15.03.2018
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). …
Die Diskussion über eine „große Krankenhausreform“ ist inzwischen im Stadium des „Wünsch-Dir-Was“ angekommen: Alle Beteiligten und Interessierten vertreten nur noch die Elemente, die gerade ihren Interessen nutzen. Die Monopolkommission (MK)[1] hebt sich hier wohltuend ab. Sie bemüht sich um eine umfassende Perspektive und vertritt dabei einen wettbewerblichen Ansatz. Letztlich geht es ihr um eine grundlegende Finanzreform für die Krankenhäuser.
Dieser Teil des Gutachtens wird z.T. in der Presse nur sehr verkürzt wahrgenommen bzw. in der „Szene“ bewusst ignoriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt beispielsweise den „extrem wettbewerblichen Geist“ des Gutachtens.[2] …
15.03.2018
Jens Spahn übernimmt das Zepter im BMG
Lutz Stroppe bleibt Amtschef des Hauses und moderierte daher die Personalversammlung zur offiziellen Übergabe des Ministeramtes. Neben den Mitarbeitern des Berliner Sitzes war fast die gesamte alte und neue Leitung des Bundesgesundheitsministeriums versammelt; nur Annette Widmann-Mauz war schon im Bundeskanzleramt, um ihre neue Aufgabe als Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration zu übernehmen.
Der scheidende Minister, Hermann Gröhe, hielt eine engagierte und liebenswürdige Abschiedsrede. Er dankte den Mitarbeitern – vom Fahrer bis zum Abteilungsleiter – für deren Unterstützung in den vergangenen vier Jahren und rief ihnen zu: „Ich werde Sie …
Der Trend zu Einmaltherapien kommt nicht von ungefähr. Er folgt nicht nur einer medizinischen Notwendigkeit, sondern auch den patientenindividuellen Bedürfnissen. Intensive Investitionen in klinische Forschung und die Entwicklung neuer technischer Verfahren waren die Voraussetzung dafür, Krankheiten zunehmend ursächlich zu behandeln oder sogar zu heilen und nicht nur deren Symptome zu therapieren. Einmaltherapien – heute noch eher auf Einzelfälle zur Behandlung seltener Erkrankungen beschränkt – werden daher stark an Bedeutung zunehmen.
Wie auch Anja Tebinka-Olbrich vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in ihrem Beitrag am 26. Mai 2023 im Observer Gesundheit betont, führt dies …
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