Eine allgemeine Impfpflicht ist aktuell nicht mehr gerechtfertigt

Erwin Rüddel MdB, CDU/CSU-Fraktion, Mitglied des Gesundheitsausschusses

Nach meiner Einschätzung brauchen wir keine allgemeine Impfpflicht mehr. Das sehe ich inzwischen anders als beispielsweise noch im Dezember, als ich mir unter dem Eindruck der Delta-Virusvariante eine allgemeine Impfpflicht vorstellen konnte, um das Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu schützen. Die Pandemie ändert sich allerdings, und wir müssen unsere Maßnahmen entsprechend anpassen. Omikron verläuft zum Glück eher mild, und es stehen gleichzeitig erste Medikamente gegen schwere Verläufe zur Verfügung. Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens kann ich nicht mehr erkennen. Ich empfinde den schweren Grundrechtseingriff durch eine allgemeine Impfpflicht deshalb aktuell nicht mehr gerechtfertigt.

Deswegen halte ich den Vorschlag der Unionsfraktion mit einem sogenannten Stufenmodell für sinnvoll. Danach sollen Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus formuliert werden. Bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen sollten dann gefährdete Bevölkerungsgruppen, Altersgruppen oder Berufsgruppen aus der kritischen Infrastruktur in eine gruppenbezogene Impfpflicht einbezogen werden. Damit wären wir vorbereitet, falls sich die Situation aufgrund einer neuen, gefährlicheren Variante wieder verschärfen sollte. Aktuell sehe ich dafür allerdings keine Notwendigkeit.

Darüber hinaus habe ich Zweifel an der konkreten Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht.

 

Reibungsloser Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht gewährleistet

Einen ersten Eindruck über die potenziellen Probleme vermittelt uns die einrichtungsbezogene Impfpflicht, noch bevor diese überhaupt in Kraft getreten ist. Wir haben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag zugestimmt, um vulnerable Gruppen zu schützen. Wir sind aber davon ausgegangen, dass die Bundesregierung auch die notwendigen Vorkehrungen unternehmen würde, um eine entsprechende Umsetzung der Vorschriften zu ermöglichen, wie beispielsweise die Klärung von arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sowie die Vorbereitung der Länder, Kommunen und Gesundheitsämter, die sich vor Ort um die Umsetzung kümmern müssen. Allerdings wurde offensichtlich viel zu wenig von Seiten der Bundesregierung unternommen, um einen reibungslosen Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März zu gewährleisten.

Ähnlich dilettantisch könnte die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht aussehen. Dass die Krankenkassen aktuell dagegen protestieren, nach Vorstellung der Ampel-Regierung Durchführungsstellen und Kontrollinstanzen einer allgemeinen Impfpflicht zu sein, kann ich nachvollziehen. Anstelle ein Impfregister aufzubauen – welches auch ohne Impfpflicht wertvolle Erkenntnisse liefern würde -, sollen hier Verantwortlichkeiten des Staates auf die Krankenkassen übertragen werden. Diese sind nicht dafür gerüstet, den Impfstatus ihrer Versicherten zu erheben und zu überwachen. Damit würde auch das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Versicherung belastet. Es ist mehr Ausdruck der Hilfslosigkeit der Regierung als ein überzeugendes Konzept.

 

Verlässliche Datengrundlage erforderlich

Wir benötigen aber auf jeden Fall eine verlässliche Datengrundlage, wenn wir über eine Kontrolle des Impfstatus diskutieren. So geht das Robert-Koch-Institut beispielsweise von einer um bis zu fünf Prozentpunkte unterschätzten Impfquote aus.

Hier fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deshalb die Einrichtung eines rechtssicheren, datenschutzkonformen und unbürokratischen Impfregisters. Ein solches Register soll dann auch dazu genutzt werden, die Bevölkerung über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen zu informieren, eine gezielte Ansprache Ungeimpfter zu ermöglichen und für eine geeignete Beratung zu sorgen. Auch ohne die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wäre das Impfregister ein wichtiges Instrument zur Datenerhebung und Auswertung. Eine valide Datenlage schafft einen signifikanten Mehrwert in der Pandemiebekämpfung.

 

Beispiel an europäischen Nachbarn nehmen

Über des Thema Impfpflicht hinaus müssen wir aber auch über die anderen pandemiebedingten Einschränkungen sprechen: Ich fordere seit geraumer Zeit, dass das Gros der Einschränkungen bis Anfang März beendet sein sollte und bin froh, dass sich diese Haltung nun auch in der Ampelkoalition durchgesetzt zu haben scheint. Die Länder um uns herum heben nacheinander ihre Einschränkungen auf, ohne dass die dortigen Krankenhäuser aufgrund der steigenden Inzidenzen überlastet wären.

Wir sollten uns ein Beispiel an unseren europäischen Nachbarn nehmen und schrittweise den Ausstieg aus den bestehenden Maßnahmen vornehmen. Wir brauchen keinen deutschen Sonderweg mit den strengsten Regeln, der mit immer neuen Drohkulissen begründet wird. Die Laufzeit des Infektionsschutzgesetzes mit all seinen Vorgaben und Beschränkungen darf nach dem 19. März nicht verlängert werden, und wir müssen auf diesen Zeitpunkt mit schrittweisen Lockerungen hinarbeiten.


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