Die Corona-Krise – wo wir derzeit stehen

Bärbel Bas MdB, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Bildung und Forschung und Petitionen

Deutschland ist bislang gut durch die Corona-Krise gekommen, das zeigt der internationale Vergleich. Wir haben ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Wir haben es geschafft, schnell zusätzliche Intensivkapazitäten zu schaffen. Ziemlich schnell wurde auch klar, dass wir einen Schutzschirm für Kliniken und Praxen brauchen. Viele Teile der gesundheitlichen Versorgung sind unter Druck geraten.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns für Versorgungsstrukturen für besonders vulnerable Patientengruppen stark gemacht. Wir konnten – nach teils zähen Verhandlungen – erreichen, dass weitere wichtige Anbieter unter einen Schutzschirm gestellt wurden. Dies gilt insbesondere für Heilmittelerbringer und Mutter-Kind-Heime. Zuletzt wurden auch die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) abgesichert – durch eine Regelung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und eine Verpflichtung der Vertragspartner im Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz, die Verträge zur Vergütung der SPZ vorübergehend binnen vier Wochen anzupassen.

Auch für die Absicherung der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene (MZEB) haben wir als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz gekämpft. Auch sie müssen für die Versorgung erhalten bleiben. Wir wollten sie deshalb unter einen Schutzschirm stellen. Das hat unser Koalitionspartner aber abgelehnt. Als Kompromiss konnten wir, analog zur zweiten Regelung für die SPZ, eine Verpflichtung der Kassen erreichen, innerhalb von längstens vier Wochen für die wirtschaftliche Absicherung der MZEB zu sorgen. Wir hätten uns eine weitreichendere Lösung gewünscht und werden die weitere Entwicklung genau im Auge behalten.

Es ist der Beharrlichkeit der SPD-Fraktion zu verdanken, dass wir unverzichtbare Versorgungsstrukturen für behinderte und chronisch kranke Menschen während der Corona-Krise erhalten. Soweit es erforderlich ist, werden wir uns für eine weitergehende Unterstützung einsetzen. Diese brauchen wir auch für ambulante und mobile Rehabilitationseinrichtungen. Hier konnten wir noch keine Regelung durchsetzen. Wir bleiben hier dran.

 

Kosten der Krise fair verteilen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen momentan einen großen finanziellen Anteil der Corona-Rettungsschirme. Zu den Kosten der GKV kommen vor allem Einnahmeverluste als Folge von Kurzarbeit, steigender Arbeitslosigkeit und Stundungen der Beitragszahlungen. Die GKV stemmt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für uns alle. Am Ende dürfen aber nicht nur die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die Zeche bezahlen. Ich erwarte daher, dass ein Teil der Hilfspakete für Gesundheitsberufe und Krankenhäuser aus Steuermitteln finanziert wird. Die dringend erhoffte konjunkturelle Belebung sollte weder durch Beitragssteigerungen noch durch finanzielle Schieflagen einzelner Krankenkassen belastet werden. Die Sozialgarantie, die die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % stabilisiert und die damit verbundene Erhöhung des Steuerzuschusses zur GKV sowie der erstmalige Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung sind hierfür die ersten wichtigen Schritte. Dies allein wird aber möglicherweise nicht ausreichen. Deshalb sind hier bis zum Herbst weitere Gespräche geplant.

Auch die privaten Krankenversicherungen und deren Versicherte müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Insbesondere der Aufbau von Intensivkapazitäten und die Finanzierung der Corona-Tests – auch für privat Versicherte – werden nur aus Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten finanziert. Auch die privat Versicherten müssen stärker an einer solidarischen Finanzierung beteiligt werden. Auch sie profitieren beispielsweise von der Kostenübernahme der Corona-Tests durch die GKV. Auch an der Erstattung der zusätzlichen Strukturkosten, z.B. durch die Errichtung von Schwerpunktambulanzen, im Rahmen der Corona-Krise ist die PKV nicht beteiligt. Hier brauchen wir eine faire Verteilung der Kosten.

 

Verordnungsermächtigungen kritisch hinterfragen

Kritisch sehe ich die weitreichenden Befugnisse für den Gesundheitsminister, Verordnungen zu erlassen. In der besonderen Situation im März haben wir dem zugestimmt, weil wir sicherstellen wollten, dass auch unter schwierigen Bedingungen alles getan werden kann, um die Krise zu bewältigen, ggf. ohne Beteiligung des Parlaments. Es hat sich aber gezeigt, dass der Bundestag zu jedem Zeitpunkt voll arbeitsfähig war. Entscheidungen sollten so weit wie möglich im Parlament fallen. Die öffentliche Debatte im parlamentarischen Verfahren erhöht die Akzeptanz von politischen Entscheidungen. Die Sonderrechte des Bundesgesundheitsministers laufen spätestens zum 31. März 2021 aus. Wir haben als Parlament die Möglichkeit, diese Ermächtigung vorher zurückzunehmen. Wenn die Situation – so wie derzeit – unter Kontrolle bleibt, sollten wir schon vorher prüfen, ob wir als Parlament feststellen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht und deshalb diese Verordnungsermächtigungen zurücknehmen.

