06.03.2018
16.08.2018
Hilfestellungen des Gesetzgebers nötig
Wie an dieser Stelle schon von anderen kommentiert[1], hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen beiden Urteilen zu den Schiedssprüchen der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Albiglutid und Idelalisib festgestellt, dass Mischpreise zulässig und nach Einschätzung des Gerichts auch notwendig sind: Da es für ein Arzneimittel im geltenden Recht nur einen Erstattungsbetrag gibt, die Nutzenbewertung des G-BA aber oft verschiedene Patientengruppen bildet, für die er je verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapie definiert und zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Ausmaß des Zusatznutzens kommt, ist es sinnvoll, zunächst für …
Beim Neujahrsempfang der Hausärzte geht es traditionell herzlich, laut und eng zu. Hier kann man sich nicht ausweichen. Das führt regelmäßig zu interessanten Gesprächen, oft auch in ganz anderen personellen Kombinationen als andernorts. Und immer wieder zu launigen verbalen Knuffereien. Prof. Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, dankte dem Hausärzteverband dafür, mit dem strittigen Thema Bürgerversicherung in den letzten Wochen „sehr fair und verantwortungsbewusst“ umgegangen zu sein. Leider könne er den Dank nicht auf die Bundesärztekammer ausweiten, schob er hinterher – in Richtung von Prof. Frank Ulrich Montgomery, dem Präsidenten …
Bereits im Frühjahr 2017 wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) die Grundlage für die nun vorliegende Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung geschaffen. Die Einführung eines elektronischen Arztinformationssystems, das Ärzten einfach und bequem einen gut strukturierten Gesamtüberblick über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gibt, ist ein längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die vorliegende Verordnung schafft dafür den technischen Rahmen und legt Mindestanforderungen zu den abzubildenden Inhalten fest.
Dadurch soll der Wissenstransfer von Informationen zur frühen Nutzenbewertung aus den Beschlüssen des Gemeinsamen …
Dass Deutschland die Corona-Krise im internationalen Vergleich bislang so gut gemeistert hat, beruht auch auf den besonders starken Ressourcen unseres Gesundheitssystems. Die Ausstattung der Kliniken mit Intensivbetten ist international absolut führend. Und wir haben nicht nur den freien Zugang für alle Menschen zur Spitzenmedizin. Auch die flächendeckende ambulante Versorgung mit freiem Zugang zu Hausärzten und Fachärzten macht einen entscheidenden Unterschied zu anderen europäischen Staaten. Viele COVID19-Patienten konnten – anders als in vielen Ländern –auch außerhalb des Krankenhauses erfolgreich behandelt werden.
Dass dies so ist, verdanken wir auch unserem dualen Gesundheitssystem …
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