Gezielt um Fachkräfte im Ausland werben

Koalitionsfraktionen beschließen Gesetz und stellen konkrete Forderungen an die Regierung

Peter Weiß MdB, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2019 ein außergewöhnlich umfangreiches Gesetzespaket zur Fachkräftegewinnung, Migration und Asyl verabschiedet. Damit wurde ein zentrales Reformvorhaben der Regierungsfraktionen umgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist dabei aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses Gesetz soll die Fachkräftebasis sichern und erweitern, um die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland weiterhin erfolgreich gestalten zu können. Mit dem Gesetz wurde auch ein Entschließungsantrag beschlossen, der dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum Erfolg verhelfen soll. Er ist getragen von der Tatsache, dass im Inland und im EU-Ausland Fachkräfte künftig schwerer zu gewinnen sein werden. Deutschland braucht daher qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Fachkräfteeinwanderung gezielt gesteuert und praxistauglich erfolgen kann. Alle Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt und ineinandergreifen.

 

Entwicklung eines Konzeptes mit Wirtschaft

Der globale Kampf um Talente darf aber nicht dazu führen, dass es in den jeweiligen Anwerbestaaten zu Fachkräftemangel kommt. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, neben migrations-, außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten ebenfalls entwicklungspolitische – und damit ethische – Aspekte bei ihrer Strategie zur Fachkräftegewinnung zu berücksichtigen; sie muss verantwortungsvoll agieren.

Für die gezielte Gewinnung von Fachkräften wird ein gutes Marketing benötigt. Wir wissen, beim Werben um Fachkräfte sind die englischsprachigen Staaten schon allein auf Grund der Sprache im Vorteil. Die Bundesregierung soll deshalb gemeinsam mit der Wirtschaft ein Konzept entwickeln, das bereits im Ausland agierende deutschen Institutionen (z.B. Außenhandelskammern) und deren Netzwerke in die Fachkräftegewinnung mit einbezieht.

Gute Sprachkenntnisse sind für die Fachkräftegewinnung der Schlüssel zum Erfolg. Die Sprachförderung, sowohl im In- als auch im Ausland, ist sehr wichtig. Sie muss auf allen Ebenen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Nur so kann Deutschland im globalen Wettbewerb um Fachkräfte als attraktives Einwanderungsland erkannt und wahrgenommen werden.

Das Werben für Deutschland im Ausland ist ein wesentlicher Baustein der Fachkräftegewinnung. Die Bundesregierung betreibt dafür bereits heute das Portal „Make it in Germany“. Dieses Portal kann verbessert werden. Es soll das zentrale Informations- und Beratungsportal werden. Neben dem allgemeinen Standortmarketing müssen potentielle Fachkräfte, vor allem in Engpassberufen, gezielt angesprochen werden. Mit Blick auf die Digitalisierung der Verwaltung sind dafür auch digitale Lösungen zu entwickeln.

 

Mehr Personal für Auslandsvertretungen

Die Auslandvertretungen sind im Hinblick auf die Visaerteilung ein Nadelöhr. Es ist klar, dass sie künftig mehr Personal und räumliche Kapazitäten in den jeweiligen Schwerpunktanwerbeländern brauchen. Dafür muss die Bundesregierung sorgen. Nur so können lange Wartezeiten vermieden und die Antragsbearbeitung beschleunigt werden.

In diesem Zusammenhang ist es zudem besonders wichtig, dass die Länder die Einwanderungsverfahren bündeln. Ziel muss sein, dass es nur einen Ansprechpartner für die ausländische Fachkraft gibt; sie soll alles aus einer Hand erhalten! Dafür ist es notwendig, in den Ländern zentrale Ausländerbehörden zu schaffen, die als Partner der Wirtschaft und Fachkräfte agieren. Die Mitwirkenden bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen müssen miteinander vernetzt werden.

Wir haben aber auch aus der jüngsten Vergangenheit gelernt und wissen, dass ausländische Fachkräfte eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung brauchen. Wir dürfen sie nicht allein lassen, sondern müssen sie integrieren. Daher ist es sinnvoll, wenn die – sich bereits im europäischen Kontext – bewährten Programme „Faire Integration“ und Faire Mobilität“ künftig zusammengeführt und verstetigt werden. Dazu ist es auch erforderlich, bestehende Beratungsstrukturen vor Ort auszubauen und zu erweitern, z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

Evaluation der Ziele geplant

Deutschland als Einwanderungsland für Fachkräfte aus Drittstatten: Das ist neu und mit vielen Herausforderungen verbunden. Wir haben bei der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten kaum belastbare Erfahrungen. Deshalb wurde bereits im Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Evaluation vorgesehen. Mit unserem Entschließungsantrag werden wir konkret: Wir wollen wissen, ob die mit dem Gesetz verbundenen Ziele erreicht wurden. Es ist wichtig zu wissen, aus welchen Ländern die Menschen für welche Berufe eingesetzt werden und wo wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. So werden wir auch unserer Verantwortung als Gesetzgeber gerecht und sichern den Wirtschaftsstandort Deutschland.


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