06.03.2018
Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.
In der Sache ging es um die sogenannten Mischpreise, die dann vereinbart werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Nutzenbewertung nicht für das gesamte Anwendungsgebiet denselben Zusatznutzen, sondern für einzelne Teilpopulationen jeweils unterschiedliche, höhere oder geringere Zusatznutzen festgestellt hat. Die Festlegung eines Mischpreises vor dem Hintergrund solcher populationsspezifischen Zusatznutzen führt dazu, dass der Erstattungsbetrag für …
„Digitale Patientenakten“ – kein Interview, keine Tagung, keine Publikation, kein Aufruf im Umfeld der deutschen Gesundheitspolitik kommt derzeit ohne dieses Thema aus. Zu Recht; bergen sie doch das Potenzial für eine wirkliche Revolution des Systems.
Wir erinnern uns: Noch vor kurzem wurde kontrovers darüber diskutiert, ob es sich bei digitalen, patientengeführten Gesundheitsakten um eine vorübergehende Modeerscheinung handele, die man mit Argumenten, wie „Datenschutz“, „Gefährdung des Arzt-Patient-Vertrauensverhältnisses“ oder „nicht nachgewiesenem Nutzen“ aussitzen könne. Diese Phase ist – gottlob – vorbei: Heute beherrscht der Wettbewerb um die Deutungs- und Betreiberhoheit zu digitalen …
Mehr Leistung und weniger Zeit – mit der leistungsorientierten Vergütung im Gesundheitswesen zählt jede Minute. Das gilt auch für den Kontakt zwischen Arzt und Patient. Ärzte müssen immer häufiger in kürzester Zeit adäquate Behandlungsentscheidungen treffen, um den Ansprüchen gerecht zu werden. Um die Therapieentscheidungen von Ärzten zu unterstützen, werden zunehmend Entscheidungshilfen wie Therapieleitlinien oder expertenbasiertes Feedback eingeführt. Es stellt sich nun die Frage, in welchem Ausmaß solche Entscheidungshilfen zu einer Optimierung von ärztlichen Therapieentscheidungen beitragen. Eine deutsche Studie untersucht erstmalig, inwieweit die Entscheidungen zur Antibiotikagabe von Kinderärzten durch Feedback von …
Ein schöner Titel macht noch lange kein gutes Gesetz. Das zeigen einige der aktuellen Vorhaben, Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Allen voran das GSAV.
Große Erwartungen schürt das sich hinter dem Akronym GSAV verbergende „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Nach den Arzneimittelskandalen in Brandenburg, Bottrop und Brüggen-Bracht soll damit alles besser werden. Bestenfalls sollen Fälschungen, Verunreinigungen, Betrug nie mehr vorkommen. Das ist richtig und wichtig. Das wollen wir auch. Es gibt wenige Branchen, in denen die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Produktes so engmaschig überwacht werden wie …
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