06.03.2018
12.06.2019
Wie aus einem Land vor unserer Zeit
Der Psychiater Dr. Manfred Lütz stellt wiederholt Psychotherapeuten als Behandler zweiter Klasse dar. Dieses Mal, Ende Mai, in der Talkshow von Markus Lanz. Besonders pikant im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dr. Lütz, der auch Chefarzt einer Kölner Klinik ist, erklärte den Zuschauern und vor allen Dingen dem Bundesgesundheitsminister erneut, dass psychisch kranke Menschen nicht direkt zum Psychotherapeuten gehen sollten. Vielmehr ist nach Aussage von Dr. Lütz eine Vorprüfung durch qualifizierte Ärzte unerlässlich, damit Psychotherapeuten nicht mehr eigentlich nur traurige oder einsame Menschen behandeln.
Menschen haben manchmal unverrückbare Überzeugungen. Damit …
Ich halte es für richtig und vernünftig, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien zu verstärken (Health Technology Assessment, HTA). Die Zulassung eines Großteils der Arzneimittel wird bereits heute zentral von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London durchgeführt. Nach der Zulassung müssen die Hersteller des Medikaments jedoch in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament wirklich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie.
Diese Praxis bedeutet vor allem, dass in jedem Mitgliedstaat viel Personal auf Seiten der Unternehmen und der zuständigen Behörden, das auch an anderen Stellen …
04.02.2020
Geht der Trend zum Market Access?
Nach ihrem ersten Sammelband zum Thema Market Access aus dem Jahr 2018 unternehmen die Herausgeber Mario Pfannstiel, Roger Jaeckel und Patrick Da-Cruz aktuell einen zweiten Anlauf. Die drei Hochschullehrer aus Neu-Ulm veröffentlichen eine Sammlung fachlicher Artikel unter dem Titel „Market Access im Gesundheitswesen – Hürden und Zugangswege zur Gesundheitsversorgung“. Beim Blick auf den Inhalt wird schnell klar: Das Spektrum an Themen ist deutlich breiter als noch im ersten Band. Die fachliche Begründung liefert einer der Herausgeber selbst. Roger Jaeckel, der im Observer Gesundheit bereits zum Market Access digitaler Produkte einen …
23.12.2021
Höchstbeträge für DiGA
Seit Oktober 2020 können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also digitale Medizinprodukte, die das BfArM geprüft und gelistet hat, von Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. DiGA haben vor der Listung ihren positiven Versorgungseffekt nachgewiesen, oder tun dies auf einer aussichtsreichen Grundlage im ersten Jahr der Zulassung. Ab dem 13. Monat gilt ein Vergütungsbetrag – ein verhandelter Preis zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband (GKV-SV).
Für diesen Verhandlungsprozess lag bereits eine Rahmenvereinbarung nach § 134 Absatz 4 und 5 SGB V vor, erste Verhandlungen laufen auf dieser Grundlage bereits. Doch damit …
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