Gesundheitspolitik ist mehr als Corona-Management

Stephan Pilsinger MdB, fachpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe für Gesundheitspolitik

„Mehr Fortschritt wagen“ haben sich die Ampel-Partner im Koalitionsvertrag vorgenommen. Knapp 180 Seiten voller Aufbruchsstimmung. Ein „vorsorgendes, krisenfestes und modernes Gesundheitssystem“ definieren SPD, Grüne und FDP als eines der zentralen Zukunftsfelder. Doch, welche Aufgaben sehen die Gesundheitspolitiker des Bundestages für sich federführend? Was wollen sie politisch verändern, an welchen Stellschrauben drehen für ein verlässliches Gesundheitssystem? Heute starten wir eine lose Serie mit Politikern des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Den Anfang macht Stephan Pilsinger MdB, fachpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe für Gesundheitspolitik.

 

Wenn ein Bundesminister für Gesundheit in der Sendung „Markus Lanz“ verkündet, dass die soeben beschlossene Aussetzung der Quarantäne-Pflicht bei einer Corona-Infektion doch nicht so durchdacht war und er diesen Schritt doch besser wieder zurücknehmen werde, dies dann noch nachts um 02:00 Uhr per Twitter nachschiebt, dann macht das schon nachdenklich. Wenn dieser Minister in immerhin fünf Monaten Amtszeit neben der einen oder anderen Coronaschutz-Verordnung und einem an sich fragwürdigen Infektionsschutzgesetz noch keinen einzigen BMG-offiziellen Gesetzentwurf und keine vernünftige Arbeitsplanung mit einem echten Zukunftsprogramm vorgelegt hat, dann macht das betroffen und sorgenvoll.

Gerade einmal zwei relevante, nicht coronabezogene „Initiativen“ sind bislang (Stand 13.4.2022) aus dem BMG bekannt geworden: Erstens ein „aus den Untiefen“ (O-Ton Bundesminister Lauterbach) des Hauses kommender Referentenentwurf „zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ mit „Bearbeitungsstand“ vom 4. März 2022, der Kostendämpfungen insbesondere im Arzneimittelbereich vorsah und den der Minister nach entsprechend zu erwartender Aufregung in der Branche schnell wieder in die Untiefen seines Hauses zurückversengt hat. Und zweitens ein Arbeitsplan des BMG für das Jahr 2022, der sich auch mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie wenig ambitioniert und wenig gestaltungsreich liest. Dabei gibt es im deutschen Gesundheitswesen mehr als genug Baustellen, die nun dringend angegangen und politisch gelöst werden müssen.

Ein alle Bereiche tangierendes Problem ist das Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hatten wir im vergangenen Jahr noch ein Defizit von „nur“ 5,7 Milliarden Euro zu beklagen, wird für das kommende Jahr ein Minus von 17 Milliarden Euro prognostiziert. So musste der Bundeszuschuss für 2021 im Vergleich zum bis dato vorgesehenen Zuschuss auf 28,5 Mrd. Euro fast verdoppelt werden, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent stabil zu halten. Nach Prognosen des PKV-Verbandes vom November 2021 würden bis zum Jahr 2025 zusätzliche 144 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen fällig, wenn die 40-Prozent-Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge gehalten werden soll; bis 2030 sogar zusätzliche 517 Mrd. Euro, wenn der Gesetzgeber nicht entsprechend gegensteuert.

 

GKV-Kosten müssen im Zaum gehalten werden

Es ist also höchste Zeit, sich hier strukturelle Gedanken zu machen. Lediglich eine Verstetigung eines progressiven Bundeszuschusses in den politischen Raum zu stellen, ist schlussendlich verantwortungslos gegenüber der Gemeinschaft der Beitragszahler und gegenüber den kommenden Generationen. Bei stetig wachsendem Finanzbedarf des Bundes – Stichworte Corona-Krisenbewältigung und Folgen des Russland-/Ukraine-Krieges – ist es die normative Pflicht der Politik, strukturelle Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die die Kosten im Zaum halten und kommende Generationen nicht zu Verschuldungsgenerationen machen. Kernelement einer echten Finanzstrukturreform des GKV-Systems wäre es, versicherungsfremde Leistungen, die sich über die Jahre und Jahrzehnte hier „eingeschlichen“ haben, aus dem GKV-Aufgabenbereich herauszulösen und im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dem regulären Haushalt, hier dem Sozialhaushalt, zuzuordnen. Als Beispiel seien hier nur genannt die Leistungen der Familienversicherung, solche rund um das Thema Schwangerschaft oder das Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes. Das sind „klassische“ Sozialleistungen, die nicht unbedingt die Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten alleine zu tragen haben muss. Darüber muss politisch diskutiert werden, nicht ausschließlich über die künftige Höhe des Bundeszuschusses.

