionsbewehrten Verhaltenskodex für Lobbyisten in Bundestag, Bundesregierung und Ministerien geben. Mit diesem Gesetz sollen zunächst die Interessenvertreter in die Pflicht genommen werden und unter anderem Angaben zu ihren Auftraggebern und Beschäftigten machen. Ob die neuen Regeln für Lobbyisten an den entscheidenden Stellen für mehr Transparenz sorgen werden, bleibt angesichts seiner vielen Schlupflöcher jedoch fraglich.

Im nächsten Schritt sollen nun die Regeln für Bundestagsabgeordnete verschärft werden. Die Fraktionen von Union und SPD wollen dafür das Abgeordnetengesetz anpassen. Der Maßnahmenkatalog, den die Koalitionsparteien vorstellen, ist deutlich ambitionierter als das enttäuschende Lobbyregister-Gesetz. So sollen Bundestagsabgeordnete künftig ihre Einkünfte ab einem Wert von 1000 € im Monat beziehungsweise 3000 € im Jahr auf Euro und Cent genau offenlegen müssen, statt wie bisher nur stufenweise. Ebenfalls veröffentlichungspflichtig werden Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften ab 5 % statt bisher 25 % sowie Einkünfte aus Dividenden und Aktienoptionen. Lobbytätigkeiten werden Abgeordneten gegenüber Bundestag und Bundesregierung generell untersagt, ebenso wie die Annahme von Geldspenden oder Rednerhonorare.

Dieser Vorschlag, wenn er denn so umgesetzt wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, hätte er doch die Skandale rund um Philipp Amthors Augustus Intelligence-Aktienoption oder die Maskenaffären verhindert oder zumindest im Nachhinein offengelegt. Dennoch droht die Novelle ein zahnloser Tiger zu werden. Denn über die Einhaltung der Regeln soll das Bundestagspräsidium – also Bundestagsabgeordnete selbst – wachen.

 

Auseinandersetzung mit Interessenskonflikten 

Dabei hätte ein Blick nach Brüssel gereicht, um zu erkennen, dass die besten Transparenzregeln nichts nützen, wenn sie nicht von einem unabhängigen Gremium kontrolliert und sanktioniert werden. Denn obwohl die Regeln des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission über die der meisten Mitgliedstaaten hinausgehen, haben wir in der EU immer wieder mit Interessenkonflikten zu tun. Besonders brisant sind jene Fälle, in denen hochrangige Mitglieder oder Beschäftigte der Europäischen Kommission lukrative Folgejobs in der freien Wirtschaft oder als Berater annehmen. Ex-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nahm nach seinem Ausscheiden aus der Kommission über 20 Folgebeschäftigungen an, unter anderem bei Goldman Sachs. Günther Oettinger, Kommissar von 2010 bis 2019, kommt nach nur zwei Jahren bereits auf 16, von denen sieben einen Eintrag im EU-Lobbyregister haben. Verboten sind diese Tätigkeiten nicht, sofern die Kommission zustimmt und entsprechende Auflagen eingehalten werden. Dass sie ihre Zustimmung verweigert, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich: laut einer Recherche der Organisation Corporate Europe Observatory wurden im Jahr 2019 lediglich drei von 363 solcher Beschäftigungen aufgrund von Interessenkonflikten untersagt. Zudem kann die Kommission praktisch nicht überprüfen, ob sich ein ehemaliger Funktionär tatsächlich an die ihm auferlegten Regeln hält.

Ähnlich wirkungslos sind die Kontrollmechanismen im Parlament. Hier entscheidet der Parlamentspräsident über mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex. Dabei ist offensichtlich, dass dies sowohl für den Präsidenten als auch für Parlamentarier einen Gewissenskonflikt bedeutet, da sie mitunter über Mitglieder der eigenen Fraktion urteilen müssen. Bei 27 festgestellten Verstößen kam es deshalb noch nie zu finanziellen Sanktionen gegen einen Abgeordneten. Diese Schwäche offenbart: ein System, in dem Gremien gegen die eigenen (Ex-)Kolleg*innen ermitteln sollen, so wie es nun auch für den Bundestag vorgesehen ist, funktioniert nicht.

 

Verhandlung über unabhängige EU-Ethikbehörde

Aus diesem Grund verhandeln wir im EU-Parlament derzeit über eine unabhängige Ethikbehörde (independent ethics body), die Parlament und Kommission umfasst. Die bisher je nach Institution verschiedenen und undurchsichtigen Kontrollmechanismen sollen durch ein einheitliches Verfahren ersetzt und somit besser verständlich – transparenter – gemacht werden. Diese Ethikbehörde soll sowohl beraten als auch auf eigene Initiative ermitteln und Verstöße sanktionieren können. Denn in der Vergangenheit scheiterten Untersuchungen bereits daran, dass die Disziplinarausschüsse nicht eigenständig ermitteln durften. Vor allem aber sollen Mitglieder von Parlament und Kommission künftig nicht mehr allein das Verhalten ihrer Kolleg*innen kontrollieren. Daher soll sich die Ethikbehörde jeweils aus drei gewählten Vertretern des Parlaments und der Kommission sowie aus drei Vertretern des Europäischen Gerichtshofs, des Rechnungshofs und der Ombudsstelle zusammensetzen, deren Verhalten höchsten ethischen Anforderungen genügt. So stellen wir sicher, dass der Einschätzung Außenstehender bei der Beurteilung von mutmaßlichen Interessenkonflikten ein besonderes Gewicht zukommt, ohne dabei die speziellen Funktionsweisen und Realitäten der einzelnen Institutionen auszublenden.

Gerade in der derzeitigen Gesundheitskrise ist die Politik auf das Vertrauen der Bürger angewiesen. Wir können es uns in dieser Situation nicht leisten, eine so wichtige Chance im Kampf gegen Korruption und unlauteren Lobbyismus zu verspielen. Genau das würden wir jedoch tun, wenn wir auf effektive Kontrollmechanismen verzichten. Die EU zeigt: Wer Transparenz will, muss auch unabhängig kontrollieren.


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