Deutscher Ärztetag setzt gesundheitspolitische Akzente

Sabine Rieser

Der Deutsche Ärztetag kann Erneuerungen im Gesundheitswesen befördern – oder auch nicht. Zum 121. Mal fand er Anfang Mai in Erfurt statt. Das »Parlament der Ärzteschaft« mit insgesamt 250 Abgeordneten aus den 17 Ärztekammern debattierte über Regelungen zum Berufsrecht, erarbeitete und verabschiedete Positionen zur aktuellen Gesundheits- und Sozialpolitik. Grund genug, den diesjährigen Ärztetag einer politischen Bewertung zu unterziehen – mit folgenden Thesen:

Die Bundesärztekammer (BÄK) setzt die Tagesordnungspunkte (TOP) Deutscher Ärztetage (DÄT) mit einigem Vorlauf fest. Gesundheitspolitisch Aktuellem widmen sich die Abgeordneten traditionell in TOP I – einer Aussprache zu Wohl und Wehe gerade vorherrschender Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik. Auf der Agenda in Erfurt standen aber noch weitere Themen, die derzeit ebenfalls intensiver in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Dazu zählen die Relevanz psychischer Erkrankungen und das bislang geltende Verbot einer ausschließlichen Fernbehandlung.

Solche Themen und nicht die auf den ersten Blick innerärztlichen, wie die Reform der (Muster-) Weiterbildungsordnung, sichern dem DÄT mediale und politische Aufmerksamkeit – auf diesem Ärztetag besonders augenfällig: Der Bundesgesundheitsminister schickte, wie DÄT-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery mitteilte, eine anerkennende SMS umgehend nach dem Beschluss, die ausschließliche Fernbehandlung zu erlauben. Kurz danach erklärte Jens Spahn über dpa, er wolle ärztliche und andere Organisationen an einem Runden Tisch in die Ausgestaltung einbinden.

Es war Spahns erster Auftritt als Bundesgesundheitsminister auf einem Ärztetag. Er duckte sich nicht weg. Schon am Tag zuvor hatte der Minister per FAZ-Interview Ansagen gemacht, vor allem zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die seit 14 Jahren „ohne große positive Effekte“ für die Patienten geblieben sei. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte ihm den Rücken gestärkt. Sie habe Spahn freie Hand für andere Lösungen gegeben, betonte sie. Der vertrat, einige Nettigkeiten an die Gastgeber einbauend, seine und Koalitionspositionen. Manche Zuhörer fanden ihn arrogant, manche hielten ein medizinisches Beispiel von ihm für sachlich nicht ganz korrekt. Nur konkret wurde er nicht, er hatte keine Geschenke nach Erfurt mitgebracht, wie sich manche erhofft hatten. Aber es geht ja auch erst los. Bei Hermann Gröhe, Ex-Bundesgesundheitsminister, glaubten viele vor vier Jahren, er werde sich erst einmal langsam einarbeiten. Dann ging es Schlag auf Schlag mit Gesetzesvorhaben.

Auf jeden Fall verschaffen die Auftritte des jeweiligen Bundesgesundheitsministers dem Ärztetag öffentliche Aufmerksamkeit. Sie ist wichtig, da die BÄK in einer dauerhaften Zwickmühle steckt: Sie beansprucht die Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, nicht nur die der Niedergelassenen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) oder der Krankenhausärzte, wie der Marburger Bund. Gleichzeitig spielt die BÄK aber in dem übergreifenden Gremium für GKV-Leistungen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), keine entscheidende Rolle.

Insgesamt hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag auf den ersten Blick gut geschlagen: Er hat etliche aktuelle Themen behandelt (TOP 1) , gezeigt, dass die Ärzteschaft nicht für alles zehn Jahre Bedenkzeit braucht (Fernbehandlung) und dass sie geänderte Vorstellungen in einer Gesellschaft wahrnimmt (Beschluss zur Information über Interessenwahrnehmungen von BÄK-Vorstand und DÄT-Abgeordneten). Der DÄT präsentierte sich selbstbewusst (beim Thema ärztliche Versorgung psychischer Erkrankungen) sowie mit langem Atem in Bezug auf Dauerthemen (mit der GOÄ-Novellierung geht es weiter). Mit der KBV, die zuvor ihre Vertreterversammlung in Erfurt abgehalten hatte, wurde große Einigkeit demonstriert. So unterstützte der Ärztetag durch Anträge deren Anstrengungen zu Verbesserungen rund um die ambulante Notfallversorgung.

Gleichwohl haben die diesjährigen Debatten erneut verdeutlicht, wo die Stärken und Schwächen der Ärzteschaft liegen. Sich die ausführliche und aus dem persönlichen beruflichen Erleben gespeiste Debatte um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anzuhören, hätte man vielen Gesundheitspolitikern gewünscht. Ihnen fehlt der Mut, einen Teil der Krankenhäuser in Deutschland zu schließen und die anderen endlich gut auszustatten mit Investitionsmitteln und Personal. Aushalten müssen es Krankenhausärztinnen und -ärzte. Ihr Stress wird noch dadurch erhöht, dass sie mancherorts mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen arbeiten müssen, deren Qualifikation unzureichend ist. Lange Diskussionen darüber, wie die in Erfurt, wirken fast aus der Zeit gefallen. Sie spiegeln aber Alltag, Besonnenheit und ernsthafte Lösungssuche des ärztlichen Berufsstands wider. Das gilt auch für die Diskussion um den § 219 a Strafgesetzbuch, der das Werbeverbot für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen regelt.

