21.09.2021
Im Kern besticht das AMNOG durch seine Einfachheit: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt die Vergleichstherapie vor und der Hersteller muss belegen, dass das neue Arzneimittel dieser überlegen ist. Andernfalls steht am Ende nur ein Betrag, der laut Gesetz nicht zu höheren Kosten führen soll, als die Vergleichstherapie.
Als Nachweisquelle für Überlegenheit akzeptiert der G-BA bis auf seltene Ausnahmen nur positive randomisierte klinische Studien. Da die Durchführung einer solchen Studie in der Regel Jahre benötigt, kann der Hersteller dann, wenn der G-BA eine von den vorliegenden (Zulassungs-) Studien abweichende Vergleichstherapie wählt, …
Genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des Vorschlages der EU-Kommission gestaltet sich das Projekt zur europäischen Nutzenbewertung von Arzneimitteln noch immer schwierig. Insbesondere im Hinblick auf die Verbindlichkeit sind sich die Mitgliedsstaaten uneinig. Es wurden Meetings organisiert, Diskussionen geführt und Argumente ausgetauscht – bislang ohne greifbares Ergebnis. Anfang Dezember 2018 brachte der BAH wichtige Stakeholder aus Politik, Selbstverwaltung und Industrie in München zu einem Wirtschaftsdialog zusammen. Als gemeinsames Fazit stellten die Akteure – unter ihnen auch Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses – fest: Die europäischen Harmonisierungsbestrebungen sollen …
Der mit Spannung erwartete Gesetzgebungsvorschlag aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu digitalen Gesundheitsanwendungen soll dafür sorgen, dass die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems an die Dynamik der digitalen Transformation angepasst werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge zielt auf die Frage, wie digitale Gesundheitsanwendungen künftig rasch in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Die Softwarehersteller werden das begrüßen. Was kommt auf die Ärzteschaft und die Versicherten der GKV zu?
Der Referentenentwurf vom 15.05.2019 für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz, DVG) sieht einen neuen expliziten Leistungsanspruch …
13.05.2019
„Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe“
Ohne eine doppelte Widerspruchslösung, dieser festen Überzeugung bin ich, werden wir die Kluft zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind, nicht verringern.
84 Prozent stehen positiv zur Organspende, 95 Prozent würden im Notfall selber ein Organ annehmen. Ich bin der Auffassung, dass jeder Einzelne, der bereit ist, ein Organ anzunehmen, grundsätzlich auch zum Spenden bereit sein sollte. Wir gefährden täglich Menschenleben: 10.000 Menschen warten jeden Tag auf ein lebenserhaltendes Spenderorgan. Schätzungen zufolge führt eine Organtransplantation durchschnittlich zu einem Lebenszeitgewinn …
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