15.02.2018
Kommentare
13.05.2019
„Sich zu Lebzeiten für die Organspende bereitzuerklären, ist für mich ein Akt der Nächstenliebe“
Ohne eine doppelte Widerspruchslösung, dieser festen Überzeugung bin ich, werden wir die Kluft zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind, nicht verringern.
84 Prozent stehen positiv zur Organspende, 95 Prozent würden im Notfall selber ein Organ annehmen. Ich bin der Auffassung, dass jeder Einzelne, der bereit ist, ein Organ anzunehmen, grundsätzlich auch zum Spenden bereit sein sollte. Wir gefährden täglich Menschenleben: 10.000 Menschen warten jeden Tag auf ein lebenserhaltendes Spenderorgan. Schätzungen zufolge führt eine Organtransplantation durchschnittlich zu einem Lebenszeitgewinn …
2020 war durch die Pandemie eines neuartigen Virus in bislang ungeahntem Ausmaß geprägt. Fast 25 000 Menschen sind verstorben, eine hohe Zahl von Menschen schwer erkrankt, die teilweise auch lange später noch unter den Folgen von Covid-19 leiden. Es ist der großartigen Arbeit der Beschäftigten in unserem Gesundheits- und Pflegewesen, der öffentlichen Gesundheitsämter, des Robert Koch-Institutes und der Umsicht und dem verantwortungsvollen Verhalten der meisten Menschen in unserem Land zu verdanken, dass die Infektionszahlen nicht noch höher liegen – wir hoffen, dass es in weiterer Kraftanstrengung auch in den kommenden …
03.05.2021
17 Monate sind genug!
Geht das nun schon wieder los? Diese Frage stellt sich unweigerlich mit Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 22. November 2019 verkündete Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Psychotherapie und Methodenbewertung im G-BA: „Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor.“[1] 17 Monate später warten die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien noch immer – bisher ist nichts passiert. Auch in der neuen Arbeitsplanung des G-BA taucht das Thema nicht auf.
Wie kann das sein? Gibt es …
Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 haben sich die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems für Krankenhäuser und Vertragsärztinnen und -ärzte massiv verändert. Damals wurden sogenannte Versorgungszentren (Gesundheitszentren, später Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ) per Gesetz zulässig, und es wurde eine neue Möglichkeit zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser eröffnet (§ 116 b SGB V). Dies führte zu einer insgesamt durchaus innovativen, aber auch disruptiven Veränderung der ambulanten Versorgungslandschaft. Es wurden nämlich neue Versorger in die ambulante Versorgung eingeführt: Krankenhäuser und Gesundheitszentren/MVZ.
Damit verschoben und verschieben sich immer noch die Gewichte: weg vom freiberuflichen selbstständigen Facharzt, …
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