Die gesetzliche Krankenversicherung benötigt eine starke Stimme in Berlin

GKV-FKG: Einrichtung eines Lenkungs- und Koordinierungsausschusses beim GKV-Spitzenverband ist Rückschritt

Roland Engehausen, Vorstand IKK Südwest

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde 2007 – neben dem Gesundheitsfonds – der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) als gemeinsamer Verband für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eingeführt. In den letzten zwölf Jahren hat sich der Verband unabhängig von wettbewerblichen Perspektiven der einzelnen Krankenkassen als Interessenvertretung Versicherten, Patienten und Beitragszahlern etabliert. Auch in finanziell guten Zeiten hat der GKV-SV dabei immer wieder auf die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens hingewiesen, damit gute Versorgung dauerhaft sichergestellt werden kann. 

Wenngleich naturgemäß nicht jede Position des Spitzenverbandes von allen Kassen gleichermaßen befürwortet werden kann, steht fest: Gut, dass der GKV-SV mit seiner unzweifelhaft hohen fachlichen Reputation gerade bei den Versorgungsfragen im ambulanten und stationären Bereich, der Notfallverfügbarkeit, bei Preisverhandlungen für neue Arzneimittel, in der Pflege und der sektorenübergreifenden Behandlung die GKV-Interessen stark vertreten konnte. Zu seinen Stärken gehört ein unermüdliches Einfordern verbindlicher Struktur- und Qualitätskriterien in allen Bereichen der Gesundheits- und Pflegeversorgung.

Gerade in Zeiten einer zukünftig noch stärker wettbewerblich ausgerichteten gesetzlichen Krankenversicherung ist der GKV-SV als Stabilitätsanker wichtig. Dies gilt auch deshalb, weil durch die bestehenden Wettbewerbsbedingungen und auf Zusatzbeiträge beschränkte Transparenz-Pflichten der Qualitätswettbewerb noch nicht so stark ausgeprägt ist, wie der Preiswettbewerb. Daher ist es gut und richtig, dass eine gemeinsame Interessenvertretung aller Versicherten über den GKV-SV mit einer eigenen demokratischen Legitimation durch die Selbstverwaltung erfolgt.

 

Handlungsfähigkeit nicht durch unnötige Bürokratie gefährden

Nun soll mit dem GKV-FKG eine neue „Governancestruktur“ beim GKV-SV etabliert werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründet die im Gesetzesentwurf geplanten Änderungen mit einer notwendigen besseren Rückkopplung zu praktischen Versorgungsfragen und einer stärkeren Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen. Dazu soll ein neuer „Lenkungs- und Koordinierungsausschuss“ (LKA), besetzt mit hauptamtlichen Kassenvorständen, gesetzgeberisch als viertes Pflicht-Gremium neben dem hauptamtlichen Vorstand, dem ehrenamtlich besetzten Verwaltungsrat und der Mitgliederversammlung errichtet werden.

 

Rückschritt statt Rückkopplung

Die Etablierung eines LKA wäre ein Rückschritt in die Zeiten vor der Gründung des GKV-SV 2007. Damals mussten Positionen auf Bundesebene erst einmal mühevoll zwischen den unterschiedlichen Kassenarten abgestimmt werden. Wenn der neue LKA bei allen versorgungsrelevanten Entscheidungen und Richtlinien des Vorstandes zustimmen muss, dann wird in erster Linie die Verhandlungsposition der Vorstände des GKV-SV gegenüber Leistungserbringer und Politik geschwächt.

Bei allem Interesse an Mitsprache und Mitwirkung liegt dies nicht im Interesse der einzelnen Kassenkassen. Im Gegenteil: Dies wäre keine „Rückkopplung“, sondern schlicht ein Rückschritt. Die vom Bundesgesundheitsministerium als Begründung genannte Verbesserung für die Versicherten in der GKV mit einem stärkeren Bezug auf das tatsächliche Versorgungsgeschehen würde durch eine weitere bürokratische Hürde ad absurdum geführt.

Die Krankenkassen, die das Versorgungsgeschehen für ihre Versicherten vor Ort verantworten, bringen ihre Perspektiven bereits aktuell im Fachbeirat des GKV-SV ein. Dort sind schon heute hauptamtliche Vertreter der Krankenkassen und deren Kassenartenverbände als Mitglieder vertreten und erörtern regelmäßig mit dem GKV-SV die anstehenden Herausforderungen. Dies erfolgt eindringlich und durchaus kontrovers und zugleich wird der Informationstransfer sichergestellt. Dieser fruchtbare Austausch ist eine der Grundlagen für die erfolgreiche Arbeit des GKV-SV. Zumindest die Innungskrankenkassen sind mit ihrer Vertretung in diesem Fachbeirat zufrieden und stellen eine ausreichende Rückkopplung fest.

 

Innungskrankenkassen fordern Weiterentwicklung durch die Selbstverwaltung 

Auf Initiative der IKK Südwest haben sich Anfang November fünf Innungskrankenkassen in einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses sowie an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn klar gegen die gesetzgeberische Pflichteinführung eines LKA positioniert und die damit verbundenen negativen Wirkungen kritisch hinterfragt.

In diesem Schreiben appellieren die Innungskrankenkassen, den geplanten LKA in der Ausgestaltung so abzuändern, dass er die gemeinsame Stimme und die ehrenamtliche Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene nicht schwächt! Dazu ist es notwendig, dass es der Selbstverwaltung des GKV-SV überlassen bleibt, zu entscheiden ob es notwendig ist, den bestehenden Fachbeirat weiterzuentwickeln und gegebenenfalls mit weiteren Kompetenzen auszustatten. Ein entsprechender Vorschlag dazu aus dem Verwaltungsrat des GKV-SV wird von den Innungskrankenkassen ausdrücklich unterstützt.

 

Möglicher Scheidepunkt für Interessenvertretung der GKV

Die Interessenvertretung der Gesetzlichen Krankenversicherung steht an einem möglichen Scheidepunkt. Während die Politik noch vor einigen Jahren die Krankenkassen als Partner angesehen hat, das Gesundheitswesen finanzierbar und die Sozialabgaben unter der Grenze von 40 % zu halten, hat sich der Fokus der Gesundheitspolitik in den letzten Jahren gewandelt. Durch die gute Konjunktur war genügend Geld bei den Krankenkassen vorhanden.

Dies hat zu sinnvollen Leistungsverbesserungen geführt. Aber ebenfalls zum politischen Griff in die Sozialkassen, um einerseits krankenversicherungsfremde Leistungen ohne Steuerbelastung finanzieren zu können und andererseits auch Lobby-Interessen zu bedienen. Doch die guten wirtschaftlichen Zeiten für die Sozialkassen sind vorbei. Während das voraussichtliche Defizit in der GKV 2019 von voraussichtlich knapp 1 Mrd. Euro noch mit guten Rücklagen begründbar sein mag, steigt dieses Defizit nach Expertenmeinung 2020 auf über 3 Mrd. Euro an und spätestens ab 2021 sind Beitragserhöhungen unvermeidlich.

Umso wichtiger ist es nun, im Interesse aller Versicherten, Patienten und Beitragszahler, dass die GKV auf Bundesebene ihre gemeinsame Entscheidungsfähigkeit behält und nicht durch neue Abstimmungsgremien gelähmt wird.


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