01.02.2018
Das Corona-Virus hat Bayern früh getroffen. Wir haben konsequent die notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Häufig werde ich gefragt, was wir aus der Krise gelernt haben. Die Antwort auf diese Frage ist der Kern unserer bayerischen Corona-Strategie.
Es war der 27. Januar 2020, als bekannt wurde, dass sich in einem Unternehmen im Landkreis Starnberg bei München ein Mitarbeiter mit dem neuartigen Coronavirus infiziert hat. Daraus entwickelte sich das erste SARS-CoV-2-Cluster in Deutschland. Ausgerechnet bei uns in Bayern! Doch das war auch eine Chance, in kurzer Zeit …
Das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland größte Förderprogramm für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat die Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Ute Teichert, zurecht als historische Sternstunde für dieses Stiefkind des deutschen Gesundheitswesens bezeichnen. Der gemeinsame Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister und den Kommunalen Spitzenverbänden vom 4. September leitet vier Milliarden Bundesgeld in den meist kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst.
Allein die schiere Dimension der geplanten Personalaufstockung von bisher 17.000 Stellen auf 22.000 Stellen ist beachtlich. Damit aber nicht genug: Zugesagt werden ebenfalls strukturelle …
Auch wenn sich unsere stationären Versorgungsstrukturen während der Corona-Pandemie bewährt haben: Niemand bezweifelt mehr, dass tiefgreifende Veränderungen notwendig sind. Der Handlungsdruck und vor allem auch der Wille für eine wirkliche Krankenhausplanung sind grundsätzlich sehr hoch. Dabei geht es nicht nur um die Versorgungsangebote selbst, sondern auch um die Zuständigkeiten – was kann und sollte bundeseinheitlich definiert werden, was auf Landesebene und was auch nur regional?
Die Chance, das bisherige Nebeneinander von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen zu überwinden und stattdessen zusammen zu denken, sollte dabei aus meiner Sicht genutzt werden.
Derzeitige …
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt: Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wird der Gesundheitsausschuss ein Fachgespräch mit Experten durchführen, darunter eine der Karlsruher …
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