 

Welche Lehren wir heute schon ziehen können

Eine erste Lehre dieser Krise wird es sicher sein, in Zukunft ausreichend Schutzausrüstung vorrätig zu haben. Dabei dürfen wir uns nicht nur von Zulieferern aus dem Ausland abhängig machen. Die aufgebaute Produktion in Deutschland muss gesichert werden. Der Notstand an Schutzmaterial und die damit verbundene Preisexplosion dürfen uns nie wieder passieren. Der Markt regelt eben nicht alles. Wir müssen insbesondere unser medizinisches und pflegendes Personal ausreichend schützen. Das gehen wir nun an. Dazu werden wir im Rahmen des Konjunkturpakets eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen. Zudem werden wir die Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland fördern und die Impfstoffentwicklung unterstützen. Damit werden wir unabhängiger und können besser auf zukünftige Krisen reagieren.

Als weitere Lehre aus der Pandemie werden wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) deutlich stärken. Er spielt eine entscheidende Rolle beim Nachvollziehen von Infektionsketten und der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz haben wir bereits Verbesserungen beschlossen. Insbesondere mehr Personal und eine bessere Ausstattung, damit die Gesundheitsämter den vielfältigen Aufgaben besser gerecht werden können. Es braucht aber mehr. Mit den im Konjunkturprogramm vorgesehenen Maßnahmen gehen wir einen weiteren Schritt. Allein für den ÖGD stellen wir vier Milliarden Euro zur Verfügung. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern und Kommunen einen ‚Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘ auflegen. Dies versetzt uns in die Lage, dauerhaft mehr und gut bezahltes Personal sowie eine bessere Ausstattung der Ämter sicherzustellen. Außerdem setzen wir uns für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten dort ein.

Der ÖGD muss ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung sein und zur Koordinierungsstelle vor Ort werden. Dieses Leitbild wurde bereits 2016 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gemeinsam festgelegt. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, braucht es dauerhaft mehr Geld für den ÖGD und bessere Gehälter für die dort Beschäftigten. Der ÖGD muss attraktiver werden. Wir sollten den Sachverständigenrat Gesundheit beauftragen, aus den Lehren der jetzigen Krise heraus, Vorschläge für eine Reform des ÖGD zu erarbeiten, um ihn als zentralen Baustein der gesundheitlichen Versorgung zu etablieren.

Zwei zusätzliche Punkte standen schon vor Corona zur Diskussion und werden auch die Diskussion der kommenden Monate mitbestimmen. Die Krise hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege sind. Es ist daher gut, dass viele Arbeitgeber den Einsatz ihrer Beschäftigten in der Corona-Krise würdigen und ihnen einen Corona-Bonus auszahlen. Dabei darf es aber nicht bleiben. Gerade in diesen sogenannten systemrelevanten Bereichen brauchen wir mehr und bessere Tariflöhne. Die Tarifflucht der Arbeitgeber muss durch Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gestoppt werden und es braucht mehr betriebliche Mitbestimmung für bessere Arbeitsbedingungen. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin stark machen, besonders in der Pflege.

Ein weiterer Diskussionspunkt bleiben die Krankenhausstrukturen. Mit dem ‚Zukunftsprogramm Krankenhäuser‘ wollen wir in eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten – investieren und u.a. die digitale Infrastruktur der Häuser ausbauen. Angesichts dramatischer Veränderungen brauchen wir zudem eine generelle Bestandsaufnahme der in dieser Legislaturperiode beschlossenen Gesetze und ihrer Auswirkungen auf die Krankenhausstruktur. Dabei muss überprüft werden, wie die verschiedenen Regelungen auf die Krankenhausstruktur wirken. Ziel muss es sein, Überversorgung in Ballungsregionen abzubauen und gleichzeitig die Krankenhausversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern. Die gegenwärtigen Umbrüche wie Schließungen von Abteilungen aufgrund der neuen Pflegepersonaluntergrenzen oder Insolvenzen von Krankenhäusern verlaufen derzeit völlig ungesteuert. Dabei besteht die Gefahr, dass wichtige Versorgungsstrukturen für die Bürgerinnen und Bürger verloren gehen. Bund, Länder und Krankenhausvertreter müssen sich deshalb dringend an einen Tisch setzen und gemeinsam das Ruder in die Hand nehmen, um die Krankenhausstruktur Deutschlands zukunftsfest zu machen.


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