 

Krankenhausreform: Drehen einiger Stellschrauben nicht ausreichend

Ein weiteres zentrales Handlungsfeld in der Gesundheitspolitik der 20. Wahlperiode ist eine Krankenhausreform, die diesen Namen auch verdient. Bislang hat es Bundesminister Lauterbach noch nicht einmal geschafft, eine entsprechende Reformkommission zu besetzen, die er öffentlich lautstark angekündigt hat. Dabei ist es mit dem Drehen einiger Stellschrauben am DRG-basierten Finanzierungssystem nicht getan. Auch hier muss die Politik strukturell und längerfristig planen. Zum einen muss die Politik eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung auch in bevölkerungsschwächeren ländlichen Regionen weiter sicherstellen. Eine wohnortnahe Erstversorgung ist schon aus akutmedizinischen Gründen ein Muss jeder Krankenhauspolitik. Was aber im Sinne einer sinnvollen Finanzierung eine echte Fehlentwicklung darstellt, ist die für kleine Häuser notwendig gewordene Teilspezialisierung, um so das DRG-ursächliche Defizit ausgleichen zu können. Hier – und nur hier – ist es sinnvoll und angebracht, über Vorhaltepauschalen als finanzielles Ausgleichsinstrument intensiv zu debattieren. Gerade an den kleineren Häusern lässt sich noch ein gehöriges Potential im Bereich der vielbeschworenen Ambulantisierung abschöpfen. Es gilt, aus dem faktischen Nebeneinander ein Miteinander der Sektoren, eine echte sektorenübergreifende Versorgung zu formen, die diesen Namen auch verdient. Das spart Kosten, Ressourcen und Bürokratie.

Ein wirkungsvolles Instrument dafür wäre die Einführung von Hybrid-DRG zur Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung nach dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“. Grundlagen dafür wären die Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG) und der Vergütungskatalog für ambulant tätige Ärzte (EBM). Hieraus müsste ein Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert werden. Gleichzeitig würde eine völlige budgetäre Gleichstellung bei Begleitleistungen, Nachbehandlung und Qualitätssicherung erfolgen. Die operierenden Ärzte können dann völlig unabhängig entscheiden, ob beispielsweise eine kurzstationäre Aufnahme nötig ist oder wie die Weiterbehandlung ambulant erfolgt. Solch ein Modell läuft derzeit etwa über die Techniker Krankenkasse in Thüringen und sollte sinnvollerweise bundesweit angewandt werden.

 

Bündelung von Kompetenzen und Finanzressourcen

Weitergehende Eingriffe und Behandlungen oberhalb der Grundversorgung müssen nicht in jedem Kreiskrankenhaus angeboten werden. Das ist finanziell und personell dauerhaft nicht zu stemmen. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, Kompetenzen und Finanzressourcen an einigen spezialisierten Fachzentren bzw. Fachkliniken zu bündeln. Damit steigern wir schlussendlich die Erfahrung und Routine an diesen Häusern und somit die Qualität der Behandlungen – zum Wohle der Patienten. Eine solche Zentrierung würde auch auf die Akzeptanz der Bevölkerung treffen, denen hohe Qualität sowie bestmögliche personelle und materielle Ausstattung in den sie behandelnden Kliniken wichtiger sind als kurze Anfahrtswege ihrer Besucher. Aber nur dann, wenn Qualität, finanzielle und personelle Ausstattung an diesen Häusern auch tatsächlich erstklassig sind. Bei diesen – zum Beispiel kardiologischen – Zentren der Maximalversorgung wird den Universitätskliniken sicherlich eine besonders wichtige Rolle zukommen. Weitere Gedanken zu der notwendigen Krankenhausreform würden den Rahmen des Beitrags hier sprengen. Das BMG ist nun am Zug, endlich konkret zu liefern.

Genauso wie bei der in Deutschland leider nach wie vor rückständigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Während die Politik im Krankenhausbereich hier die komfortable Situation hat, schon über ein Krankenhauszukunftsgesetz mit dem Ziel der zweiten Stufe der Digitalisierung reden zu können, hakt es im niedergelassenen Bereich an allen Enden. Die elektronische Patientenakte (ePA) steckt noch in den Kinderschuhen, das elektronische Rezept ist immer noch ein zähes Modellprojekt, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist noch immer nicht ausgereift.

 

CDU/CSU bereit für konstruktive Zusammenarbeit

Die Chancen und Vorteile der Digitalisierung sind hinlänglich bekannt; sie müssen hier nicht wiederholt werden. Der bisherige CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit viel Energie und gegen teils immense Widerstände die rechtlichen Voraussetzungen für diesen elementaren Bereich der digitalen Gesundheitswelt geschaffen. Statt diese Chancen mit Datenschutz-Bedenken und technischen Problemen von vorneherein schlechtzureden und das Projekt E-Rezept für „gestoppt“ zu erklären, sollte Bundesminister Lauterbach nun schnellstens klare Strukturen und Ansprechpartner in seinem Haus und auch außerhalb der Gematik schaffen. Denn allein daran hapert im Moment Vieles. Außer der Besetzung der entsprechenden Abteilungsleitung ist hier leider noch nicht viel passiert. Das ist im Jahre 2022 unverständlich, ja untragbar.

Nicht nur die vielen unermüdlich tätigen Akteure im Gesundheitswesen, sondern alle Patienten erwarten jetzt konstruktive Lösungsvorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht dabei für eine konstruktive Zusammenarbeit bereit.


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