Einführung einer Bürgerversicherung aus demografischer Sicht ein Schritt zurück

Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung weist unrealistische Zahlen auf

Prof. Dr. Volker Ulrich, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre III, Universität Bayreuth, Mitglied der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem – KOMV

Das IGES‐Institut hat im Auftrag der Bertelsmann‐Stiftung jetzt eine Studie erstellt, die sich mit der Frage beschäftigt, welche finanziellen Beitragssatzeffekte die Einbeziehung der Privatversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hätte, und ob die regionale Verteilung der Versicherten, insbesondere der Privatversicherten einen Einfluss auf die Verteilung niedergelassener Vertragsärzte besitzt.

Die erste Fragestellung kommt letztlich 15 Jahre zu spät. Analysen einer sofortigen Einführung einer Bürgerversicherung waren in den Jahren nach 2003/2004 en vogue, als die Diskussionen um die Modelle Bürgerversicherung versus Gesundheitsprämien begannen. Wenn aus diesen Diskussionen etwas nachhallt, dann sicherlich, dass es gerade der Übergang ist, der unter vielerlei Aspekten (politisch, juristisch, ökonomisch) schwierig ist und der einer seriösen Analyse bedarf. Dabei sollte dann auch aufgezeigt werden, wie dieser Übergang konkret gestaltet werden kann, wie eine solide Gegenfinanzierung der rund 13 Mrd. € aussehen könnte, um die das ärztliche Honorarvolumen sinken würde und welche zeitliche Perspektive dem Übergang zugrunde liegt. Zahlreiche Gutachten aus dieser Zeit betonen, dass man für ein realistisches Übergangsszenario mindestens das Zeitfenster einer Generation zugrunde legen müsste, ein Umstand, der mit erklärt, warum die Diskussion über das Bürgerversicherungsmodell für den Krankenversicherungsmarkt fast nur noch in Wahljahren plakativ auftaucht.

 

Übertritt von PKV zur GKV nur freiwillig möglich

Die Bertelsmann‐Studie über einen sofortigen Übergang zur Bürgerversicherung fällt somit hinter das zurück, was inzwischen erarbeitet und an Erkenntnissen gewonnen wurde. Das schreiben die Studienautoren auch selbst, daher fällt es umso schwerer zu verstehen, warum sie gerade mit diesen unrealistischen Zahlen an die Öffentlichkeit treten. Kurzfristig dürfte es nämlich ganz anders kommen. Der Übertritt aus der PKV in die GKV kann letztlich nur freiwillig erfolgen, was dazu führt, dass zunächst nur die höheren Risiken diesen Schritt machen werden und es letztlich nicht zu dem erwähnten beitragssatzsenkenden Effekt kommt, sondern zu einer Beitragssatzerhöhung für alle GKV‐ Versicherten.

Die Studie betont den Solidaritätsaspekt, der in einer Bürgerversicherung höher ausfallen würde. Erfahrungen mit Bürgerversicherungsmodellen aus anderen Ländern zeigen aber, dass dieses Argument gerade nicht zutrifft. In England oder in Italien ist es zu einem lukrativen Markt für „Prämienkunden“ gekommen, die sich zusätzliche Leistungen einkaufen, etwa um Wartezeiten zu verhindern oder diese Leistungen sogar im Ausland einkaufen. Zudem übersieht das Argument, dass die Einführung einer Bürgerversicherung mit einer einheitlichen Gebührenordnung zu massiven finanziellen Umverteilungen zwischen den Ärzten führen würde, worüber ebenfalls zu diskutieren wäre. Auf diese Effekte hat die Honorarkommission in ihrem unlängst veröffentlichten Gutachten hingewiesen (das gilt im Übrigen für alle Mitglieder der Honorarkommission, die aus sehr unterschiedlichen Denkschulen mit unterschiedlichen Hintergründen kommen).

Wenn man das Gutachten genauer liest, das sich nur mit einer einheitlichen Gebührenordnung auseinandersetzt und nicht mit der weitaus komplexeren Aufgabe der Einführung einer Bürgerversicherung, kann man eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Frage der unmittelbaren Einführung einer Bürgerversicherung, wie sie die Studie untersucht, gegenwärtig nicht stellt.

 

Bedeutung der Vergütung nicht überbewerten

Auch auf die zweite Frage, ob niedergelassene Ärzte sich verstärkt in Ballungsgebieten mit höherem Anteil an PKV‐Versicherten niederlassen, zeigt die Studie keinen eindeutigen Zusammenhang auf, auch wenn die Pressemitteilung das suggeriert. Auch dieses Ergebnis überrascht nicht, liegt es doch im Einklang mit anderen Forschungsergebnissen. Dass es mehr Ärzte in Städten gibt, obwohl man auf dem Land mehr verdienen kann, liegt offensichtlich an Einflussfaktoren wie der städtischen Infrastruktur oder den Beschäftigungschancen für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten oder Bildungschancen für die Kinder. Hier sollte man die Bedeutung der Vergütung nicht überbewerten. Auch darauf weist die Honorarkommission in ihrem Gutachten hin.

Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass die Einführung einer Bürgerversicherung aus der Perspektive des demografischen Wandels ein Schritt zurück wäre. Sie ginge einher mit einer Ausdehnung des Umlageverfahrens, das mit dem Übertritt der Baby‐Boom‐ Generationen in den Ruhestand in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten an Grenzen stoßen wird und keinen Widerstand gegen den zu erwartenden Kostendruck erwarten lässt.


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