Andere Diskussionen machten deutlich, wo zwischen Ärzteschaft und Politik Gräben verlaufen und wo Schwachstellen der Ärzteschaft liegen. Während die Politik mehr Teamarbeit im Gesundheitswesen fordert und Lösungen für die Versorgung, grenzt sich die Ärzteschaft mehrheitlich weiter von anderen Gesundheitsberufen ab: Erst wir, dann die anderen. Gern applaudierte man eine Minute lang für eine Sympathieaktion der Pflegeberufe, wertete dann aber Psychologische Psychotherapeuten oder Physician Assistents ab. Man ist kollektiv überlastet, aber entsetzt, wenn man Tätigkeiten an andere Berufsgruppen abgeben soll. Im Einzelnen gibt es dafür gute und sachgerechte Gründe. Aber das eigene Rollenverständnis allein ist kein guter Grund. Wenn die Ärzteschaft hier dauerhaft keine anderen Signale sendet, auch von Deutschen Ärztetagen, wird die Politik um sie herum Lösungen suchen. Dabei gäbe es einen Ansatz, den die Ärzteschaft im Kern gerade zu Recht in ihrer novellierten Muster-Weiterbildungsordnung verankert hat: Weg von bloßen starren Vorgaben, hin zu mehr Kompetenzbasierung. Diese könnte auch im Mix der Berufe ein Ausweg sein: Wer kann, der darf.

Beim Thema GOÄ kann die BÄK derzeit mit ihrem Kurs kein Land erreichen. Spahn lässt keine Neigung erkennen, diese zu novellieren. Rudolf Henke, BÄK-Vorstandsmitglied und Bundestagsabgeordneter, hat seinen Parteifreund in Erfurt indirekt in Schutz genommen, indem er auf die gesamte Riege an zu Überzeugenden verwies: die PKV, das BMG, das Kabinett, die Länder. Die Ärzteschaft bleibt dabei: Weiter geht’s, eine einheitliche Gebührenordnung für PKV und GKV ist undenkbar. Sie führt gewichtige ordnungspolitische und juristische Gründe an. Politisch kommt sie damit aber nicht weit. Auch, weil sie für eine Zukunft mit einer novellierten GOÄ keine überzeugende Versorgungsbotschaft vermitteln kann. Mit dem Hinweis, die Ärzteschaft brauche einen Inflationsausgleich und die GOÄ-Abrechnungen würden moderner und transparenter, kann kein Politiker das zu 90 Prozent GKV-versicherte Wahlvolk überzeugen.

An einer anderen Stelle, an der die Politik schwerhörig ist, könnte sich aber auf Dauer etwas bewegen. KBV und DÄT haben darauf hingewiesen, dass den Bürgern zu wenig klar ist, dass Gesundheitsleistungen keine Konsumgüter sind, die ihnen einfach dauerhaft rund um die Uhr zustehen. Bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung spielt dieses Argument eine Rolle: Auf dem Ärztetag hieß es, sie müsse schon im Kopf der Bürger beginnen. Hier dringt die Ärzteschaft mit berechtigter Kritik am Verhalten der Bürger nicht durch. Das könnte sich aber ändern, wenn das Geld in der GKV wieder knapper wird.

 

Fazit

Dieser 121. Deutsche Ärztetag hat unzweifelhaft Akzente gesetzt. Die Abgeordneten aus 17 Landesärztekammern folgten dem Mehrheitsvorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer, das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufzuheben. Nun müssen sich die Kammern an die Arbeit machen, dies in ihren Berufsordnungen umzusetzen. Ein wichtiger, wenn auch die Öffentlichkeit weniger interessierender Beschluss betrifft die Muster-Weiterbildungsordnung. Weniger starre Weiterbildungszeiten, mehr praxisorientierte Kompetenzbasierung lautet hier die Überschrift. Oft stellt sich erst im Rückblick heraus, wie sehr Ärztetagsbeschlüsse den Beruf und die Versorgung verändert haben. Bei zwei anderen Themen blieben neue Akzente aus: Noch immer sieht die Ärzteschaft mehrheitlich die Tätigkeit anderer Gesundheitsberufe als nachgelagert und teilweise ihren Berufsstand bedrohend an. Und sie hält an ihrer GOÄ-Strategie fest, obwohl keine Versorgungsbotschaft erkennbar ist, mit der ein Bundesgesundheitsminister eine Novellierung dem mehrheitlich in der GKV versicherten Wahlvolk schmackhaft machen könnte. Der Erfurter Ärztetag reiht sich somit in eine lange Tradition ein: Immer wieder wurden auf Ärztetagen wegweisende, modernisierende Beschlüsse gefasst – aber nie zu allen Tagesordnungspunkten auf einmal.

 

Sabine Rieser
Freie Journalistin für Gesundheitspolitik
Autorin Observer Datenbank und Observer Gesundheit


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