23.05.2019
Der Morbi-RSA muss noch zielgenauer werden!
Karin Maag MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Mit dem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB einen großen Aufschlag hingelegt. Und der ist gelungen!
Der Gesetzentwurf sieht sehr weitreichende Vorschläge vor, um den, liebevoll „Morbi-RSA“ genannten, morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen zu reformieren. Ich will voranstellen, dass wir dies im Koalitionsvertrag zugesagt haben. Mit dem Morbi-RSA haben wir nämlich vor zehn Jahren einen Ausgleich für die unterschiedlich verteilten Risiken der Versicherten geschaffen, die durch ihr Krankheitsrisiko zum Beispiel bedingt durch das Alter, chronische Erkrankungen oder auch das Geschlecht sehr verschieden sind. Wir wollten mit dem Morbi-RSA verhindern, dass Krankenkassen ihre Versicherten nach diesen Risiken auswählen – und deswegen werden mit dem Instrument die Verhältnisse so ausgeglichen, dass keine Krankenkasse aus ihrer Versichertenstruktur Nachteile im Wettbewerb erfährt und sichergestellt, dass kein Versicherter wegen seines individuellen Risikos benachteiligt wird. Dieses System hat sich bewährt!
Wettbewerb zwischen den Kassen stärken
Von Anfang an haben wir den Morbi-RSA als ein lernendes System ausgestaltet. Deswegen steuern wir jetzt — nachdem die beiden in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Beirates beim BVA vorliegen — mit einer groß angelegten Reform so nach, dass der Risikostrukturausgleich noch zielgenauer wird und künftig besser gegen Manipulationen geschützt ist. Außerdem wollen wir den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen weiter stärken. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht dafür die richtigen Maßnahmen vor.
Diese Reformmaßnahmen werden den Versicherten zu Gute kommen, denn die Versicherten sollen sich künftig auch für die Krankenkasse mit dem niedrigeren Zusatzbeitrag entscheiden können, unabhängig davon, wo diese regional verortet ist. Und auch, wenn die vorgesehene Ausgestaltung bisher beileibe nicht jedem Kassenvertreter gefällt: Ich halte es nicht für eine faire Ausgangslage, wenn Versicherte in Bayern und Nordrhein-Westfalen keinen Zugang zu Krankenkassen mit den niedrigsten Beitragssätzen beispielsweise in Sachsen-Anhalt haben.
Das Nebeneinander bei den Kassenaufsichten auflösen
Besonders wichtig ist mir dabei: Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer werden am besten gesichert, wenn es eine einheitliche Aufsicht gibt. Deswegen bin ich ganz klar dafür, dass wir das Nebeneinander auflösen, nach dem derzeit noch einige wenige Krankenkassen von der Länderaufsicht, die meisten Krankenkassen jedoch vom Bundesversicherungsamt überprüft werden. Meines Erachtens ist dabei nicht entscheidend, wer die Aufsicht wahrnimmt, sondern ich möchte, dass es hier ein für alle Mal gleiche und verbindliche Prüfkriterien für alle gibt. Das dient der Transparenz und schützt gleichzeitig die einzelnen Krankenkassen vor den bislang kursierenden Vorwürfen, nach denen nicht an jeder Stelle gleich scharf geprüft werde. Deswegen müsste eine einheitliche Aufsicht auch im Sinne aller Wettbewerbsteilnehmer sein. Wie das genau auszugestalten ist, darüber werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherlich noch verhandeln müssen.
Vollmodell ist sinnvoll
Auch andere konkrete Maßnahmen im Gesetzentwurf halte ich für sinnvoll: Das gilt zum Beispiel für die Einführung des Vollmodells, nach dem künftig alle statt der bislang 80 jährlich durch das BVA bestimmten Krankheiten, in der Berechnung der Zuweisungen aus dem RSA berücksichtigt werden sollen. Gleichzeitig wird die Manipulationsresistenz gestärkt, indem trotz dieses Vollmodells keine Zuweisungen erfolgen, wenn eine Diagnose überdurchschnittlich häufig auftritt. Zum Stichwort „Manipulationsresistenz“ sind auch die Regelungen zu begrüßen, mit denen wir Kodieranreize für Ärzte verhindern. Damit setzen wir den bereits im Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeschlagenen Weg konsequent fort.
Die Regionalkomponente, wie sie das Gesetz vorsieht, soll nur ausgabenrelevante Parameter wie beispielsweise die Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Regionalbereich berücksichtigen und ausdrücklich kein Ist-Kosten-Ausgleich sein. Dies ist in der vorgeschlagenen Form ein guter Schritt, um regional bedingte Ungleichheiten in den Zuweisungen maßvoll und zielgerichtet auszugleichen. Damit wird es uns gelingen, jene Über- und Unterdeckungen, die das Regionalgutachten aufgezeigt hat, weiter abzusenken.
GKV-SV-Verwaltungsrat muss verschlankt und modernisiert werden
Andere Anliegen im Gesetzentwurf sind ebenfalls zu begrüßen, da nenne ich nur die Stärkung der Prävention durch die Vorsorgepauschale für jene Versicherten, die an Präventionsprogrammen teilnehmen; den Hochrisikopool mit einer auf 80 Prozent begrenzten Erstattung von Jahrestherapiekosten ab 100 000 Euro. Auch die Änderungen im Organisationsrecht der Krankenkassen begrüße ich ausdrücklich: Die Übertragung der Haftungskaskade auf den GKV-Spitzenverband ist richtig. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes muss verschlankt und modernisiert werden. Gut, dass dabei auch eine verbindliche Frauenquote vorgesehen ist.
Vor den parlamentarischen Beratungen möchte ich noch an einen ganz anderen Aspekt erinnern: Wir haben im GKV-VEG, dem Versichertenentlastungsgesetz, für die Vorgreiflichkeit gesorgt, damit die Krankenkassen Planungssicherheit für ihre Finanzen haben: Der mit dem GKV-VEG beschlossene Abbau von Finanzreserven greift also erst, wenn der Morbi-RSA reformiert ist. Umso schmaler ist daher auch das Zeitfenster, das wir jetzt für die Umsetzung der Reform des Morbi-RSA haben. Daher bin ich trotz der hitzigen öffentlichen Debatte zuversichtlich, dass wir durch konstruktive Diskussionen auf der Grundlage des jetzt vorgelegten Entwurfes zügig zu einer Weiterentwicklung des Morbi-RSA kommen werden.
Alle Kommentare ansehen